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Star Wars Tag 2020

US266777S - "Imperialer Läufer AT-AT"
Die Macht und das Merchandising: Schutzrechte rund um „Krieg der Sterne“
Weltweit feiern Fans am 4. Mai den Star Wars Tag. Warum gerade an diesem Datum? Nun, auf Englisch ähnelt die Aussprache des Datums „May the 4th“ sehr dem Beginn des wohl populärsten Satz aus der Weltraum-Saga, „May the force be with you“ (zu Deutsch: „Möge die Macht mit dir sein“).

Roboter "C3PO" (US251627S)
Das Wortspiel wurde angeblich erstmals anlässlich des Regierungsantritts von Margaret Thatcher am 4. Mai 1979 gemacht. Seit einigen Jahren hat sich der 4. Mai als Festtag der weltweiten Fan-Gemeinde etabliert. Die Stadt Los Angeles feiert dagegen den 25. Mai als Star Wars Tag in Erinnerung an die dortige Premiere des ersten Films der Reihe im Jahr 1977.
Seither hat sich Star Wars zur kommerziell erfolgreichsten Filmreihe der Welt entwickelt. Auch der soziokulturelle Einfluss des Weltraum-Märchens dürfte kaum zu überschätzen sein; seine Popularität und Verbreitung übertrifft selbst James Bond oder Harry Potter bei weitem. Nahezu jeder auf der Welt kennt die Geschichten um den Bösewicht Darth Vader, Prinzessin Leia, den Jedi-Ritter Luke Skywalker oder den weisen Meister Yoda; neuerdings auch die junge Rey oder den finsteren Kylo Ren (EM014355986).
Mit Schutzrechten zu Milliardenumsätzen

Meister-Yoda-Figur (US 265754S)
Und was hat das alles mit dem Deutschen Patent- und Markenamt zu tun? Eine ganze Menge. Schätzungen zufolge wurden mit dem Merchandising rund um die Filme bisher rund 30 Milliarden Dollar umgesetzt. Und dies wurde möglich durch eine clevere Schutzrechts-Strategie ihres Schöpfers George Lucas.
Der Regisseur, Autor und Produzent kam 1977 dem Filmstudio bei seiner Gage entgegen, sicherte sich aber umfangreiche Merchandising-Rechte. Als sich der bis dahin unerreichte Erfolg des ersten Films abzeichnete, operierte Lucas mit allen geeigneten gewerblichen Schutzrechten: Er ließ sich unter anderem Spielzeugfiguren von Protagonisten, Robotern und Raumschiffen schützen sowie ihre Namen als Marken eintragen.
Die Marke des Bösen

"X-Wing"-Jäger (US254080S)
Die Figur des Meister Yoda beispielsweise wurde unter der Nummer US265754S als Design angemeldet.
Darth Vader ist als dreidimensionale Unionsmarke eingetragen (EM 005896601). Auch der Name des Bösewichts ist unter der Wortmarke „Lord Darth Vader“ (Register-Nr. DE 990370) geschützt; sein Gegenspieler Obi-Wan Kenobi ist als Wortmarke DE 39609975 registriert. Bei den Skywalkers sind mehre Familienmitglieder markenrechtlich geschützt, etwa Shmi (DE 39609849) und Anakin (DE 39609976).
"Princess Leia" hatte Lucasfilm zeitweise als Marke in der Nizza-Klasse 21 eingetragen, also für Kämme, Schwämme, Bürsten etc (DE1074340; 1984-2004).
Der berühmte "Krieg der Sterne"-Schriftzug wurde natürlich als Wort-Bild-Marke (DE 971996) gesichert.
Auch das Studio sicherte sich Schutzrechte für Spielzeug

