Inhalt

IoT-Konferenz im DPMA

Bild der Konferenz

Das Internet der Dinge und das Patent

Das „Internet of things“, kurz: IoT, ist derzeit einer der wichtigsten Technik-Trends. Es ist „zum Synonym für die Verbindung der realen und der virtuellen Welt geworden“, sagte Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer zur Eröffnung der Tagung „Internet of things. Wege zum Patent von IoT-Technologien“ im DPMA 2019. Geladen hatte die externer Link Bayern Innovativ GmbH, gekommen waren über 120 Experten aus Industrie, Forschung und Rechtswesen.

Das IoT lässt Dinge netzwerkfähig werden, Daten senden und empfangen: Drucker bestellen selbstständig Farbpatronen nach, vernetzte Fahrzeuge transportieren fahrerlos Bauteile, die Smart Watch ruft den Arzt an, wenn der Puls aus dem Takt gerät, Roboter analysieren und reparieren sich selbst und bestellen ihre Ersatzteile übers Internet. „Wenn also ‚dumme‘ Dinge schlau werden, dann ist das ein klares Zeichen, dass wir einer vierten Industriellen Revolution entgegengehen“, so Cornelia Rudloff-Schäffer in ihrer Begrüßung. „Oder besser: Evolution“.

IoT ist eigentlich eine Bündelung von Technologien: Mobilfunk, Augmented Reality, Robotik, Cloud-Services, Netzwerktechnologien, Produktionsanlagen oder IoT-Hardware wie Sensoren, Aktoren und Gateways. Und vor allem KI: Künstliche Intelligenz. „Das IoT braucht KI“, so Rudloff-Schäffer: „Erst eine intelligente Auswertung und Steuerung von Datenprozessen durch den Einsatz von KI wird der Vernetzung der Dinge zum endgültigen Durchbruch verhelfen“.

Letztes Jahr hatte eine Fachtagung am gleichen Ort über Auswirkungen und Herausforderungen von Künstlicher Intelligenz im Patentwesen diskutiert. Die IoT-Konferenz war nun gewissermaßen die Fortsetzung.

Das „Alles-Internet“

KI-Symboldbild denkender Roboter

Als „Erfinder“ des Internet of Things und sein Namensgeber gilt Kevin Ashton, der das erste IoT-relevante Patent anmeldete („Speichersystem“, EP 1185953 B1). Heute kommunizieren und kooperieren Menschen, Maschinen, Produkte, Sensoren, Anlagen und Logistik in der Industrie 4.0 direkt miteinander. Die Ersten sprechen daher schon vom „Internet of Everything“. Andere Steigerungen, die bei der Tagung genannt wurden, heißen „Massive Internet of Things“ (MIoT) oder „massive Machine-Type Communications (mMTC)“.

„IoT ist ein Riesenfeld“, so Dr. Oliver Mayer vom Veranstalter Bayern Innovativ GmbH. Ein Sammelbegriff für Technologien einer globalen Infrastruktur der Informationsgesellschaften, die es ermöglicht, physische und virtuelle Gegenstände miteinander zu vernetzen und sie durch Informations- und Kommunikationstechniken zusammenarbeiten zu lassen. Da stelle sich doch die Frage, so Mayer: „Wie vermeidet es der Mensch, überflüssig zu werden?“

Der virtuelle Erfinder

Dr. Oliver Mayer von Bayern Innovativ

Dr. Oliver Mayer von Bayern Innovativ

KI schickt sich heute beispielsweise an, selbst Erfindungen zu machen. Eine der Kernfrage lautet daher: Könnten KI-generierte Erfindungen patentfähig sein? Prof. Dr. Matthias Leistner von der LMU München sprach über Chancen und Herausforderungen für die Zukunft im Bereich IoT und Patente. „Erfindungen von KI sind heute Realität“, so Leistner. Er plädierte für eine „normale“ Patentierungsmöglichkeit solcher Entwicklungen. Angst vor einer „Patentflut“ müsse man nicht haben – KI lasse sich ja auch bei der Bearbeitung von Patentanmeldungen hilfreich einsetzen.

