| Gebührenart | Euro |
|---|---|
| Anmeldegebühr | 40,00 Euro |
| Recherchegebühr (für Eintragung nicht erforderlich) | 250,00 Euro |
| 1. Aufrechterhaltungsgebühr nach 3 Jahren | 210,00 Euro |
| 2. Aufrechterhaltungsgebühr nach 6 Jahren | 350,00 Euro |
| 3. Aufrechterhaltungsgebühr nach 8 Jahren | 530,00 Euro |
| Löschungsantrag | 300,00 Euro |
Kostenmerkblatt - Liste aller Gebühren und Auslagen
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Anmeldegebühr innerhalb von 3 Monaten nach dem Anmeldetag beim DPMA eingeht. Andernfalls gilt Ihre Anmeldung per Gesetz als zurückgenommen. Das DPMA versendet keine Gebührenbenachrichtigung.
Die Aufrechterhaltungsgebühr ist am letzten Tag des Monats fällig, in dem die jeweilige Schutzdauer endet. Sie haben dann zwei Monate Zeit, die jeweils fällige Gebühr zuschlagsfrei zu bezahlen und weitere vier Monate, um die Gebühr zzgl. eines Zuschlags von 50,- EUR zu bezahlen. Frühestens kann sie ein Jahr vor Ablauf der Schutzdauer gezahlt werden.
Wird die Aufrechterhaltungsgebühr nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig gezahlt, erlischt das Gebrauchsmuster.
Die Gebühren können Sie wie folgt zahlen:
Bei jeder Zahlung sind das vollständige Aktenzeichen und die Gebührennummer, die sich aus den Gebührenverzeichnissen (Anlage zu § 2 Abs. 1 PatKostG und Anlage zu § 2 Abs. 1 DPMAVwKostV) ergibt, sowie der Einzahler anzugeben. Die Gebührennummern sämtlicher Gebühren und Auslagen können dem
Kostenmerkblatt (Vordruck A 9510) entnommen werden. Unkorrekte bzw. unvollständige Angaben führen zu Verzögerungen in der Bearbeitung.
Bei der Überweisung aus dem Ausland geben Sie bitte folgende Daten an:
Begünstigter: Bundeskasse Halle/DPMA
Bankbezeichnung: BBk München (= Deutsche Bundesbank Filiale München)
Konto-Nummer: 700 010 54
Bankleitzahl: 700 000 00
BIC (SWIFT-Code): MARKDEF1700
IBAN: DE84 7000 0000 0070 0010 54
Bei Auslandsüberweisungen erheben die Kreditinstitute oft Transferkosten, die sie von der ursprünglich aufgegebenen Gebühr in Abzug bringen. Die Folge ist, dass beim DPMA nur ein verminderter Gebührenbetrag gutgeschrieben wird. Dadurch können Ihnen erhebliche Rechtsnachteile entstehen. So gilt in diesem Fall Ihre Anmeldung oder Ihr Antrag als zurückgenommen, da nach den Bestimmungen des Patentkostengesetzes die Gebühr als nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gezahlt gilt.
Es empfiehlt sich daher, bei ihrer Bank ausdrücklich zu erklären, dass sämtliche zusätzlich anfallenden Transferkosten vom Ihnen übernommen werden.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013