Mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verwaltungskosten beim Deutschen Patent- und Markenamt vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 2055) ist der Gebührentatbestand für Auskünfte aus der Patent- und Gebrauchsmusterrolle, dem Patentregister der ehemaligen DDR, dem Marken- und dem Musterregister über das elektronische Schutzrechtsauskunftssystem DPINFO (Nummer 101 500 des Kostenverzeichnisses) mit Wirkung zum 1. Januar 2001 gestrichen worden.
Die Abfragen in DPINFO über das Internet und über DATEX-P sind ab diesem Tag kostenlos möglich. Für den Zugang zu DPINFO wird weiterhin eine Nutzerkennung und ein Passwort benötigt, die beim Deutsches Patent- und Markenamt elektronisch über die DPINFO-Website (URL: http://www.dpma.de/suche/dpinfo.html ) oder schriftlich beantragt werden können.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Landfermann
3610(11) - 4.3.2. - Bd. IX 7(11)
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 08.01.2001