Die Einrichtung einer deutschen Patentbehörde wurde im Patentgesetz vom 25. Mai 1877 festgelegt. Diese Behörde nahm als Kaiserliches Patentamt am 1. Juli 1877 seine Tätigkeit in Berlin auf und am 11. Juli 1877 fand die feierliche Eröffnungssitzung im Reichskanzleramt statt. Bereits am 2. Juli 1877 wurde das erste deutsche Patent für ein "Verfahren zur Herstellung einer rothen Ultramarinfarbe" erteilt. Erfinder war Johann Zeltner von der Nürnberger Ultramarin-Fabrik.

Postkarte - Gruß aus Berlin
Bis 1945 - ab 1919 als Reichspatentamt - blieb die Behörde in der Gitschiner Straße in Berlin. Noch in den letzten Kriegstagen des 2. Weltkrieges wurde das Gebäude schwer beschädigt. Der größte Teil der Bibliothek konnte jedoch durch die rechtzeitige Auslagerung in ein Salzbergwerk vor der Vernichtung gerettet werden.
Nach Beendigung des 2. Weltkrieges musste das Reichspatentamt - wie alle Reichsbehörden - seine Tätigkeit einstellen. Im Frühjahr 1948 wurden im Wirtschaftsgebiet auf Grundlage des Gesetzes vom 5. Juli 1948 vorübergehend Annahmestellen errichtet, die am 1. Oktober 1948 in Berlin und Darmstadt eröffnet wurden.

München
Durch das "Gesetz über die Errichtung eines Patentamtes im Vereinigten Wirtschaftsgebiet" vom 12. August 1949 wurde das Deutsche Patentamt mit Sitz in München errichtet. Dort nahm es am 1. Oktober 1949 mit 423 Mitarbeitern seine Tätigkeit zunächst im unzerstörten Bibliothekstrakt des Deutschen Museums auf.
In den Jahren zwischen 1954 und 1959 wurde das Deutsche Patentamt dann in den Atriumsbau in der Zweibrückenstraße 12 verlegt, der auf dem Gelände einer ehemaligen Schweren Reiter Kaserne steht. 1959 kam in der Morassistraße der Backsteinbau des Münchner Architekten Franz Hart hinzu.
Am 3. Oktober 1990 übernahm das Deutsche Patentamt die Aufgaben des "Amtes für Erfindungs- und Patentwesen" der ehemaligen DDR mit rund 600 Mitarbeitern und etwa 13,5 Millionen Patentdokumenten.
Mit der Verlagerung des größten Teils der Dienststelle Berlin nach Jena/Thüringen zum 1. September 1998 verfügt das Deutsche Patentamt über drei Standorte in München, Jena und Berlin.
Zum 1. November 1998 wurde die Behörde in "Deutsches Patent- und Markenamt" umbenannt. Damit sollte die wachsende Bedeutung des Schutzrechts Marke als Arbeitsgebiet des DPMA unterstrichen werden.

Das Amt leuchtet
Im Jahr 2002 konnte das DPMA sein 125-jähriges Bestehen feiern. Genau 125 Jahre nach der feierlichen Eröffnungssitzung im Reichskanzleramt am 11. Juli 1877 wurde das Jubiläum im Max-Joseph-Saal der Münchner Residenz mit einem Festakt begangen.
Das Deutsche Patent- und Markenamt beging am 10. November 2005 mit einer Feierstunde das 100-jährige Jubiläum des Patentamts in Berlin-Kreuzberg.
Am Abend des 1. Oktobers 2009 feierte das DPMA mit einer Illumination in der Zweibrückenstraße 12 sein 60-jähriges Bestehen in München.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 01.06.2012