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Gebrauchsmusterdurchsetzung am Fallbeispiel Kugelschreiber

Gebrauchsmuster auf einen Kugelschreiber, der mit Wasser nachgefüllt werden kann

Angenommen, Sie haben einen Kugelschreiber erfunden, der mit Wasser nachgefüllt werden kann. Nun wollen Sie diesen Kugelschreiber in eigener Regie herstellen und in Deutschland verkaufen. Um zu vermeiden, dass andere Kugelschreiber-Produzenten in Deutschland Ihre Erfindung nachahmen und denselben Kugelschreiber in ihr Verkaufssortiment aufnehmen, melden Sie Ihre Erfindung beim DPMA zum Gebrauchsmuster an.

Bitte beachten Sie, dass das Deutsche Patent- und Markenamt nicht befugt ist, rechtsberatend tätig zu werden. Die Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte erfordert umfangreiche Rechtskenntnisse. Es empfiehlt sich daher in den meisten Fällen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

  • Rechtsanwälte mit Spezialkenntnissen zum gewerblichen Rechtsschutz (Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz) in Ihrer Region finden Sie über die Rechtsanwaltskammern.
  • Patentanwälte finden Sie über den Service einer bundesweiten Patentanwaltssuche der Patentanwaltskammer.

Fall 1: Sie erfahren, dass andere Ihr Gebrauchsmuster kopieren

Generell können Gebrauchsmuster erst nach der Eintragung im Register durchgesetzt werden. Wenn ein Dritter Ihren Kugelschreiber nachbaut und verkauft, können Sie die Rechte aus Ihrem eingetragenen Gebrauchsmuster beispielsweise mit Hilfe einer gerichtlichen Entscheidung durchsetzen. Das heißt, Sie können dem Dritten untersagen, die Nachahmung weiter zu produzieren und zu verkaufen.

Beachten Sie aber, dass das DPMA im Eintragungsverfahren die sachlichen Schutzvoraussetzungen Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit nicht prüft. Einen rechtsbeständigen Schutz erlangen Sie nur, wenn diese Voraussetzungen vorliegen.

Bedenken Sie auch: Außergerichtliche Einigungen sind jederzeit möglich und führen oftmals schneller zum Ziel.

Wie funktioniert das im Einzelnen? (Verhalten vor einem Prozess, Zivilprozess, Strafprozess)

Was im Hinblick auf einen möglichen Prozess zu beachten ist:

  • Verhalten vor einem Prozess

Als Rechteinhaber können Sie zunächst versuchen, das Problem im direkten Kontakt mit dem Verletzer gütlich zu lösen und ihm beispielsweise eine Berechtigungsanfrage oder eine Abmahnung schicken.
Achtung: Ist eine Abmahnung ungerechtfertigt, kann der Abgemahnte gegen den Abmahnenden unter Umständen einen Schadensersatzanspruch geltend machen.

  • Verletzungsklage

Für zivilrechtliche Verfahren bei Schutzrechtsverletzungen sind die Landgerichte zuständig. Dort können beispielsweise ein Unterlassungs- und /oder Schadensersatzanspruch oder einen Auskunftsanspruch geltend gemacht werden. Vor den Landgerichten besteht Anwaltszwang.

  • Strafprozess

Darüber hinaus ist eine vorsätzliche Schutzrechtsverletzung grundsätzlich strafbar, wird in der Regel jedoch nur auf Antrag verfolgt.

  • Einstweilige Verfügung

Ein Klageverfahren kann oft einige Zeit in Anspruch nehmen. Parallel dazu bietet eine einstweilige Verfügung vorläufigen Rechtsschutz.
Achtung: Erweist sich eine einstweilige Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt, so kann der Gegner gegen den Antragsteller einen Schadensersatzanspruch geltend machen.


Fall 2: Sie wollen ein Gebrauchsmuster anderer anfechten, weil Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte dadurch eingeschränkt werden

Nachdem Sie einige Jahre diesen Kugelschreiber produziert und verkauft haben, erfahren Sie durch eine Recherche, dass einer der weltgrößten Kugelschreiber-Produzenten ein Gebrauchsmuster eingetragen bekommen hat, dessen Gegenstand bereits durch Ihr früher eingetragenes Gebrauchsmuster geschützt ist.

Wie funktioniert das im Einzelnen? (Löschungsantrag)

Im Unterschied zum Patentrecht kennt das Gebrauchsmusterrecht kein fristabhängiges Einspruchsverfahren. Sie haben daher nur die Möglichkeit, einen Löschungsantrag (externer Link § 15 Abs. 1 GebrMG) beim DPMA zu stellen.

Der Löschungsantrag kann für jedes Gebrauchsmuster gestellt werden, das auf deutschem Hoheitsgebiet gelöscht werden soll.
Der Antrag ist gebührenpflichtig und muss schriftlich mit einer Begründung eingereicht werden. Der erfolgreiche Löschungsantrag führt zur Löschung des Gebrauchsmusters. Der Schutzrechtsinhaber verliert rückwirkend alle bisher auf der Anmeldung basierenden Rechtspositionen. Häufige Löschungsgründe sind der mangelnde erfinderische Schritt oder die fehlende Neuheit.


Fall 3: Gegen Ihr eingetragenes Gebrauchsmuster wurde ein Löschungsantrag gestellt

Nachdem Sie einige Jahre diesen Kugelschreiber produziert und verkauft haben, stellt ein Dritter einen Löschungsantrag gegen Ihr Gebrauchsmuster. Sie und Ihr Patentanwalt sind aber der Überzeugung, dass Ihr Gebrauchsmuster rechtsbeständig ist. Sie widersprechen daher dem Löschungsantrag (externer Link § 17 Abs. 1 GebrMG). Der Löschungsantrag endet mit einem Beschluss der Gebrauchsmusterstelle des DPMA, gegen den Beschwerde (externer Link § 18 GebrMG) eingelegt werden kann.

Unser Hinweis: Das Löschungsverfahren ist gleichsam eine Art Bewährungsprobe für das Gebrauchsmuster, weil die Gebrauchsmusterstelle des DPMA das Gebrauchsmuster einträgt, ohne die sachlichen Voraussetzungen zu prüfen. Erst in einem eventuellen Löschungsverfahren wird geklärt, ob die eingetragene Erfindung tatsächlich neu ist und auf einem erfinderischen Schritt beruht.

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Stand: 24.11.2023