Automobile sind nicht nur aufgrund Ihres Antriebs bei Fehlfunktionen im Verbrennungsmotor, der Kraftstoffzuleitung oder bei Unfällen prinzipiell feuergefährliche Objekte. Waren es früher hauptsächlich Vergaserbrände, mit denen man zu kämpfen hatte, stehen heute mit fortschreitender antriebstechnischer Entwicklung wohl eher die Kabelbrände im Fokus.
Löschvorrichtungen für Brände im Motorraum sind aus der Frühzeit des Automobils sehr viele bekannt. Als Beispiel mag das Patent DE 463 826 B (Figur 1) aus dem Jahre 1928 dienen. Die dort beschriebene Löschvorrichtung scheint auf den ersten Blick etwas skurril, ist aber in ihrer Einfachheit und Zweckmäßigkeit bemerkenswert. Sie besteht aus zwei Teilen: einer elektrischen Alarmvorrichtung und der Löschvorrichtung. Die Alarmvorrichtung besteht aus einem Streifen leicht brennbaren Materials, z.B. Celluloid, der mit einer Seite am Vergaser (e) und mit der anderen Seite an einem Drahtzug (h) befestigt ist. Der Drahtzug hält eine Feder (k) gespannt, die zwei elektrische Kontakte (i,m) in Abstand hält. Brennt nun dieser Streifen wegen eines Vergaserbrandes durch, wird der Seilzug frei und schließt über die Feder die Kontakte, die mit der elektrischen Hupe (n) verbunden sind. Dadurch wird die Hupe aktiviert und der Fahrer alarmiert. Nun kann dieser, solange er noch sicher durch die Spritzwand (a) vom Motorraum getrennt ist, händisch durch die Leitung (d) aus der Feuerlöschpatrone (b) durch Öffnen des Hahnes (c) eine über dem Vergaser (e) liegende Brause (f) aktivieren, die den Vergaserbrand löscht.
Diese Vorgehensweise ist heutzutage natürlich überholt und mit verschiedensten Sensoren und Sicherheitsvorkehrungen wird versucht, das Brandrisiko am und im Kraftfahrzeug auf ein Minimum zu reduzieren. Sollte es trotzdem einmal dazu kommen, dass der Einsatz eines Feuerlöschers notwendig wird, so ist es wichtig, dass er jederzeit schnell aktivierbar und leicht handhabbar ist. Dafür kommen automatische Systeme bei bestimmten Anwendungen in Frage aber auch ein einfacher Handfeuerlöscher mit großer Löschleistung. Bei tragbaren Feuerlöschern ist es für den Komfort der Fahrzeuginsassen wichtig, dass er Platz sparend und wenig störend in der Fahrgastzelle untergebracht wird, für jeden Fahrgast gut erreichbar, aber auch in kurzer Zeit einsatzbereit ist.
Auch zur Lösung dieses Problems existiert wiederum eine Vielzahl von Vorschlägen. Eine ist DE 10 2005 039 047 A1 (Figur 2) zu entnehmen. Hier ist ein Handfeuerlöscher (3) in der Mittelkonsole (5) in einer Aussparung (4) vorgesehen, die mit einem Deckel (8) verschließbar ist. Dieser Deckel springt automatisch auf und der Handfeuerlöscher wird hervorgedrückt, sobald die Kraftfahrzeugsensorik einen entsprechenden Notfall signalisiert. Zusätzlich wird mit einer Blinkvorrichtung (10) auf den Löscher aufmerksam gemacht.
| IPC | Technischer Aspekt |
|---|---|
| A62C 3/07 | Feuerlöschen in Straßenfahrzeugen |
| A62C 13/00 | Tragbare Feuerlöscher |
| B60R 11/00 | Halterung von Gegenständen in einem Kraftfahrzeug |
| Patentnummer | Jahr | Titel |
|---|---|---|
| DE 10 2005 039 047 A1 | 2005 | Kraftfahrzeug mit einem Handfeuerlöscher |
| DE 463 826 B | 1926 | Elektrische Alarmvorrichtung fuer Feuerloescher an Kraftfahrzeugen |
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013