Logo des Deutsches Patent- und Markenamt

 

Sie sind hier:  > Homepage  > Service  > Das DPMA informiert  > Gebührenzahlung beim DPMA

Gebührenzahlung beim DPMA

Achtung: Bezeichnung des Kontoinhabers hat sich geändert!

Aufgrund einer Neuorganisation hat sich die Bezeichnung des Kontoinhabers geändert.

Zahlungsempfänger (Kontoinhaber) ist nunmehr die Bundeskasse Halle/Saale - Dienstsitz Weiden/Oberpfalz. Die folgende Empfängerangabe vermeidet Zuordnungsprobleme im Bankbereich:
"Bundeskasse Halle/DPMA".

Die Bankverbindung (Konto-Nummer, Bankleitzahl) für Überweisungen an das DPMA bleibt trotz Änderung der Bezeichnung der Bundeskasse unverändert.

Bei Überweisungen aus dem Ausland empfiehlt es sich, auf eine korrekte Benennung des Zahlungsempfängers (Begünstigter) zu achten: "Bundeskasse Halle/DPMA".


Hinweise für die Gebührenzahlung

Geldstücke


Die Patentkostenzahlungsverordnung (PatKostZV) vom 15. Oktober 2003, BGBl. I S. 2083 regelt die Zahlung der Kosten des DPMA und des BPatG.

Sie können die Gebühren wie folgt zahlen:

Zahlung per
Zahlungsweise  Wie  Hinweise 
Bareinzahlung direkt beim DPMA  an den Schaltern der Dokumentenannahme in München, Berlin und Jena   
Bareinzahlung auf ein Konto der Bundeskasse  bei einem inländischen oder ausländischen Kredintstitut (Kontoangaben zum Nachweis des Einzahlungstages bitte eine Kopie des Einzahlungsbeleges übersenden, insbesondere wenn ein knapper Zahlungstermin eingehalten werden sollte (Fax: 089 2195 2192 oder E-Mail: zahlungsverkehr@dpma.de
Überweisung aus dem Inland   Kontoangaben  Hinweise zur Überweisung von Gesamtsummen und Ankündigung per AVIS  
Überweisung aus dem Ausland  Kontoangaben  Transferkosten bei Auslandsüberweisungen  
Einzugsermächtigung von einem Inlandskonto  mit dem Vordruck A 9507 - Einzugsermächtigung  Bitte beachten Sie, dass Sie mit diesem Vordruck nur für Zahlungen innerhalb der Schutzrechtsverfahren Einzugsermächtigung erteilen können.
Hinweise zur Einzugsermächtigung, insbesondere zur Sammeleinzugsermächtigung 
Lastschrifteinzugsverfahren  mit dem Vordruck A 9508 - Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren   Bitte beachten Sie, dass Sie mit diesem Vordruck nur für Zahlungen außerhalb der Schutzrechtsverfahren Einzugsermächtigung erteilen können. 

Hinweis für alle Zahlungswege:

Bitte geben Sie stets das

  • amtliche Aktenzeichen mit der dazugehörigen Prüfziffer z.B. 10 2008 001234.5 und
  • die Gebührennummer, z.B. 311 100 an.

Nur dann ist eine schnelle Zuordnung zu Ihrer Schutzrechtsakte möglich.

Die Angabe des europäischen Aktenzeichens ist dem deutschen grundsätzlich gleichgestellt, erfordert aber zusätzliche Recherchearbeit im Zahlungsverkehr. Die EP-Veröffentlichungsnummer lässt keine Plausibilisierung hinsichtlich des amtlichen Aktenzeichens zu und sollte deshalb nicht verwendet werden.

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013