Figur des Kopfgeldjägers "Boba Fett" (US264109S)
Für einige der populärsten Figuren und Geräte konnte Lucas sich allerdings nicht die Schutzrechte sichern: das Design für den putzigen, piepsenden Roboter "R2D2" ließ sich das Studio Twentieth Century Fox eintragen ( US251628S), ebenso das für das "X-Wing"-Raumschiff der Rebellen (
US250480S). Auch die Gestaltung der kleinen Jagdraumschiffe des Imperiums meldete das Studio an ("Toy spacecraft",
US254081S).
Gut geschützt galaktisch erfolgreich

Figur "Jabba the Hut" (US277211S)
Im globalen Marketing versäumte Lucas es auch nicht, sich die deutsche Aussprache seiner Figuren zu sichern, etwa als Wortmarke „Erzwo-Dezwo R2D2“ (DE 971997).
Selbst groteske oder putzige Nebenfiguren, die in den Filmen nur für wenige Augenblicke zu sehen sind, wurden designgeschützt als Spielfiguren auf den Markt gebracht, etwa Jabba the Hutt ( US 277211S) oder ein possierliches blaues Tierchen namens Max Rebo (
US 277883S). Nicht zu vergessen die fantasievollen Maschinen wie der elefantenartige Kampfroboter „Imperialer Läufer AT-AT“ (
US266777S), mit denen unzählige Kinder den Kampf der „dunklen Seite“ gegen die Jedi nachspielten.
Gut abgesichert durch gewerbliche Schutzrechte in zahlreichen Ländern, brachten Lucas und seine Firma Lucasfilm eine unübersehbare Flut an Merchandising-Produkten auf den Markt, die noch weit höhere Einnahmen erzielten als die ohnehin schon galaktisch erfolgreichen Filme.
Mieses Gefühl? Markengeschützt!

Spielzeugfigur "Max Rebo" laut US277883S
Dieser erfolgreichen Strategie sind die Star Wars-Macher bis heute treu geblieben: Auch der Titel des vorerst letzten Films "The Rise of Skywalker" wurde als Unionsmarke angemeldet (EM 018051545), ebenso wie der Titel des vorigen Films (The last Jedi, EM 016429656).
Noch einen Schritt weiter ging Lucasfilm, als man sogar einen Spruch als Marke eintragen ließ: "I`ve got a bad feeling about this“ (zu Deutsch meist übersetzt mit: „Ich hab da ein ganz mieses Gefühl“), ein Satz, der als „running gag“ in allen Filmen auftaucht, ist seit 1.3.2018 als Unionsmarke eingetragen (Wortmarke EM 017480435).
Ständig Neues aus der technischen Trickkiste
Lucasfilm, das seit einigen Jahren zu Disney gehört, hat aber nicht nur die kommerzielle Verwertung seiner Filme perfektioniert, sondern treibt auch die cinematische Tricktechnik stets neu voran. Seit Jahren meldet das Unternehmen zuverlässig zahlreiche Patente im Bereich Computergrafik/CGI an, zuletzt u.a. "Systems and methods for motion capture" ( US020190122374A1 (1,94 MB)), "Camera system for motion capture" (
US020190124244A1 (1,92 MB)), "Systems and methods for UV packing" (
US020200073536A1 (1,42 MB)) oder "Determining control values of an animation model using performance capture" (
US10147219B2 (2,88 MB)).
In der Patentdatenbank des DPMA DEPATISnet hält Lucasfilm stolze 285 Einträge (Stand: 22.04.2020).
Nutze die Macht!

"Animation data transfer", Illustration aus US9858700B2
Dass sehr viel Forschung und Entwicklung in den Filmen steckt, sieht man ihnen auch an. Kritiker unken bisweilen, dass die Macher allzu sehr auf visuelle Effekte, technische Tricks und exzessives Merchandising setzen. Dem könnte man auf gut Bayerisch entgegnen: „Wer ko, der ko“. Oder, wie Meister Yoda wohl sagen würde: „Große Möglichkeiten die Macht dir gibt. Nutzen du sie musst!".
Gut abgesichert durch gewerbliche Schutzrechte, versteht sich.
Bilder: DPMAregister, DEPATISnet
Stand: 16.04.2021