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Sektion E: Bauwesen; Erdbohren; Bergbau

Elektronische Schließsysteme

E05B 49/00

Schließsystem mit verschiedenen Erfassungszonen rund um ein Automobil nach DE 199 12 319 C1.Bild vergrößert anzeigenFigur 1: Schematische Darstellung eines elektronischen Schließsystems (DE 199 12 319 C1).

Türschlösser haben seit jeher die Aufgabe, den Zugang zu einem Fahrzeug zu regeln sowie Fahrzeug und Insassen zuverlässig zu schützen. Mit der Verbreitung elektrischer Lösungen in der Fahrzeugtechnik wurde zunächst die Zentralverriegelung verwirklicht, danach kamen Diebstahlsicherung und Funkfernbedienung hinzu. In konsequenter Weiterentwicklung bedient man sich heute in zunehmendem Maße so genannter "Passive-Entry"- oder "Keyless-Entry"-Systeme. Diesen elektronischen Schließsystemen ist gemein, dass über zugehörige Sender und Empfänger automatisch erkannt wird, wenn sich ein gültiges Authentifizierungselement (z.B. eine Chip-Karte) in deren Erfassungsbereich befindet, woraufhin ein Steuerbefehl an das Türschloss ergeht. Ein Fahrzeughalter im Erfassungsbereich muss die Chip-Karte daher lediglich mit sich führen und nicht aktiv betätigen, um eine Kfz-Tür zu öffnen oder zu schließen.

Die Figur 1 aus DE 199 12 319 C1 zeigt schematisch ein elektronisches Schließsystem, bei welchem, in Abhängigkeit von der Entfernung eines Authentifizierungselements von einem Fahrzeug 1, unterschiedliche Steuerbefehle an die Fahrzeugtüren 2 bis 5 bzw. die Heckklappe 6 ergehen. Hierzu stellt eine Entfernungssensorik lediglich fest, ob sich das Authentifizierungselement in einer inneren Entfernungszone (7a bis 11a) oder in einer äußeren Entfernungszone (7b bis 11b) befindet. Im Grenzbereich überlappen sich diese Zonen und bilden einen Verzögerungsbereich (7c bis 11c). Bei erfolgreich erkanntem, zum Fahrzeug passenden Authentifizierungselement wird selbsttätig eine Entriegelung (innere Zone) bzw. Verriegelung (äußere Zone) der Türen bewirkt, ohne dass der Benutzer hierzu ein Bedienelement betätigen muss. Je nach Betriebsmodus, der am Authentifizierungselement einstellbar ist, erfolgt die Ent- bzw. Verriegelung für alle Türen oder nur für diejenige, die mit der Zone (7 bis 11) korreliert, in welcher sich ein Benutzer befindet.

Erweiteretes Schließsystem mit Steuereinheiten an einem Haus und einem PKW nach DE 101 42 554 A1.Bild vergrößert anzeigenFigur 2: Erweitertes Schließsystem nach DE 101 42 554 A1.


Aus DE 101 42 554 A1 ist ein mit einer weiteren Funktionalität ausgestattetes elektronisches Schließsystem bekannt. In der Figur 2 ist zusätzlich zur Steuereinrichtung 4 am Fahrzeug 1 eine weitere Steuereinheit 9 an einem Haus 10 vorgesehen, zu welcher der Fahrzeughalter ebenfalls zugangsberechtigt ist. Die Steuereinheit 9 ist bevorzugt zum Steuern der Schlösser eines Garagentors 13 oder einer Haustüre 12 vorgesehen, welche z.B. mittels derselben Chip-Karte wie jener für die Fahrzeugtüren in Abhängigkeit einer festgelegten Fahrzeugentfernung automatisch ent- oder verriegelt werden.

Elektronische Schließsysteme können ebenso eine so genannte "Keyless-Go"- oder "Keyless-Drive"-Funktionalität aufweisen. Hierbei wird ein Fahrberechtigungssignal zwischen dem Authentifizierungselement und einer Steuereinrichtung selbsttätig übertragen, wenn sich der Benutzer im Fahrzeuginnenraum befindet und beispielsweise eine Start/Stop-Taste im Armaturenbrett betätigt, um den Motor zu starten.

Für eine Recherche relevante IPC-Gruppen
IPCTechnischer Aspekt
E05B 49/00   Elektrische Schlösser und Schaltungen hierfür 
E05B 47/00   Betätigen oder Steuern von Schlössern auf elektrischem Wege 
B60R 25/00   Fahrzeugausrüstung zum Verhindern von unbefugter Inbetriebnahme oder Diebstahl von Fahrzeugen 
G07C 9/00   Registriervorrichtungen an Ein- und Ausgängen 

Zitierte Patentdokumente
PatentnummerJahrTitel
DE 101 42 554 A1   2001   Schließsystem, insbesondere für ein Kraftfahrzeug 
DE 199 12 319 C1   1999   Elektronische Fahrzeugschließanlage 

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013