Die Sicherheitsmaßnahmen rund um die Kinder in einem Kraftfahrzeug sind mittlerweile für jeden eine Selbstverständlichkeit. Hierzu zählen die Kindersicherung für die Autotür, der Schalensitz für den Nachwuchs auf der Rückbank oder die kindgerechte Ansteuerung eines Airbags durch die Insassensensorik, um nur einige Beispiele zu nennen.
Dies war nicht immer so. Die Entwicklung des separat montierbaren Kindersitzes etwa hat erst durch die Fortschritte in der Materialforschung und das rechnergestützte Design sehr profitiert. Heute oft durch Prüfsiegel garantierte Kennzeichen moderner Kraftfahrzeug-Kindersitze sind z.B. die Verwendung von für die Gesundheit unbedenklichen Kunststoffen, die gleichzeitig belastungs- und strapazierfähig sind, und Konstruktionsmerkmale, die die Stabilität des Sitzes bei gleichzeitiger Materialersparnis erhöhen und ergonomisch den Erfordernissen eines Kindes genügen.
Von diesen Punkten war man etwa 1964 noch etwas weiter entfernt. In DE 1 455 833 A wird ein Kindersitzsystem (1) aus Polyurethanschaum vorgestellt, das mit einem Gerüst aus Rohrmaterial (10 bis 14) verstärkt ist. Das Kind wird lediglich mit dem üblichen Hüft-Sicherheitsgurt (4) auf dem regulären Fahrzeugsitz (2,3) fixiert. Die Bewegungsfreiheit der Arme ist deutlich eingeschränkt.
Moderne Kindersitze wie etwa derjenige aus dem Patent DE 10 2004 042 045 B3 (Figur 2) versuchen alle sicherheitsrelevanten Aspekte mit der Bequemlichkeit des Kindes während einer Fahrt in Einklang zu bringen.
Der Sitzrahmen (11) ist zwar nach wie vor aus rohrförmigen Teilen gebildet, weist jedoch eine den Sicherheitsanforderungen wesentlich besser gerecht werdende, detailreiche Konstruktion auf (rechts unten). Der Sicherheitsgurt ist am Kindersitz selbst angebracht und besteht aus einem kombinierten Schulter- (5) und Beckengurt (23), die jeweils zentral an einem Gurtschloss (28) eingesteckt werden können (rechts oben). Der Sitzrahmen ist auf einer Trägerkonstruktion (19) fixiert und kann auf einem gewöhnlichen Fahrzeugsitz über Steckverbindungen befestigt werden (links unten). Der Sitzrahmen weist ferner einen Energieabsorber auf und wird durch die ergonomische Sitzgestaltung, etwa mit gepolsterten Seitenteilen (16,17), den modernen Standards gerecht.
| IPC | Technischer Aspekt |
|---|---|
| B60N 2/28 | Leicht an- und abbaubare Sitze für Kraftfahrzeuge |
| B60R 22/10 | Sicherheitsgeschirre für Kinder |
| Patentnummer | Jahr | Titel |
|---|---|---|
| DE 10 2004 042 045 B3 | 2004 | Kindersitz für ein Fahrzeug |
| DE 1 455 833 A | 1964 | Einbausitz für Kraftfahrzeuge u.dgl. |
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013