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Gebühren

Gebühren im Einzelnen

Markengebühren im Überblick
Gebührenart  Euro 
   
Anmeldegebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen)   300,00 Euro 
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen)   290,00 Euro 
Klassengebühr bei Anmeldung (für jede Klasse ab der vierten Klasse)  100,00 Euro 
Beschleunigte Prüfung der Anmeldung  200,00 Euro 
   
Verlängerungsgebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen)  750,00 Euro 
Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse)  260,00 Euro 
   
Widerspruchsgebühr  120,00 Euro 
   
Löschungsgebühr wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhindernisse  300,00 Euro 
Löschungsgebühr wegen Verfalls  100,00 Euro 
Rückerstattungsgebühr  10,00 Euro 

Die Anmeldegebühr beinhaltet die Gebühr für drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Für jede weitere Klasse ist die Klassengebühr zu zahlen.

Die Anmeldegebühr und eventuelle Klassengebühren sind Antragsgebühren, die mit der Antragstellung und Zahlung (unabhängig vom Ausgang des Markeneintragungsverfahrens) verfallen. Das heißt, die Antragsgebühren können z.B. bei Rücknahme der Markenanmeldung nicht zurückgezahlt werden.

Eine Rückzahlung von Gebühren erfolgt lediglich bei Zahlung ohne Rechtsgrund. Bitte beachten Sie, dass hier eine Erstattungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro einbehalten wird.

Falls für Sie eine schnellere Bearbeitung Ihrer Anmeldung von Interesse ist, können Sie einen Beschleunigungsantrag stellen. Die Beschleunigungsgebühr beträgt 200,00 Euro.

Der Schutz einer Marke gilt zunächst für 10 Jahre. Durch Zahlung der Verlängerungsgebühr können Sie die Schutzdauer um jeweils weitere zehn Jahre verlängern. 

Höhere Gebühren sind nach vorläufiger Klassifizierung möglich!

  • Was geschieht mit meiner Anmeldung?
    • Nach Eingang Ihrer Anmeldung beim DPMA wird eine Akte angelegt, das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen überprüft und Ihre Grunddaten werden erfasst.
    • Sie erhalten nach etwa 3 bis 4 Wochen eine Empfangsbescheinigung (EB). Diese enthält Gebühreninformationen zu Ihrer Anmeldung.


  • Weshalb sind die Gebühren plötzlich höher, als von mir errechnet?
    • Die Auszeichnungsstelle des Markenbereiches führt eine vorläufige Klassifizierung des von Ihnen eingereichten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses durch. Wird oder werden dabei eine oder mehrere zusätzliche Klasse(n) festgestellt, erhöht sich die Gebühr, wenn die Anzahl von drei Klassen überschritten wird.


  • Höhe der Gebühr
    • Der Gesamtbetrag erhöht sich je Klasse um 100,00 Euro, wenn die Klassenzahl die bis zu drei bereits in der Anmeldegebühr enthaltenen Klassen übersteigt.


  • Wie entsteht eine zusätzliche Klasse?
    • Wenn ein Begriff des Waren-/Dienstleistungsverzeichnisses eindeutig einer anderen, bisher nicht aufgeführten Klasse zugeordnet werden muss. Dies geschieht nur bei Begriffen/Formulierungen, die in der offiziellen Suchmaschine für Waren und Dienstleistungen enthalten sind.



