Die meisten Reifenpannen werden durch Eindringen von scharfen Gegenständen wie Nägeln, Glasscherben oder ähnlichem in die Lauffläche von Reifen verursacht. Durch eine erhebliche Qualitätsverbesserung der Reifen sind selbst diese Pannen selten geworden, weshalb heute manche Fahrzeughersteller auf ein Reserverad und auch auf ein Notrad gänzlich verzichten. Hierdurch wird im Fahrzeug Platz gespart und der gewonnene Raum kann als zusätzliches Transportvolumen genutzt werden, was insbesondere für Klein- und Kompaktfahrzeuge oder für Sportwagen von Bedeutung ist.
Anstelle eines Ersatzrades wird in diesem Fall ein Reifenreparaturset mitgeführt, das im Wesentlichen aus einem Kompressor, einer Dichtmittelflasche und einem Schlauch besteht.
Hiermit kann ein Fahrzeughalter eine provisorische Reifenreparatur vor Ort vornehmen und daraufhin eine Werkstatt oder die eigene Garage ansteuern.
Die Figur 1 aus DE 297 16 453 U1 zeigt beispielhaft den Aufbau eines solchen Reparatursets 10: In einem Gehäuse 22 befindet sich eine aus einem flexiblen Material bestehende, mit Dichtmittel befüllte Flasche 50 in einem druckfesten Behälter 56. Durch die von einem Kleinkompressor 28 in den druckfesten Behälter 56 eingeleitete Druckluft und den somit im Behälter 56 entstehenden Überdruck, wird das Dichtmittel aus der Flasche gepresst und über einen Schlauch 16 in den am Fahrzeug verbleibenden, zu reparierenden Reifen 12 geleitet. Über denselben Schlauch erfolgt nach dem Entleeren der Dichtmittelflasche eine Zuführung von Druckluft in den Reifen, wodurch sich das Dichtmittel an der Innenwand des Reifens verteilt, aushärtet und der Reifen aufgepumpt wird. Der Reparaturvorgang läuft hierbei selbstständig und kontinuierlich ab. Anschließend muss das Reparaturset für einen weiteren Einsatz regeneriert werden.
Aus DE 101 06 468 A1 ist ein vergleichbares Reparaturset als fest integrierter Bestandteil eines Fahrzeugs bekannt, wobei im Falle einer Reifenpanne lediglich ein Schlauch, beispielsweise aus dem Kofferraum, herausgezogen wird, um den betreffenden Reifen mit einem Dichtmittel und Luft zu befüllen.
Ein weitere Vorrichtung zum Abdichten und Aufpumpen von Reifen im Falle einer Panne ist aus DE 102 53 445 A1 (Figur 2) bekannt. Ein von einem Kompressor kommendes Gas strömt auf seinem Weg zum Reifen durch eine mit einer so genannten Venturi-Düse 13 ausgestatteten Leitung 15 an einer Auslassöffnung einer Dichtmittelflasche 1 vorbei. Gemäß dem gleichnamigen Venturi-Prinzip erhöht sich durch die Verengung der Leitung die Strömungsgeschwindigkeit V des Gases, was wiederum eine Verringerung des Drucks am Ausgang der Saugleitung 11 hervorruft. Hierdurch wird Dichtmittel aus der Dichtmittelflasche gesaugt und dem Gas zugemischt. Das so entstandene Gemisch wird dem Reifen mittels eines Schlauchs zugeführt.
Auf diese Weise muss das Dichtmittel nicht durch Überdruck aus der Flasche gepresst werden, weshalb keine besonderen Anforderungen an Material oder Geometrie der Dichtmittelflasche oder des sie umgebenden Behälters bestehen.
| IPC | Technischer Aspekt |
|---|---|
| B29C 73/02 | Reparieren von Gegenständen aus Massen in plastischem Zustand unter Verwendung von flüssigem oder pastenartigem Material |
| B29C 73/16 | Selbsttätig abdichtende Anordnungen |
| B60S 5/04 | Zuführen von Luft zum Aufpumpen von Reifen |
| Patentnummer | Jahr | Titel |
|---|---|---|
| DE 102 53 445 A1 | 2002 | Verfahren und Vorrichtung zum Abdichten und Aufpumpen von Reifen bei Pannen |
| DE 101 06 468 A1 | 2001 | Vorrichtung zum Ausbringen von Reifendichtmittel |
| DE 297 16 453 U1 | 1997 | Reparatursatz zum Reifenflicken |
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013