Die gängige Praxis wird möglicherweise bald in Frage gestellt, berichtete Dr. Josef Fleischmann, Prüfer am DPMA (siehe auch unser KI-Dossier). Das „Artifical Inventor Project“ habe kürzlich KI-generierte Erfindungen bei verschiedenen Patentämtern (u.a. EPA, USPTO) unter expliziter Benennung der Künstlichen Intelligenz („Dabus, creativity machine“) als Erfinder angemeldet, um einen Präzedenzfall zu schaffen.

Ein Patentierungskriterium ist bekanntlich, dass ein „Fachmann“ die Erfindung anhand der Anmeldung nachvollziehen können muss. Bei KI-Anmeldungen im technischen Bereich (und diese nehmen ständig zu!) bräuchte man heute eher „Fach-Teams“ als „Fachmänner“, da diese vermehrt interdisziplinär gelagert seien, so Fleischmann.

Fleischmann spricht von „explainable AI“, wenn die Arbeitsweise der KI nachvollziehbar ist (siehe auch unser Interview). Oft bleibt KI eine „black box“, da nicht transparent ist, wie sie zu ihren Arbeitsergebnissen gelangt. KI sei heute aber in einigen Bereichen, etwa bei medizinischen Bildverarbeitungsverfahren, dem Menschen überlegen, so Fleischmann.

Blockchain und Bewußtsein

Symboldbild Roboterhand mti Paragraphenzeichen

Prof . Dr. Sevim Süzeroglu Melchiors will „das Bewusstsein für die Relevanz von IP bereits in der Lehre wecken“. Die Professorin für Digital Entrepreneurship und Finanzierung an der Ostbayerischen Technischen Hochschule stellte verschiedene Initiativen und Aktivitäten an ihrem Campus in Regensburg vor.

Viele Förderinitiativen bieten Studentinnen und Studenten Unterstützung bei Forschungsprojekten und der Ausgründung von IoT-basierten Geschäftsmodellen. Die Potenziale für Patentierungen würden derzeit aber noch „größtenteils nicht genutzt“, so Melchiors.

Über Anwendungsmöglichkeiten von Blockchains im IP-Bereich sprach Dr. Richard Brunnner von Dennemeyer Group. Zu den nützlichen Aspekten von Blockchains für das IP Management zählte er ihre Transparenz und Unveränderlichkeit; Manipulationen seien praktisch ausgeschlossen. Weitere Vorteile liegen in ihrer Kryptographie, der Authentifizierung, dem automatischen Zeitstempel und der chronologischen Aufzeichnung aller Transaktionen zum Nachweis der Priorität.

Fragen der Rechtsinhaberschaft oder Authentizität und die Bekämpfung von Produktpiraterie sind Anwendungsfälle für Blockchains im IP Management, so Brunner: Sie ermöglichten beispielsweise den Nachweis der Urheberschaft, die Authentifizierung von Originalen gegenüber Kopien oder einen Benutzungsnachweis für Marken.

Blockchain stellt eine spannende Kombination bereits bekannter Technologien dar, die für die Registrierung, Nachverfolgung und den Schutz geistigen Eigentums genutzt werden kann. Besondere technologische Aspekte der Blockchain-Technologien sind noch patentierbar, so Brunner. Blockchain-Patente können einen strategischen Vorteil für Unternehmen darstellen; „auch wenn es derzeit noch kaum Patentverletzungsverfahren in diesem Bereich gibt, sehen manche einen Patentkrieg heraufziehen“.

SEP und Konnektivität

Iouri Kobiako von Gamm von der gleichnamigen Patent- und Rechtsanwaltskanzlei sprach über „Kommunikationsstandards für IoT und IPR (oder Patent-) Herausforderungen“. IoT-Konnektivität werde durch standardbasierte Technologien geprägt, so Kobiako von Gamm. Die Patentlandschaft sei besonders im Bereich der IoT-Konnektivität sehr komplex. Viele davon sind sogenannte „Standard- Essentielle Patente“ oder „SEPs“.

Das rechtliche Umfeld in diesem Bereich unterlag in den letzten Jahren einer Reihe grundlegender Veränderungen – vorwiegend zugunsten der SEP-Nutzer, so der Referent. Der wichtigste Auslöser in Europa war das EuGH-Urteil vom 16. Juli 2015 in Sachen „Huawei Technologies Co. Ltd gegen ZTE Corp. und ZTE Deutschland GmbH“ (externer Link Aktenzeichen: C-170/13). Die Handhabung von SEPs (auch im Bereich der IoT-Konnektivität), so Kobiako von Gamm, unterliege nun wichtigen Einschränkungen und Regeln.

