Mit Wirkung vom 1. Januar 2001 werden Angaben zum Stand internationaler registrierter Marken nicht mehr im Markenblatt veröffentlicht.
Bisher wurden im Markenblatt jeweils im ersten Heft eines Quartals in Teil 9a Angaben zu internationalen Marken veröffentlicht, die beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) registriert sind und denen in der Bundesrepublik Deutschland Schutz bewilligt oder versagt oder entzogen wurde, oder auf deren Schutz in der Bundesrepublik Deutschland verzichtet wurde.
Diese Angaben können sowohl über das Veröffentlichungsorgan der WIPO - Gazette OMPI des marques internationales/WIPO Gazette of International Marks - festgestellt als auch über die Datenbank der WIPO ROMARIN abgerufen werden. Eine zusätzliche Veröffentlichung dieser Daten im Markenblatt ist damit nicht mehr erforderlich.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Landfermann
9330/2E2-3.2.-Bd. I (13/99)
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 09.11.2000