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125 Jahre "Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen"

Collage verschiedene Titelseiten vom BlPMZ

Von Oktober 1894 bis heute - das BlPMZ ist eine Größe

Deutschland ist noch jung - denn die Vereinigung der deutschen Länder liegt erst wenige Jahre zurück -, als 1877 mit dem "Kaiserlichen Patentamt" in Berlin die erste Einrichtung zum Schutz geistigen Eigentums gegründet wird. Siebzehn Jahre später ist Deutschland gerade den Kinderschuhen entwachsen und das Kaiserliche Patentamt bereits auf dem Weg, eine Institution zu werden. Es ist das Jahr 1894.

Das Jahr, in dem der Franzose Pierre de Coubertin das Internationale Olympische Komitee gründet, in London die Tower Bridge feierlich eingeweiht wird, in Russland Zar Alexander III. überraschend stirbt und sein Sohn Nikolaus II. die Nachfolge antritt. In Deutschland macht die Frauenrechtlerin Anna Simson von sich Reden, weil auf ihr Betreiben hin der Bund Deutscher Frauenvereine gegründet wird, und in Berlin wird nach über zehnjähriger Bauzeit das Reichstagsgebäude dem Parlament übergeben. Und im Kaiserlichen Patentamt? Erblickt am 3. Oktober 1894, das "Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen" das Licht der Welt.

Ein leiser Start zu Beginn

In der Rückschau vollzog sich die Geburt dieser neuen Informationsschrift, die abgekürzt auch "Blatt für PMZ" oder "BlPMZ" genannt wird, wohl eher unaufgeregt, was die nüchternen Zeilen zur Einführung der Erstausgabe vermuten lassen. Für mehr Aufsehen dürfte damals ein paar Tage später "PERKEO" gesorgt haben, die allererste Marke, die das Kaiserliche Patentamt am 16. Oktober 1894 eintragen ließ. Mag der Start der neuen Zeitschrift auch unspektakulär gewesen sein, erkämpfte sich das BlPMZ doch nachdrücklich seinen Platz im Amt neben dem schon früher veröffentlichten "Patentblatt", den "Mittheilungen aus dem Kaiserlichen Patentamt, Anmeldestelle für Gebrauchsmuster" und dem "Waarenzeichen-Blatt". Sechs Mark kostete die Erstausgabe.

Kontinuierlich und zuverlässig – in all den Jahren

Seit nunmehr 125 Jahren informiert das BlPMZ damals wie heute über Gesetze, Verordnungen, amtliche Mitteilungen, Nachrichten, gerichtliche Entscheidungen und Mitteilungen über das Vertreterwesen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und dem Urheberrecht. Damals wie heute in Zusammenarbeit mit dem Carl Heymanns Verlag, der inzwischen zum Verlag Wolters Kluwer gehört. Und damals wie heute in nahezu unveränderter Erscheinungsweise und Aufmachung.

Das Kaiserliche Patentamt änderte 1919 in der Weimarer Republik seinen Namen in "Reichspatentamt", 1949 in "Deutsches Patentamt", gliederte 1990 das "Amt für Erfindungs- und Patentwesen" der DDR ein und nannte sich ab 1998 "Deutsches Patent- und Markenamt". Das BlPMZ heißt noch wie eh und je, trotzte weitgehend allen politischen Wirren in Deutschland und kommt seinem Informationsauftrag bis heute zuverlässig nach. Nicht zuletzt zeigt diese Kontinuität einmal mehr, dass geistiges Eigentum und gewerbliche Schutzrechte unverbrüchlich gelten. Sie sind Motor der Wirtschaftsleistung dieses Landes und können ein Garant für den Wohlstand auch in Zukunft sein - solange sie die Innovationskraft schützen und ihrerseits als wertvoller Schatz gehütet werden.

Ohne Patentamt kein BlPMZ

Nur einmal musste sich das BlPMZ geschlagen geben. Als 1945 das halbzerstörte Reichspatentamt gegen Ende des Zweiten Weltkriegs wie alle Reichsbehörden seine Tätigkeit einstellen und die Pforten schließen musste. So konnte in der "patentamtlosen" Zeit der ersten Nachkriegsjahre von 1945 bis 1947 auch das BlPMZ nach 50 Jahren nicht mehr erscheinen. Die Neuauflage des Heftes gelang 1948 - wieder war es im Oktober -, als im "Vereinigten Wirtschaftsgebiet" in Westdeutschland temporäre Annahmestellen für Patent- und Warenzeichenanmeldungen in Berlin und Darmstadt eingerichtet wurden.

Zwei Änderungen brachte der zweite Start mit sich: Mit dem Neubeginn im 51. Jahrgang verschwand das Wappentier auf der ersten Seite im Heft und die Schrift wechselte von der Fraktur in eine moderne Antiqua. Die Zählung der Jahrgänge setzte sich aber unverändert fort und berücksichtigte nur die ausgefallenen Jahrgänge. So fällt der 125. Jahrgang des Heftes in eben dieses Jahr, unser Jubiläumsjahr, weil die Jahre 1894/1895 und 1948/1949 jeweils als ein Jahrgang ausgegeben wurden und die drei Nachkriegsjahre fehlen.

Die Zeichen der Zeit gelten auch fürs BlPMZ

Mit Gründung der Bundesrepublik 1949 trat am 12. August 1949 das "Gesetz über die Errichtung eines Patentamts" in Kraft, das dazu führte, dass ein paar Monate später am 1. Oktober 1949 das neue Deutsche Patentamt in München seine Arbeit aufnehmen durfte. Man könnte fast meinen, dass der Monat Oktober fürs BlPMZ und das DPMA symbolischen Charakter habe. Es wäre allerdings vermessen, eine Verbindung herstellen zu wollen zwischen dem Geburtstag des BlPMZ und dem Geburtstag der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober.

Aber bemerkenswert ist dieser Zufall schon - und vielleicht ein gutes Omen für die Zukunft des Heftes. Denn nach 125 Jahren muss auch das BlPMZ darüber nachdenken, wie die eigene Zukunft aussehen wird. Die Konkurrenz durch das Internet hat das Heft bislang ganz gut gemeistert und seine gedruckten Heftinhalte vor einigen Jahren in eine Online-Ausgabe einfließen lassen. Durch die Klimakrise stehen neue Stichworte auf der Agenda: Nachhaltigkeit und CO2-Abdruck, verbunden mit der Frage, ob und wie viel Papier, wie viel Internet es in Zukunft noch geben darf. Eine Antwort darauf gibt es noch nicht - nur so viel: Die Überlegungen zu einem "dritten Start" des Heftes haben bereits begonnen.

Jubiläumsausgabe Oktober 2023

In unserer gedruckten Jubiläumsausgabe vom Oktober 2023 haben wir die Seiten der ersten BlPMZ-Ausgabe vom 3. Oktober 1894 noch einmal veröffentlicht. Zu sehen sind diese Seiten auch in der Online-Version des Oktober-Heftes 2023. Das DPMA und der Carl Heymanns Verlag bieten Ihnen einen kostenlosen Online-Zugriff auf die jeweils aktuelle Monatsausgabe.

Bild: DPMA

Stand: 09.04.2024