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Wie schütze ich mein geistiges Eigentum?

Symbolbild: Schützende Hännde über einer Glühbirne

Was muss ich vor einer Anmeldung tun?

Gute Recherche ist entscheidend! Egal, welches Schutzrecht für Sie interessant sein könnte – wichtig ist, dass Sie sich vor einer Anmeldung gut über bereits existierende Schutzrechte in Ihrem Gebiet informieren:

  • Wie ist der Stand der Technik in dem Bereich, in dem ich eine Erfindung gemacht habe? Ist sie wirklich neu? Hat vielleicht eine andere Person bereits ein Patent oder ein Gebrauchsmuster für etwas Ähnliches beansprucht?
  • Gibt es möglicherweise den Markennamen bereits, den ich anmelden möchte? Ähnelt mein Entwurf vielleicht einer bereits eingetragenen Marke?
  • Verletze ich mit meinem Gestaltungsentwurf möglicherweise die Schutzrechte eines anderen, der bereits über ein in Deutschland wirksames Design verfügt?

Wenn Sie vor Ihrer Anmeldung gründlich recherchieren (oder recherchieren lassen), können Sie das Risiko minimieren, ein fremdes, bereits bestehendes Schutzrecht zu verletzen. Außerdem reduzieren Sie die Gefahr, dass Ihr Schutzrecht möglicherweise angefochten wird.

  • Überlegt anmelden

Vorherige Konkurrenzbeobachtungen und Marktanalysen sind unerlässlich. So lernen Sie außerdem Ihre Wettbewerber und deren IP-Strategie besser kennen.

  • Schließen Sie Schutzhindernisse möglichst aus

Informieren Sie sich über die Schutzanforderungen des jeweiligen Schutzrechts (Patente, Gebrauchsmuster, Marken sowie Designs) und vermeiden Sie formale Fehler.

  • Eine Recherche in IP-Datenbanken (beispielsweise DEPATISnet und DPMAregister öffnet Ihnen den Zugang zu technischem Wissen oder zum Formenschatz bei Designs und kann zur wertvollen Inspirationsquelle werden.

Wie recherchiere ich und wo?

Besprechugn an einem Tisch mit Farbmustern

  • In den kostenlosen Datenbanken des DPMA oder in den Datenbanken anderer Anbieter können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen, ob Ihre Erfindung wirklich neu oder ob Ihr Wunschmarkenname vielleicht bereits geschützt ist.
  • Erste Unterstützung bei solchen Recherchen leistet unser Kundenservice telefonisch, per Mail oder persönlich vor Ort an unseren Standorten in München, Berlin und Jena.
  • In den Recherchesälen des DPMA in München und Berlin und bei unseren Kooperationspartnern, den externer Link Patentinformationszentren, können Sie nach bestehenden Schutzrechten suchen. Vor Ort finden Sie Experten, die Sie bei Ihren Recherchen gerne unterstützen.
  • Wenn Sie mehr über die Recherchen lernen wollen, besuchen Sie doch einen DPMA-Workshop zur Recherche. Hier finden Sie unser Angebot.
  • In vielen Fällen empfiehlt sich professionelle Recherche-Unterstützung. Diese erhalten Sie auch bei unseren regionalen Kooperationspartnern, den Patentinformationszentren. Dabei handelt es sich um kostenpflichtige Recherchen.
  • Rechercheaufträge nehmen außerdem Patentanwälte und gewerbliche Patentberichterstatter an.

Wie Sie sich auch entscheiden: Es lohnt sich, etwas Zeit in die Recherche zu investieren und sich darüber zu informieren, was es bereits auf dem Markt gibt. Auf diese Weise vermeiden Sie kostenintensive Überraschungen und laufen nicht Gefahr, die Rechte Dritter unbeabsichtigt zu verletzen, weil bereits frührere Ansprüche existieren.

Wo melde ich Schutzrechte an? Wie funktioniert das?

Das DPMA ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Eintragung gewerblicher Schutzrechte. Sie können die Anmeldung und Eintragung Ihrer Schutzrechte bei uns vornehmen, auch vollständig digital. Alle erforderlichen Formulare, Angaben zu den benötigten Unterlagen und Informationen zu den Gebühren finden Sie auf unseren Internetseiten. Unser Kundenservice ist Ihnen bei allen Fragen gerne behilflich.

Schneller als Sie denken!

Bei Marken, Designs und Gebrauchsmustern ist die Zeitspanne zwischen Anmeldung und der Eintragung des Schutzrechts relativ kurz: In der Regel dauert der Vorgang etwa drei Monate (bei einer mängelfreien Anmeldung).

Anders liegt der Fall bei Patenten: Ihr Prüfungsantrag wird gründlich vom DPMA geprüft. Das Verfahren dauert durchschnittlich drei bis fünf Jahre. Die Patentanmeldung wird nach gesetzlicher Vorgabe nach 18 Monaten veröffentlicht. Für die Zeit zwischen dieser Veröffentlichung und dem Abschluss des Prüfungsverfahrens kann ein abgezweigtes Gebrauchsmuster schnellen Schutz bieten.

Bilder: iStock.com/simarik, iStock.com/lisegagne

Stand: 24.11.2023