Wenn etwas schnell fixiert und auch wieder schnell zur Hand sein muss, an ungewöhnlichen Stellen leicht lösbar angebracht werden soll und dabei wenig Platz verbraucht werden darf, ist der Klettverschluss das Mittel der Wahl, so auch im Auto. Sei es eine Freisprechanlage oder eine elektronische Mautbox an einer Halterung zu fixieren, einen Gurtschneider an der Seitenwand zu installieren oder einfach nur eine Schutzplane auf der Kopfstütze in einem Reisebus anzubringen. Die Anwendungsmöglichkeiten sind schier unbegrenzt.
Doch wie hat dies alles begonnen? Mit dem Patent CH 295 638 B aus dem Jahre 1954 (Figur 1).
Hier wird erstmals die Herstellung und Funktionsweise eines künstlichen Klettmechanismus beschrieben, wie er vom Prinzip her aus der Natur von der Klette oder anderen Pflanzen vertraut ist. Zur Herstellung eines Klettverschlusses müssen zunächst in einem Kunststoffgewebe mit Kett- (2,3) und Schussfäden (1) Häkchen (4) erzeugt werden (oberster Figurteil). Kettfäden des Gewebes (3) werden hierzu in regelmäßigen Abständen über einen beheizten Metallstab (5) geführt, so dass sich jeweils eine große Öse ergibt (6). Der Metallstab weist an einer Stelle eine Rille (7) auf, in die ein Messer (8) eingreift und die Öse aufschneidet.
Kühlt sich der erwärmte, durchtrennte Kettfaden ab, entsteht ein Häkchen mit einer einen bleibenden Abstand aufweisenden Öffnung. Vom Äußeren her sind diese Häkchen vergleichbar mit einem Befestigungshaken für Christbaumschmuck. Bringt man nun zwei derart behandelte Kunststoffgewebe in Kontakt (zweiter Figurteil von oben), greifen diese Häkchen ineinander. Die Verbindung wird nur aufgehoben, wenn eine von außen auf die Häkchen wirkende Zugkraft eine vom Material des Gewebes abhängige Grenze überschreitet und die Häkchen aufgebogen werden. Neben den Häkchen aus Kettfäden werden in den beiden unteren Figurteilen auch noch weitere Oberflächenformen für Klettverschlüsse vorgestellt.
Ein Einsatzbereich unter vielen für Klettelemente im Automobil stellt das Befestigen einer Zusatzausrüstung im Fahrgastraum dar. Dieser ist meistens mit einem Teppichgewebe ausgelegt und ein Klettelement kann dort gut greifen (DE 10 2005 031 508 A1, Figur 2).
Das Beispiel zeigt eine mobile Zusatztasche, die aus zwei mit einem Steg (4) verbundenen Taschen (3a,3b) besteht, über den Mitteltunnel (7) im Fahrgastraum gelegt und dort fixiert werden kann. Die Fixierung erfolgt durch Klettelemente (6a,6b), die an den mit dem Mitteltunnel in Kontakt tretenden Seiten (5a,5b) der Einzeltaschen angebracht sind. Auf diese Weise ist die Tasche je nach Platzbedarf einfach als zusätzlicher Stauraum anzubringen und bequem wieder zu entfernen.
| IPC | Technischer Aspekt |
|---|---|
| A44B 18/00 | Klettverschlüsse |
| F16B 5/07 | Verbinden von Elementen durch Haken und Schlaufen |
| B60R 7/04 | Vorrichtungen zum Verstauen und Halten im Fahrgastraum |
| B60R 11/00 | Halterung von Gegenständen in einem Kraftfahrzeug |
| Patentnummer | Jahr | Titel |
|---|---|---|
| DE 10 2005 031 508 A1 | 2005 | Vorrichtung zur Aufbewahrung von Gegenständen |
| CH 295 638 A | 1954 | Dispositif d'accrochage |
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013