3D-Druck: Fluch und Segen

Eine Schlüsseltechnologie, deren große Zukunft bereits begonnen hat, und ihre IP-Aspekte stellte Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Kellenter von der Düsseldorfer Kanzlei Hengeler Mueller vor: 3D-Druck.

Die Vorteile der additiven Fertigung von Teilen im 3D-Drucker liegen auf der Hand: Kein Abfall entsteht, da Material nicht entfernt, sondern hinzugefügt wird. Da es auch bei komplexen Produkten kein überflüssiges Innenmaterial gibt, weisen die Teile ein geringeres Gewicht auf. Es wird weniger Material benötigt; Prototypen lassen sich sehr schnell herstellen, Ersatzteile „on demand“ produzieren.

Aber die Technologie hat zugleich großes Potenzial, IP-Rechte zu gefährden: Der 3D-Druck ermöglicht das Kopieren von geschützten Werken mit wesentlich weniger Aufwand als traditionelle Fertigungsverfahren. Er begünstigt weltweite Verletzungen, so Kellenter, weil verletzende Produkte keine Distanz zurücklegen müssen, sondern online überall auf der Welt gedruckt werden können. Benötigen wir also neue IP-Rechte, um dieses Problem zu bewältigen?

Kellenter sprach noch ein besonders gravierendes Problem an: Waffen aus dem 3D-Drucker. Waffen können heute illegal leicht von jedermann auf der Grundlage einer 3D-Datei, die aus dem Internet heruntergeladen wurde, gedruckt werden. Das ist eine große Gefahr, nicht nur in den USA, sondern auch bei uns, wie der Anschlag von Halle gezeigt hat.

Die Verteidigung des Thermomix

Welche Vorteile hat der kommende Mobilfunkstandard 5G? Vor allem die sehr viel höhere Geschwindigkeit, die bessere Datenübertragungsrate, deutlich geringere Signallaufzeiten und eine radikale Senkung des Energieverbrauchs. 5G wird für viele KI-Anwendungen hohe Bedeutung haben, vor allem für das autonome Fahren. Dr. Thomas Gniadek, Rechtsanwalt bei Noerr, sprach über patent- und lizenzrechtliche Fragestellungen zu 5G-Netzen und IoT.

Wie hat der Thermomix lange Zeit seine Exklusivität gegenüber Wettbewerbern verteidigt? Mit einem „Schutzwall“ aus 151 Patenten! Vorwerks IP-Strategie setzte auf eine Blockade der Konkurrenz. - Ein prägnantes Beispiel, das Hans-Gerd Servatius von Competivation Consulting in seinem Referat „Schutz von geistigem Eigentum bei IoT-Geschäftsmodellen“ gab. „Ein gutes Verständnis möglicher Barrieren“ sei wichtig für die richtige IP-Strategie, so Servatius.

Weiter, immer weiter!

Abschließende Podiumsdiskussion

Abschließende Podiumsdiskussion

Deutschlands Rückstand im Vergleich mit dem Stand der Entwicklung von KI-Anwendungen in anderen Ländern war Thema der abschließenden Diskussion. „Anderswo“ (insbesondere in China) komme man viel leichter an die dringend benötigten Daten, mit denen sich KI-Systeme trainieren lassen. Somit wurde die Frage laut, ob der Datenschutz die KI-Entwicklung hierzulande ausbremse. Einig waren sich alle Teilnehmer darüber, dass wir uns in einem „Transformationsprozess“ befinden, der eine Neuaufstellung im schweren Wettbewerb erfordere. Deutschland dürfe sich nicht auf der hohen Qualität von Forschung und Patenten ausruhen, hieß es unter anderem, und müsse die Risiken als Chancen sehen: „Noch ist der Zug nicht abgefahren“.

Bilder: Bayern Innovativ GmbH, iStock.com/phonlamaiophoto, iStock.com/AndreyPopov

Stand: 09.04.2024