In unserer Internet-Präsentation "Das Auto und die IPC" zeigen wir bahnbrechende und auch vergessene Erfindungen aus den Gebieten Kraftfahrzeugbau und Verkehrswesen. Außerdem stellen wir mit der "Erfindung des Monats" aktuelle oder auch historische Innovationen vor, die bei heutigen Autos und im Straßenverkehr nicht mehr wegzudenken sind.
Für das Mitführen eines Verbandkastens im Straßenverkehr existieren in vielen Ländern gesetzliche Mindeststandards. In Deutschland ist die Pflicht zur Mitführung von Erste-Hilfe-Material im Fahrzeug in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO, §35h) geregelt, wobei der Inhalt des Kfz-Verbandkastens nach DIN 13164 festgelegt ist. Hierzu gehören neben allerlei Verbandsmaterial zur Wundversorgung auch eine Schere, eine Rettungsdecke, Einmalhandschuhe und eine Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen. Verbrauchtes Material muss nach der Verwendung entsorgt und ersetzt werden und auch unverbrauchtes Material gilt es regelmäßig zu überprüfen, da beispielsweise Sterilmaterialien mit einem Verfallsdatum versehen sind. Trotz dieser engen gesetzlichen Vorgaben gibt es aber auch rund um den Verbandkasten noch genügend Raum für Erfindergeist.
Die Figur 1 aus DE 10 2005 012 008 A1 zeigt eine Schnittansicht eines hinteren Bereichs 2 eines Kraftfahrzeugs, bei welchem sich zwischen der Rücksitzbank 7 und dem Kofferraum 4 ein Stauraum 12 befindet. Der Stauraum bietet Platz für einen Verbandkasten 14 und ist durch einen Schwenkmechanismus sowohl vom Fahrzeuginneren durch eine Öffnung 10 in der Karosseriewand 9 als auch - in seiner nach unten verschwenkten Lage - vom Kofferraum 4 aus zugänglich. Dies bietet neben einer Platzersparnis den Vorteil, dass der Verbandkasten beispielsweise nach einer Unfallsituation mit verklemmten Türen für die Insassen dennoch verfügbar ist.
Aber auch wenn der schnelle Zugriff auf den Verbandkasten gewährleistet ist, kann es für die Hilfe leistende Person insbesondere bei Dunkelheit schwierig sein, das geeignete Hilfsmaterial zu finden oder die Erste-Hilfe-Anleitung zu Rate zu ziehen. Im Deckelelement 4 des aus DE 198 03 443 C2 bekannten Verbandkastens 1 (Figur 2) sind daher zur Ausleuchtung des Aufnahmebereichs 2 zwei Beleuchtungselemente 3 vorgesehen, welche bei der Öffnung des Deckelelements automatisch aktiviert werden. Das Deckelelement ist schwenkbar ausgeführt, wobei es sich über spezielle Haltevorrichtungen 11 in verschiedenen Winkelpositionen arretieren lässt. Auf diese Weise kann die Beleuchtung am Unfallort auch auf das Unfallopfer selbst gerichtet werden, wodurch eine bessere Hilfeleistung möglich ist.
Einen Ansatz zur Bewältigung der Unkenntnis oder auch Unsicherheit von Ersthelfern im Notfall stellt die Figur 3 aus DE 10 2006 043 856 A1 dar. Ein elektronisches Notfallversorgungs-Modul ist im Gehäuse eines Verbandkastens integriert und zur Wiedergabe von akustischen und visuellen Anweisungen zur Unterstützung von Ersthelfern vorgesehen. Hierfür wird eine digitale Erste-Hilfe-Anleitung 11, welche aus Fragen zum Zustand des zu Versorgenden sowie aus Anweisungen zur Hilfeleistung besteht, in einem Speicher 1 hinterlegt und über ein Display 7 bzw. einen Lautsprecher 5 ausgegeben. Die Navigation durch das Programm erfolgt mit Hilfe eines Tastenmoduls 9 oder einer Spracherkennungseinheit 10 und besteht, um der Stress- und Gefahrensituation gerecht zu werden, aus einfachen Kommandos wie "ja", "nein", "weiß nicht" und "neu".
| IPC | Technischer Aspekt |
|---|---|
| A61F 17/00 | Ausrüstung für erste Hilfe |
| B60R 7/00 | Anordnungen innerhalb des Fahrzeuges zum Verstauen oder Halten |
| A61B 19/02 | Schutzbehälter für medizinische Geräte oder Instrumente, z.B. Kästen oder Arzttaschen |
| Patentnummer | Jahr | Titel |
|---|---|---|
| DE 10 2006 043 856 A1 | 2008 | Notfallversorgungs-Modul zur Unterstützung der mobilen Notfall- und Erstversorgung |
| DE 10 2005 012 008 A1 | 2005 | Kraftfahrzeug |
| DE 198 03 443 C2 | 2003 | Transportables Behältnis zur Aufnahme von Verbandsmaterial |
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013