| Gebührenart | Euro |
|---|---|
| Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (inklusive 10 Patentansprüche) | 40,00 Euro |
| - für jeden weiteren Anspruch erhöht sich die Gebühr um | 20,00 Euro |
| Anmeldegebühr bei Anmeldung in Papierform (inklusive 10 Patentansprüche) | 60,00 Euro |
| - für jeden weiteren Anspruch erhöht sich die Gebühr um | 30,00 Euro |
| Rechercheantragsgebühr | 250,00 Euro |
| Prüfungsgebühr nach gestelltem Rechercheantrag | 150,00 Euro |
| Prüfungsgebühr ohne vorherigen Rechercheantrag | 350,00 Euro |
| Jahresgebühr 3. Patentjahr | 70,00 Euro |
| Jahresgebühr 4. Patentjahr | 70,00 Euro |
| Jahresgebühr 5. Patentjahr | 90,00 Euro |
| Jahresgebühr 6. Patentjahr | 130,00 Euro |
| Einspruchsverfahren | 200,00 Euro |
| Die Jahresgebühren verringern sich bei Lizenzbereitschaft nach § 23 Abs. 1 PatG jeweils um die Hälfte. Bitte beachten Sie: 1. Wird die Anmeldegebühr nicht innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der Anmeldung gezahlt, so gilt die Anmeldung als zurückgenommen (§ 6 Abs. 2 PatKostG). Außer der Empfangsbescheinigung wird keine weitere Gebührenbenachrichtigung versandt. 2. Für jedes Patent und jede Anmeldung ist unaufgefordert bei Beginn des dritten und jedes folgenden Jahres, gerechnet vom Anmeldetag an, eine Jahresgebühr nach dem Patentkostengesetz zu entrichten. 3. Wird die Jahresgebühr nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig gezahlt, gilt die Anmeldung als zurückgenommen bzw. erlischt das Patent. |
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Eine Übersicht der PCT-Gebühren finden Sie hier.
Kostenmerkblatt - Liste aller Gebühren und Auslagen
Hinweise zu Gebühren in Patentsachen
Hinweis zu der ab 1. Oktober 2009 gültigen Anmeldegebühr
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Anmeldegebühr innerhalb von 3 Monaten nach dem Eingang der Anmeldung beim DPMA eingeht. Andernfalls gilt Ihre Anmeldung per Gesetz als zurückgenommen. Außer einer Empfangsbescheinigung wird keine weitere Gebührenbenachrichtigung versandt.
Die Jahresgebühren sind jeweils für die folgende Schutzfrist am letzten Tag des Monats fällig, der dem Anmeldemonat entspricht (Beispiel: Anmeldetag 15.06.2009, Fälligkeit der 3. Jahresgebühr 30.06.2011). Wird die Jahresgebühr nicht bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Fälligkeit bezahlt, so kann die Gebühr mit dem Verspätungszuschlag in Höhe von 50,00 Euro noch bis zum Ablauf des sechsten Monats nach Fälligkeit bezahlt werden (im obigen Beispiel endet die Frist am 31.12.2011). Wird die Jahresgebühr nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig gezahlt, gilt die Anmeldung als zurückgenommen bzw. erlischt das Patent. Im Voraus kann eine Jahresgebühr frühestens ein Jahr vor Eintritt der jeweiligen Fälligkeit gezahlt werden. Für Zusatzanmeldungen/Zusatzpatente müssen keine Jahresgebühren gezahlt werden.
Die Gebühren können Sie wie folgt zahlen:
Bei jeder Zahlung sind das vollständige Aktenzeichen und die Gebührennummer, die sich aus den Gebührenverzeichnissen (Anlage zu § 2 Abs. 1 PatKostG und Anlage zu § 2 Abs. 1 DPMAVwKostV) ergibt, sowie der Einzahler anzugeben. Die Gebührennummern sämtlicher Gebühren und Auslagen können dem
Kostenmerkblatt (Vordruck A 9510) entnommen werden. Unkorrekte bzw. unvollständige Angaben führen zu Verzögerungen in der Bearbeitung.
Bei der Überweisung aus dem Ausland geben Sie bitte folgende Daten an:
Begünstigter: Bundeskasse Halle/DPMA
Bankbezeichnung: BBk München (= Deutsche Bundesbank Filiale München)
Konto-Nummer: 700 010 54
Bankleitzahl: 700 000 00
BIC (SWIFT-Code): MARKDEF1700
IBAN: DE84 7000 0000 0070 0010 54
Bei Auslandsüberweisungen erheben die Kreditinstitute oft Transferkosten, die sie von der ursprünglich aufgegebenen Gebühr in Abzug bringen. Die Folge ist, dass beim DPMA nur ein verminderter Gebührenbetrag gutgeschrieben wird. Dadurch können Ihnen erhebliche Rechtsnachteile entstehen. So gilt in diesem Fall Ihre Anmeldung oder Ihr Antrag als zurückgenommen, da nach den Bestimmungen des Patentkostengesetzes die Gebühr als nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gezahlt gilt.
Es empfiehlt sich daher, bei ihrer Bank ausdrücklich zu erklären, dass sämtliche zusätzlich anfallenden Transferkosten von Ihnen übernommen werden.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013