Die "Klassifikation von Nizza" ist ein internationales Abkommen über die Einteilung von Waren und Dienstleistungen. In insgesamt 45 sogenannten "Klassen" sind alle nur denkbaren Waren und Dienstleistungen eingruppiert. Der Name geht auf das auf der diplomatischen Konferenz von Nizza am 15.6.1957 geschlossene Übereinkommen zurück, das die Schaffung der Klassifikation vertraglich festlegte. Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragsstaat dieses Abkommens.
Die Klassifikation von Nizza wird in einem fünfjährigen Turnus überarbeitet. Zum 1. Januar 2012 erschien eine neue Ausgabe dieser Klassifikation (10. Ausgabe). Zum 01.01.2013 wurde die Liste der Waren und Dienstleistungen aktualisiert.
Die Nizza-Klassifikation wird nicht mehr in gedruckter Form herausgegeben.
Markenanmeldungen müssen ein Waren-/Dienstleistungsverzeichnis enthalten. In diesem legt der Anmelder fest, für welche Waren/Dienstleistungen seine Marke eingetragen werden soll. Deshalb akzeptiert das Deutsche Patent- und Markenamt in eingereichten Waren-/Dienstleistungsverzeichnissen die in den Alphabetischen Listen der Klassifikation von Nizza enthaltenen Begriffe und klassifiziert eingegangene Markenanmeldungen anhand der darin aufgestellten Regeln.
Auch für Markenrecherchen im Vorfeld einer Anmeldung bietet sich die Nutzung der Klassifikation an. Sie können beispielsweise feststellen, ob Sie mit Ihrer Markenanmeldung bestehende Rechte Dritter verletzen würden und entsprechend umdisponieren.
Zudem können Sie bei international registrierten Marken unabhängig von der Kenntnis der jeweiligen Sprache leicht feststellen, für welche Waren- oder Dienstleistungsklassen Schutz besteht.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013