Erklärtes Ziel der Automobilindustrie ist es, die Zahl der Verkehrstoten in den kommenden Jahren drastisch zu verringern. Die Sicherheit des einzelnen Kraftfahrzeugs konnte durch Einrichtungen wie ABS, ASR, ESP und einer Vielzahl an Airbags im Fahrgastraum bereits erheblich verbessert werden. Diese Systeme erhöhen bei einem Unfall die passive Sicherheit im Fahrzeug, oder unterstützen den Fahrer bei Brems- und Ausweichmanövern, bei denen der Fahrer selbst reagieren und das Manöver einleiten muss.
Die Strategie zu weniger Unfällen und damit weniger Toten und Verletzten im Straßenverkehr sieht intelligente Fahrerassistenzsysteme vor. Diese sind einzeln oder in Kombination mit optischen, laserbasierten oder elektromagnetischen Abstandssensoren und Kamerasystemen ausgestattet. Diese Systeme wirken als Abstandsregelung im Kolonnenverkehr, warnen den Fahrer vor langsam fahrenden Fahrzeugen, oder können das Fahrzeug bei einem drohenden Auffahrunfall abbremsen, bis hin zur automatischen Notbremsung, bei der das Fahrerassistenzsystem das Fahrzeug zum Stillstand bringt. Derartige Systeme werden meistens als adaptive Geschwindigkeitsregelung (ACC - adaptive cruise control) bezeichnet, die bereits in Fahrzeugen der Oberklasse erhältlich sind.
Einen Schritt weiter geht die Patentanmeldung DE 10 2004 001 123 A1. Hierbei werden Daten, die zunächst in dem jeweiligen Fahrzeug (10, 20, siehe Figur) erfasst und verarbeitet werden, mit Fahrzeugen in einer lokal begrenzten Umgebung ausgetauscht und dem jeweiligen Fahrerassistenzsystem zur Verfügung gestellt werden.
Zu den erfassten Zustandsdaten gehören typischerweise die Position, Fahrtrichtung und Fahrtgeschwindigkeit des Fahrzeugs, aber auch die in einem Navigationssystem geplante Fahrtroute, oder die lokale Verkehrssituation. Auch der Zustand des Fahrers selbst, wie Müdigkeit, Beanspruchung, Emotionen und Ablenkung durch Bedienung der Telefonfreisprecheinrichtung oder des Navigationssystems könnten erfasst und als Einflussfaktoren an z.B. entgegenkommende Fahrzeuge übermittelt werden. Dazu sind die Fahrzeuge jeweils mit einer Sendeeinrichtung (4) und einer Empfangseinrichtung (6) ausgestattet, die die Zustandsdaten entweder direkt untereinander austauschen (Pfeile 11 und 21) oder die Informationen an eine mobile oder stationäre Relaisstation (30) senden, die die Verteilung gezielt an entsprechende Fahrzeuge weiterleiten kann (Pfeile 31 und 32). Zu den Empfängern können Fahrzeuge in unmittelbarer Nähe des sendenden Fahrzeugs gehören, oder aber die Daten werden nur von der Relaisstation zwischen Fahrzeugen ausgetauscht, die auf Kollisionskurs liegen. Die empfangenen Daten werden vom eigenen Fahrerassistenzsystem auf Relevanz geprüft, um automatisch der Situation angepasste Präventivmaßnahmen auszulösen, wie automatisches Einleiten eines Brems- oder Ausweichmanövers.
| IPC | Technischer Aspekt |
|---|---|
| B60W 30/08 | Vorausberechnen oder Vermeiden wahrscheinlicher oder drohender Kollision |
| G08G 1/16 | Anti-Kollisions-Systeme |
| H04L 12/28 | Datenvermittlungsnetze, gekennzeichnet durch die Netzstruktur |
| Patentnummer | Jahr | Titel |
|---|---|---|
| DE 10 2004 001 123 A1 | 2004 | Verwendung eines Informationsnetzes |
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013