Detaillierte Gebührenübersicht



Zahlungsfrist

  • Die Anmeldegebühr und eventuell weitere Klassengebühren sind innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der Anmeldung beim DPMA zu zahlen. Andernfalls gilt Ihre Anmeldung per Gesetz als zurückgenommen.
    Mit der Empfangsbestätigung wird Ihnen die Höhe der Gebühren mitgeteilt. Beachten Sie aber bitte, dass die Zahlungsfrist ab der Einreichung der Anmeldung läuft, also unabhängig vom Erhalt der Empfangsbescheinigung!
  • Werden in der Dreimonatsfrist die Klassengebühren nicht oder nicht vollständig gezahlt, gilt die Anmeldung für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen als zurückgenommen.
  • Wird die beschleunigte Prüfung nach § 38 MarkenG beantragt, so ist die Gebühr ebenfalls innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung des Antrags zu zahlen. Wenn diese Gebühr nicht oder nicht fristgemäß gezahlt wird, gilt der Beschleunigungsantrag als zurückgenommen. Die Anmeldung wird dann im normalen Geschäftsgang bearbeitet.
  • Die Verlängerungsgebühr ist am letzten Tag des Monats fällig, in dem die Schutzdauer endet. Sie haben dann zwei Monate Zeit, die Verlängerungsgebühr zuschlagsfrei zu bezahlen und weitere vier Monate, um die Gebühr zzgl. eines Zuschlags von 50,00 Euro zu bezahlen. Frühestens kann sie ein Jahr vor Ablauf der Schutzdauer gezahlt werden.
  • Zur Einhaltung der Zahlungsfrist ist der pdf- Datei Einzahlungstag entscheidend, der von der Zahlungsweise abhängig ist.
  • Bitte beachten Sie, dass die Frist für die Zahlung der nationalen Gebühr bei Anträgen auf internationale Registrierung bzw. nachträgliche Benennungen nur einen Monat beträgt.


Zahlungsweise

Die Gebühren können Sie wie folgt zahlen:

  • Übergabe oder Übersendung einer Einzugsermächtigung von einem Inlandskonto; diese Zahlungsart führt zu einer schnelleren Bearbeitung Ihrer Anmeldung! Es wird dringend empfohlen, den pdf- Datei amtlichen Vordruck A 9507 zu verwenden, um Irrtümer und Verzögerungen bei der Verbuchung der Gebühr zu vermeiden.
  • Überweisung auf das Konto der Bundeskasse Halle
    • Zahlungsempfänger: Bundeskasse Halle/DPMA
      Bankbezeichnung: BBk München (= Deutsche Bundesbank Filiale München)
      Konto-Nummer: 700 010 54
      Bankleitzahl: 700 000 00
  • Bareinzahlung an den Schaltern der Dokumentenannahme (in den Dienststellen München und Jena und im Technischen Informationszentrum in Berlin), oder durch (Bar-)einzahlung bei einem inländischen oder ausländischen Geldinstitut auf das Konto der Bundeskasse Halle/DPMA

Beachten Sie bitte:

  • Bei der Zahlung der Gebühren sind stets der Verwendungszweck und, soweit bereits bekannt, das amtliche Aktenzeichen, ansonsten der Name des Anmelders und der Anmeldetag anzugeben.
  • Sofern Sie Gebühren aus dem Ausland Gebühren überweisen oder aus dem Ausland bar einzahlen möchten, benutzen Sie bitte folgende Daten:
    • Zahlungsempfänger: Bundeskasse Halle/DPMA
      Bankbezeichnung: BBk München (= Deutsche Bundesbank Filiale München)
      Konto-Nummer: 700 010 54
      Bankleitzahl: 700 000 00
      BIC (SWIFT-Code): MARKDEF1700
      IBAN: DE84 7000 0000 0070 0010 54
    • Die Angaben der IBAN und BIC - Nummer tragen dazu bei, dass Überweisungen aus dem Ausland schnell und kostengünstig ausgeführt werden.
    • Die Zahlungsfristen werden dadurch nicht verlängert. Bitte achten Sie auch darauf, dass anfallende Überweisungsgebühren zu Ihren Lasten gebucht werden. Ist der dem DPMA gutgeschriebene Betrag geringer als die Höhe der fälligen Gebühr, treten die Rechtsfolgen einer nicht vollständigen Zahlung ein.
      Das heißt, Ihre Anmeldung oder Ihr Antrag gilt als zurückgenommen, da nach den Bestimmungen des Patentkostengesetzes die Gebühr als nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gezahlt gilt.


© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013