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Informationen zur Gebührenzahlung beim DPMA

Laptop und Hand mit Kreditkarte

Bitte beachten Sie:
Die fristgerechte und vollständige Gebührenzahlung ist entscheidend für die Anmeldung bzw. Aufrechterhaltung Ihrer Schutzrechte!
Dem Einzahlungstag kommt besondere Bedeutung zu. Wenn fällige Gebühren nicht fristgerecht oder nicht in voller Höhe beim DPMA eingehen, gilt Ihr Schutzrechtsantrag bzw. Ihre Anmeldung als zurückgenommen; Ihr Schutzrecht erlischt. Bitte achten Sie daher stets unbedingt auf termingerechte und vollständige Gebührenzahlung.

Änderung bei Zahlungen an das DPMA

Seit dem 9. Oktober 2025 nehmen Zahlungsdienstleister eine Empfängerprüfung zu Gunsten von Zahlungskonten innerhalb der EU vor. Diese Empfängerüberprüfung wird auch als IBAN-Namensabgleich oder als Verification of Payee (kurz: VoP) bezeichnet. Dabei wird überprüft, ob der vom Zahlenden angegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem beim Empfängerinstitut zu der angegebenen IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt.
Damit werden die Vorgaben der sogenannten "lnstant Payment Regulierung" [Verordnung (EU) Nr. 2024/886 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 (sogenannte "SEPA-Verordnung")] umgesetzt. Auch die Bundeskasse ist als Zahlungsdienstleister zur Empfängerprüfung verpflichtet.

Was bedeutet das für das DPMA?
Bei jeglichen Zahlungen ist künftig der Name des Kontoinhabers nur mit Bundeskasse (also ohne Zusatz DPMA) anzugeben. Die IBAN ändert sich nicht. Der Behördenname DPMA soll nur noch im Verwendungszweck genannt werden.

Für (Gebühren-)Zahlungen im Schutzrechtsbereich gilt folgende Bankverbindung:
Zahlungsempfänger: Bundeskasse
IBAN: DE 84 7000 0000 0070 0010 54
BIC: MARKDEF1750
Bankinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale München, Leopoldstr. 234, 80807 München
Verwendungszweck: Aktenzeichen (optional der Zusatz "DPMA")

Die Anpassung unserer Vordrucke, Formulare und Bescheide wird noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Sie können Gebühren beim DPMA auf folgende Arten zahlen:
Zahlungsweise Wie Hinweise
Bareinzahlung direkt beim DPMA An den Schaltern der Dokumentenannahme in Berlin und Jena Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der jeweiligen Dienststellen
Bareinzahlung auf ein Konto der Bundeskasse Bei einem inländischen oder ausländischen Kreditinstitut;
Zahlungsempfänger: Bundeskasse
IBAN: DE84 7000 0000 0070 0010 54
BIC (SWIFT-Code): MARKDEF1700
Zum Nachweis des Einzahlungstages bitte eine Kopie des Einzahlungsbeleges (besonders wenn ein knapper Zahlungstermin eingehalten werden soll) per Fax übersenden an 089 2195-2192 oder E-Mail an: zahlungsverkehr@dpma.de
Überweisung aus dem Inland Zahlungsempfänger: Bundeskasse
IBAN: DE84 7000 0000 0070 0010 54
BIC (SWIFT-Code): MARKDEF1700
Siehe auch Sammel-Zahlungen
Überweisung aus dem Ausland Zahlungsempfänger: Bundeskasse
IBAN: DE84 7000 0000 0070 0010 54
BIC (SWIFT-Code): MARKDEF1700
Siehe auch Hinweise zu Überweisungen aus dem Ausland
SEPA-Lastschriftverfahren Mit den Vordrucken A 9530 (Mandat) und A 9532 (Verwendungszweck) Einzug nur von EURO-Konten möglich. Zugangsvoraussetzung ist ein SEPA-Basislastschriftmandat. Zusätzlich zwingend erforderlich sind zusätzliche Angaben zum Verwendungszweck.
Weitere Hinweise zum Lastschrifteinzug finden Sie hier oder unter "Fragen zum SEPA-Lastschriftverfahren".

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Hinweis für alle Zahlungswege:

  • Bitte geben Sie stets an:
    • das amtliche Aktenzeichen mit der dazugehörigen Prüfziffer (z.B. 10 2008 001234.5)
    • die Gebührennummer (z.B. 311 100)
    • den Zahlungsempfänger (Kontoinhaber) "Bundeskasse"
  • Alle Einzelheiten zu den Schutzrechtsgebühren entnehmen Sie bitte dem pdf-Datei Kostenmerkblatt.
  • Der Einzahlungstag ist von entscheidender Bedeutung!
  • Die erforderlichen Formulare und Merkblätter stehen zum Download bereit.
  • Quittungen zur Bestätigung von Einzahlungen werden nicht ausgestellt.
  • Vorsicht bei irreführenden Zahlungsaufforderungen!

Kontakt & Fragen

  • Haben Sie Fragen? Dann werfen Sie bitte einen Blick auf unsere Übersicht der häufig gestellten Fragen.
  • Bei allgemeinen Fragen zum Thema Gebühren und Zahlungsverkehr können Sie sich telefonisch an unseren Zentralen Kundenservice 089 2195-1000 wenden.
  • Für Fragen zum SEPA-Lastschriftverfahren können Sie unsere Hotline für Einzüge anrufen 089 2195-4500 oder eine E-Mail schreiben an: sepa-hotline@dpma.de
  • Für Auskünfte zu allen anderen Zahlungswegen oder für konkrete Fragen zu einzelnen Bezahlvorgängen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: zahlungsverkehr@dpma.de. Telefonisch erreichen Sie uns unter 089 2195-2532.

Bild: iStock.com/pinkypills

Stand: 13.10.2025