| Zahlungsempfänger (Begünstigter) | Konto-Nummer | Bankleitzahl | Bankbezeichnung |
|---|---|---|---|
| Bundeskasse Halle/DPMA | 700 010 54 | 700 000 00 | BBk München |
| Zahlungsempfänger (Begünstigter) | Bankbezeichnung | Konto-Nummer | Bankleitzahl | BIC (SWIFT-Code) | IBAN |
|---|---|---|---|---|---|
| Bundeskasse Halle/DPMA | BBk München (Deutsche Bundesbank Filiale München) | 700 010 54 | 700 000 00 | MARKDEF1700 | DE84 70000000 0070001054 |
| vgl.: Deutschland 22 Stellen IBAN-Länge | |||||

Hier kann nach wie vor die EU-Standardüberweisung mit nachstehenden Empfänger-Angaben verwendet werden:
Aus Ländern der Single European Payments Area (SEPA):
Die SEPA-Überweisung verwendet ebenfalls obige BIC und IBAN
Diese Überweisungsform ist kostengünstig und zuverlässig und garantiert einen bestimmten Zugangstag beim Empfänger.
Die SEPA-Überweisung kann nur in EURO erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internet-Seiten der Deutschen Bundesbank.
In den Absender-Ländern werden häufig zusätzlich folgende Angaben verlangt:
| Anschrift des Empfängers: | Deutsches Patent- und Markenamt Zweibrückenstrasse 12 80331 München |
| Anschrift der Bank: | Deutsche Bundesbank Filiale München Leopoldstraße 234 80807 München |
Bei Auslandsüberweisungen erheben die Kreditinstitute oft Transferkosten, die sie von der ursprünglich aufgegebenen Gebühr in Abzug bringen. Die Folge ist, dass beim DPMA nur ein verminderter Gebühren-Betrag gutgeschrieben wird. Dadurch können Ihnen erhebliche Rechtsnachteile entstehen. So gilt in diesem Fall Ihre Anmeldung oder Ihr Antrag als zurückgenommen, da nach den Bestimmungen des Patentkostengesetzes die Gebühr als nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gezahlt gilt.
Es empfiehlt sich daher, bei ihrer Bank ausdrücklich zu erklären, dass sämtliche zusätzlich anfallenden Transferkosten von Ihnen übernommen werden.
Sie möchten für mehr als ein Aktenzeichen Gebühren überweisen und/oder der Verwendungszweck einer Überweisung reicht für Ihre Angaben nicht aus? Dann überweisen den Gesamtbetrag und tragen Sie im Verwendungszweck das Schlüsselwort "Avis" ein.
Senden Sie uns dann ein ebenfalls als "Avis" gekennzeichnetes Schreiben, in dem Sie den Gesamtbetrag bitte wie folgt aufschlüsseln:
| AVIS | Ermächtigung vom | TT.MM.JJ |
|---|---|---|
| Internes Zeichen: | z.B.: (Liste) 10/2009 | |
| amtliches deutsches Aktenzeichen einschließlich Prüfziffer (KZ JJJJ 123456.P) |
Gebührennummer laut Kostenmerkblatt | Betrag zur Gebührennummer in EURO |
| 99 9999 99999.9 | 999999 | 999,99 |
| 99 9999 99999.9 | 999999 | 9999,99 |
| usw. | usw. | usw. |
| Gesamtbetrag | 99999999,99 | |
| Praxistipp: Es empfiehlt sich, im Kopfteil der Liste auch Ihr internes Aktzeichen anzugeben, damit Sie die Zahlungen in Ihrer Buchhaltung besser zuordnen können. Bewährt haben sich hier Listen-Nummern, z.B. Liste 10/2009. |
||
Adressangabe für Briefpost:
Deutsches Patent- und Markenamt
Zahlungsverkehr / AVIS
Zweibrückenstrasse 12
80331 München
Fax:
089 2195 2192
oder elektronisch an
zahlungsverkehr@dpma.de mit dem Betreff "AVIS".
Format der Liste: ausschließlich DIN A4
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013