Ergebnis der Konferenz von Locarno 1968 war das Abkommen zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle.
Der praktische Nutzen der Locarno-Klassifikation ist es, Geschmacksmuster möglichst einheitlich verschiedenen Kategorien (Warenklassen) zuordnen. Damit können Sie beispielsweise die Verletzung bestehender Schutzrechte Dritter vermeiden. Eine klassifikatorische Recherche bietet außerdem immer den Vorteil, sprachunabhängig zu suchen.
Geschmacksmuster können ebensowenig wie Marken pauschal geschützt werden. Bei der Anmeldung müssen Sie angeben, für welche Erzeugnisse Ihr Geschmacksmuster genutzt werden soll. Dazu sind die in der Klassifikation benutzten Begriffe aus der Warenliste zu benutzen.
Die Locarno-Klassifikation beinhaltet insgesamt 32 Hauptklassen und 219 Unterklassen mit detaillierter Beschreibung der Waren.
Um den neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet der Technik gerecht zu werden, erscheinen regelmäßig Revisionen der Locarno-Klassifikation.
Ab 01.01.2009 ist die 9. Ausgabe der Locarno-Klassifkation gültig.
Zum Finden der richtigen Warenbezeichnungen haben Sie die Möglichkeit, eine Suchmaschine zu nutzen. Bitte beachten Sie die dort gegebenen Hinweise.
Die im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) bekannt gemachte
Einteilung der Klassen und Unterklassen sowie die Warenliste entsprechen inhaltlich der neunten Ausgabe der Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle nach dem Abkommen von Locarno (Locarno-Klassifikation).
Locarno Klassifikation - Internationale Klassifikation für Gewerbliche Muster und Modelle, 9. Ausgabe, aufgeteilt in separate PDF-Dateien
Die als Buch gedruckte komplette deutsche Fassung können Sie beim Carl Heymanns Verlag beziehen.
Die Locarno Klassifikation wird im Original in englischer und französischer Fassung beschlossen und von der WIPO herausgegeben:
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 29.04.2013