Durch das Erste Gesetz zur Änderung der Patentanwaltsordnung vom 26. August 1998 (BGBl. I S. 2582) wurde die Ausbildungszeit der Patentanwaltsbewerber beim Deutschen Patent- und Markenamt auf zwei Monate verkürzt. Die Verkürzung der Ausbildungszeit wurde durch die Einführung eines obligatorischen Studiums im allgemeinen Recht ermöglicht.
Dadurch ist die bisher vom Deutschen Patent- und Markenamt wahrgenommene Aufgabe, die Ausbildung der Bewerber im allgemeinen Recht durch Arbeitsgemeinschaften zu fördern, entfallen. Die Arbeitsgemeinschaften im Bürgerlichen Recht, im Allgemeinen Verwaltungsrecht und in den Grundzügen des Verfahrensrechts werden daher im Ausbildungstermin Februar 2001 zum letzten Mal angeboten.
Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Dr. Landfermann
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