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PCT-Gebühren beim DPMA

Achtung - Gebührenänderung für Internationale Anmeldungen, die beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht werden (Änderung der Internationalen Anmeldegebühr für Anmeldungen ab dem 01.01.2013)

Gebühren für die PCT-Anmeldung beim DPMA eingereicht ab dem 01.01.2013
Antragsform  Übermittlungsgebühr  Internationale Anmeldegebühr*  Recherchengebühr  Summe  Ermäßigung bei elektronischer Anmeldung 
Papier  90,00 Euro  1100,00 Euro   1875,00 Euro  3065,00 Euro    
PCT-EASY (wie bisher mit Diskette)  90,00 Euro  1017,00 Euro  1875,00 Euro  2982,00 Euro  83,00 Euro 
Elektronisch (Antrag im XML-Format, Beschreibung und Ansprüche als PDF /TIFF 90,00 Euro  935,00 Euro  1875,00 Euro  2900,00 Euro  165,00 Euro 
Elektronisch (Antrag im XML-Format, Beschreibung und Ansprüche als XML 90,00 Euro  852,00 Euro  1875,00 Euro  2817,00 Euro  248,00 Euro 
*Die Internationale Anmeldegebühr erhöht sich ab dem 31. Blatt jeweils um 12,00 Euro pro Zusatzblatt. 

Bisherige Gebühren für eine PCT-Anmeldung im Überblick (gültig seit 01.04.2012)

Gebühren für die PCT-Anmeldung beim DPMA eingereicht ab dem 01.04.2012
Antragsform  Übermittlungsgebühr  Internationale Anmeldegebühr*  Recherchengebühr  Summe  Ermäßigung bei elektronischer Anmeldung 
Papier  90,00 Euro  1094,00 Euro   1875,00 Euro   3059,00 Euro    
PCT-EASY (wie bisher mit Diskette)  90,00 Euro  1012,00 Euro  1875,00 Euro  2977,00 Euro  82,00 Euro 
Elektronisch (Antrag im XML-Format, Beschreibung und Ansprüche als PDF /TIFF 90,00 Euro  929,00 Euro  1875,00 Euro  2894,00 Euro  165,00 Euro 
Elektronisch (Antrag im XML-Format, Beschreibung und Ansprüche als XML 90,00 Euro  847,00 Euro  1875,00 Euro  2812,00 Euro  247,00 Euro 
*Die Internationale Anmeldegebühr erhöht sich ab dem 31. Blatt jeweils um 12,00 Euro pro Zusatzblatt. 

Zahlungsfrist

Die Übermittlungsgebühr, die Recherchengebühr und die Internationale Anmeldegebühr sind innerhalb eines Monats nach Eingang der internationalen Anmeldung zu zahlen (Art. III § 1 (3) IntPatÜG, Regeln 14.1c), 15.4a) und 16.1f) AusfOPCT).

Zahlungsweise

Die Gebühren sind per Überweisung, per Einzugsermächtigung oder in bar zahlbar.
Zahlungsempfänger: Bundeskasse Halle/DPMA; BBk München, 700 010 54 (BLZ 700 000 00).
Bitte geben Sie hierbei das PCT-Aktenzeichen an.

Eventuelle zusätzliche Gebühren

Mögliche zusätzliche Gebühren im Zusammenhang mit einer PCT-Anmeldung beim DPMA
Leistung  Summe 
Amtliche Erstellung des Prioritätsbelegs (hierzu ergeht gesonderte Rechnung)
Bezahlung unter Angabe des nationalen Aktenzeichens
Dokumentenpauschale für die Fertigung von Kopien s. Mitteilung der Präsidentin Nr. 5/11 
20,00 Euro 

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013