Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat die Aufgabe, gewerbliche Schutzrechte (Patente, Marken und Muster) zu erteilen, einzutragen, zu verwalten und zu veröffentlichen. Den Auftrag der Publikation erfüllt das DPMA mittels seiner im Internet verfügbaren Dienste DPMAregister und DEPATISnet.
Die Daten dieser Veröffentlichungen gibt das DPMA gegen Erstattung der Bereitstellungskosten (Grenzkosten) auch an Dritte ab. Voraussetzung ist der Abschluss eines Vertrags, der die Nutzungsbedingungen regelt. Das DPMA berücksichtigt datenschutzrechtliche Belange, veröffentlicht aber auch personenbezogene Daten, zu deren Veröffentlichung das Amt gesetzlich verpflichtet ist.
Die derzeitigen Datenempfänger sind in der Liste der Datenempfänger aufgeführt.
Mit diesen Daten lassen sich beispielsweise eigene Schutzrechts-Datenbanken aufbauen. Durch die Integration von Schutzrechtsdaten in solche Systeme und Dienste vereinfacht und fördert das DPMA die Verbreitung und Nutzung deutscher Schutzrechtsinformationen.
Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeiten, die Daten zu beziehen:
Grundlage für die Datenabgabe ist der Abschluss eines Vertrages. Bitte füllen Sie diesen Vertrag sowie die dazugehörende Anlage aus und schicken Sie beides in zweifacher Ausfertigung an:
Deutsches Patent- und Markenamt
Sachgebiet 2.1.2.a - Publikation und Datenabgabe
80297 München
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