Logo des Deutsches Patent- und Markenamt

 

Sie sind hier:  > Homepage  > Service  > Veröffentlichungen  > Mitteilungen der Präsidentin  > Archiv  > Mtteilungen des Präsidenten 1983  > Mitteilung Nr. 3/83

Mitteilung Nr. 3/1983

des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über die Ermittlung der Prüfziffer der Aktenzeichen der Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen

Vom 4. Dezember 1982

An je einem Beispiel wird die Ermittlung der Prüfziffer der Aktenzeichen der Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen beim Deutschen Patentamt und der Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt erläutert.

1. Ermittlung der Prüfziffer der Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen beim Deutschen Patentamt bis einschließlich 1980, dargestellt am Beispiel des Aktenzeichens 30 25 842.

Schritt 1:
Jede Stelle eines Aktenzeichens wird mit einem Gewichtungsfaktor multipliziert.

Die Einerstelle (E)   bekommt das Gewicht  
die Zehnerstelle (Z)    
die Hunderterstelle (H)    
die Tausenderstelle (T)    
die Zehntausenderstelle (ZT)   
die Hunderttausenderstelle (HT)   
die Millionenstelle (M)   

Beispiel:
  (M)  (HT)  (ZT)  (T)  (H)  (Z)  (E) 
Aktenzeichen 
Gewicht 
Produkt aus Akz. und Gewicht  21  10  20  24 

Schritt 2:
Die Produkte aus Schritt 1 werden aufaddiert.

Beispiel:
21 + 0 + 10 + 20 + 24 + 8 + 2 = 85

Schritt 3:
Die Summe aus Schritt 2 wird durch 10 dividiert. Der Divisionsrest ist die Prüfziffer.

Beispiel:
85 : 10 = 8 Rest 5
Prüfziffer = 5

Das Aktenzeichen lautet jetzt: 30 25 842.5.

2. Ermittlung der Prüfziffer der Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen beim Deutschen Patentamt ab 1981, dargestellt am Beispiel des Aktenzeichens 31 30 619.

Schritt 1:
Jede Stelle eines Aktenzeichens wird mit einem Gewichtungsfaktor multipliziert.

Die Einerstelle (E)   bekommt das Gewicht 
die Zehnerstelle (Z)   
die Hunderterstelle (H)   
die Tausenderstelle (T)   
die Zehntausenderstelle (ZT)   
die Hunderttausenderstelle (HT)   
die Millionenstelle (M)   

Beispiel:
  (M)  (HT)  (ZT)  (T)  (H)  (Z)  (E)  Prüfz. 
Aktenzeichen    
Gewicht    
Produkt aus Akz. und Gewicht  24  18  0   24  18   

Schritt 2:
Die Produkte aus Schritt 1 werden aufaddiert.

Beispiel:
24 + 7 + 18 + 0 + 24 + 3 + 18 = 94

Schritt 3:
Die Summe aus Schritt 2 wird durch 11 dividiert.

Beispiel:
94 : 11 = 8 Rest 6.

Schritt 4:
Der Divisionsrest aus Schritt 3 wird von 11 subtrahiert; das Ergebnis ist die Prüfziffer.

Beispiel:
Prüfziffer = 11 - 6 = 5.

Anmerkung:
Ergibt sich jedoch bei der Division in Schritt 3 als Divisionsrest eine Null, so ist die Prüfziffer Null. Es entfällt Schritt 4.

Errechnet sich bei der Subtraktion in Schritt 4 als Prüfziffer eine Zehn, so wird dieses Aktenzeichen vom Deutschen Patentamt nicht vergeben. Die Prüfziffer Zehn ist unzulässig. Zugelassen sind als Prüfziffern nur die Ziffern Null bis Neun.

3. Ermittlungen der Prüfziffer der Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt, dargestellt am Beispiel des Aktenzeichens 82301639.

Schritt 1:
Jede Stelle eines Aktenzeichens wird mit einem Gewichtungsfaktor multipliziert.

Die Einerstelle (E)   bekommt das Gewicht 
die Zehnerstelle (Z)   
die Hunderterstelle (H)    
die Tausenderstelle (T)    
die Zehntausenderstelle (ZT)    
die Hunderttausenderstelle (HT)    
die Millionenstelle (M)    
die Zehnmillionenstelle (ZM)    

Beispiel:
  (ZM)  (M)  (HT)  (ZT)  (T)  (H)  (Z)  (E)  Prüfz. 
Aktenzeichen   
Gewicht    
Produkt aus Akz. u. Gew.   12  18   

Schritt 2:
Die Ziffern der Produkte ? nicht die Produkte selbst ? aus Schritt 1 werden aufaddiert.

Beispiel:
8 + 4 + 3 + 0 + 1 + 1 + 2 + 3 + 1 + 8 = 31

Schritt 3:
Die Summe aus Schritt 2 wird durch 10 dividiert.

Beispiel:
31 : 10 = 3 Rest 1

Schritt 4:
Der Divisionsrest aus Schritt 3 wird von 10 subtrahiert. Das Ergebnis ist die Prüfziffer.

Beispiel:
Prüfziffer = 10 - 1 = 9

Das Aktenzeichen lautet jetzt 82301639.9.


Der Präsident des Deutschen Patentamts

Dr. Häußer

1519 E 31 ? 4.2.3.

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 06.05.2013