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Klassifikationen

Ordnungsinstrumente für Schutzrechte

Karteischrank mit geöffneter Schublade

In beinahe allen Bereichen der Natur, der Technik oder der Wissenschaften werden Klassifikationen verwendet. Auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes werden Klassifikationen für die Ordnungen von technischen Sachverhalten, Waren und Dienstleistungen sowie Erzeugnissen verwendet. Die Zuordnung (Klassifizierung) der gewerblichen Schutzrechte zu den Kategorien (Klassen) dieser Ordnungssysteme dient überwiegend praktischen Zwecken. Sie ermöglicht es Ihnen beispielsweise, sprachunabhängig thematische Recherchen zum Stand der Technik durchzuführen, Bildbestandteile von Marken oder Waren- und Dienstleistungsklassen zu ermitteln. Die im Anschluss aufgeführten und den einzelnen Schutzrechten zugeordneten Klassifikationen sind meist hierarchisch aufgebaut und werden weltweit von einer Vielzahl von Patentämtern und -behörden verwendet.


IPC - Klassifikation für Technische Schutzrechte

In der Internationalen Patentklassifikation (IPC) sind technische Sachverhalte klassifiziert. Die IPC dient der Ordnung der Patent- und Gebrauchsmusterschriften und ermöglicht Ihnen mit Hilfe von Klassifikationssymbolen die sprachunabhängige Recherche dieser Dokumente. Die IPC bildet das gesamte Gebiet der Technik ab und enthält 70.000 Unterteilungen (Haupt- und Untergruppen), denen die Dokumente zugeordnet werden.


Nizza- und Wiener Klassifikation für Marken

Jede Marke wird für spezielle Bereiche, die Waren- oder Dienstleistungsklassen eingetragen. Für die Festlegung und Abgrenzung dieser Klassen benötigen Sie die Verzeichnisse der Waren- und Dienstleistungen der "Nizza-Klassifikation". Manche Marken haben Bildbestandteile oder bestehen nur aus bildlichen Darstellungen. Diese werden separat in der "Wiener Klassifikation" kategorisiert.
Auch für Ihre Markenrecherchen ist die Nutzung der Klassifikationen unabdingbar.

Weitere Informationen zu den einzelnen Klassifikationen lesen Sie bitte hier:

  • Nizza Klassifikation (Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken - Markenklassifikation)
  • Wiener Klassifikation (Internationale Klassifikation der Bildbestandteile von Marken)


Hinweis

auf die "Version 2013" der 10. Ausgabe der Nizzaer Klassifikation, gültig ab dem 1. Januar 2013

Am 1. Januar 2013 ist die "Version 2013" der 10. Ausgabe der Nizzaer Klassifikation (NCL 10-2013) in Kraft getreten.

In Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt richtet sich die Klassifizierung nach der im Bundesanzeiger bekannt gemachten Fassung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen, die auch die Begriffe nach der Nizza-Klassifikation enthalten.


Locarno-Klassifikation für Geschmacksmuster

Bei einer Geschmacksmusteranmeldung ist es notwendig, dass Sie die Erzeugnisse angeben, in die das Geschmacksmuster aufgenommen werden soll oder in denen es Verwendung finden soll. Diese Erzeugnisse werden sachlich in Klassen und Unterklassen eingeteilt in der "Locarno-Klassifikation" verzeichnet.

In Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt richten sich die Erzeugnisangabe und die Klassifizierung nach der im Bundesanzeiger bekannt gemachten Einteilung der Klassen und Unterklassen und der Warenliste, die auch die Begriffe der Locarno-Klassifikation enthält.

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013