Viele große und kleine Entwicklungen rund um das Auto müssen in dieser Präsentation aus den eingangs genannten Gründen leider unberücksichtigt bleiben. Trotzdem sollen hier noch ein paar außergewöhnliche Erfindungen anhand ihrer Patentschriften kurz vorgestellt werden, die für uns heute teilweise selbstverständlich geworden sind oder die mancher noch aus seiner Kindheit kennt:
Eine ortsfeste Testvorrichtung für Kraftfahrzeuge wird in der Patentschrift US 1 064 615 A aus dem Jahre 1911 vorgestellt (Figur 26). Sie zeigt ein Laufband für Tauglichkeitstests am fahrenden Auto, das zusätzlich in seiner Neigung verstellbar ist. Mancher mag sich dabei an die heute üblichen Teststände des TÜV oder die Trainingslaufbänder der Fitnessstudios erinnert fühlen.
Für den Transport schwerer Lasten, sind LKWs nicht mehr aus unserem Alltag wegzudenken. Die enorme Kraft, die hinter hydraulisch oder pneumatisch betriebenen Kippern für Schüttgut steht, ist nicht nur für kleine Jungs faszinierend. Wie ein einfacher und effektiver Hebel-Ablademechanismus für Kipper bereits 1921 verwirklicht wurde, zeigt z.B. die GB 164 658 A (Figur 27).
Ein heute noch aktuelles Thema ist die Windschlüpfrigkeit der Fahrzeuge, um höhere Geschwindigkeiten bei möglichst geringem Treibstoffverbrauch zu erzielen. Das so genannte "Tropfenauto" des ehemaligen Aerodynamikers der Zeppelinwerke in Friedrichshafen Paul Jaray (1889 - 1974) aus dem Jahre 1921 (DE 441 618 A, Figur 28) nimmt viele Erfahrungen aus dem Luftschiffbau auf und setzt sie direkt in den Kraftfahrzeugbau um. Sie ist ein weiteres Beispiel für den fachübergreifenden Charakter der Kraftfahrzeugtechnik, wie man ihn auch bei der Entwicklung des Sicherheitsgurts beobachten konnte.
Auch alternative Bremskonzepte beschäftigen die Erfinder, seitdem es Automobile gibt. Sind heute effektive Wirbelstrombremsen oder andere Konzepte Forschungsobjekt, so waren es in den 1930er Jahren - wieder einmal aus dem Flugzeugbau entlehnt - Strömungsbremsen. Die futuristisch anmutenden Automobile der Auto-Union in Chemnitz aus DE 699 978 A sollten durch ausfahrbare und drehbare Bremsflügel im Heck zum Stehen gebracht werden (Figur 29).
Eine etwas andere Art mit dem Auto zu reisen liegt der Erfindung von Georg Höltl aus Niederbayern zugrunde. Er meldete 1959 den so genannten Rotel-Bus an, in dem die Fahrgäste in einem Omnibus oder einem Omnibus-Anhänger nachts zum Schlafen in permanent montierten Schlafkabinen untergebracht werden (DE 1 223 705 A, Figur 30).
| Patentnummer | Jahr | Titel |
|---|---|---|
| US 1 064 615 A | 1911 | Testing device for motor-vehicles |
| GB 164 658 A | 1920 | A new or improved tipping wagon |
| DE 441 618 A | 1921 | Kraftwagen |
| DE 699 978 A | 1939 | Stroemungsbremse fuer Fahrzeuge, insbesondere fuer Kraftfahrzeuge |
| DE 1 223 705 A | 1959 | Fahrzeugaufbau, insbesondere für Reise-Omnibusse oder Anhaenger solcher Omnibusse, mit Schlafkabinen |
Wo sich viele Autos drängen, gibt es meist wenige Parkplätze und somit ist mit dem knappen Raum auch Geld zu verdienen. Dieser Ansicht war auch Rechtsanwalt und Zeitungsherausgeber Carl C. Magee (1873 - 1946) aus Oklahoma City, der sich die erste Parkuhr mit Münzgeldeinwurf 1935 patentieren ließ (US 2 118 318 A, Figur 31).
Dieses Beispiel machte Schule, und viele Erfinder beschäftigten sich schließlich über die Jahre mit dieser Art von legaler Geldquelle und ihrer Erschließung.
Nach dem zweiten Weltkrieg wurden Parkuhren auch in Deutschland populär und waren lange aus dem Straßenbild der Innenstädte kaum wegzudenken. Das Kleingeld in der Parkuhr lockte in Folge auch kriminelle Elemente an, so dass diese immer robuster gefertigt werden mussten und letztlich eine Reihe von Sicherheitsvorkehrungen beinhalteten. Eine Möglichkeit, die Parkuhren legal ihrer Fracht zu entledigen, zeigt DE 1 745 832 U (Figur 32) der Kienzle Apparate GmbH aus dem Jahre 1957, die selbst ein Hersteller von Parkuhren war.
| Patentnummer | Jahr | Titel |
|---|---|---|
| US 2 118 318 A | 1935 | Coin controlled parking meter |
| DE 1 745 832 U | 1957 | Anordnung zum Entleeren der Münzbehälter von Parkuhren |
Das Verkehrsaufkommen in Ballungsgebieten war schon immer ein Grund, regelnd einzugreifen, auch vor der Entwicklung des Automobils. Wollte man auf den Einsatz von Verkehrspolizisten verzichten, blieb nur eine mechanische Alternative, denn auf die Rücksichtnahme und Voraussicht der Verkehrsteilnehmer konnte man sich schon damals nicht verlassen.
Patentrechtlich in Erscheinung traten die noch kaum als "Ampeln" zu bezeichnenden Verkehrssignalanlagen allerdings erst im Jahre 1910 mit der Erfindung von Earnest E. Sirrine (US 976 939 A, Figur 33), wenngleich Vorläufer verschiedenster Art u.a. in London bereits im 19. Jahrhundert betrieben wurden.
Dieses Patent beschreibt beleuchtete, längliche Glasschilder, die an einem Pfosten im rechten Winkel versetzt angebracht werden, und die Weisungen "stop" und "proceed" anzeigen. Die Schilder sind am Pfosten drehbar gelagert und können so jeweils den Verkehrsteilnehmern zugewendet werden, für die sie aktuell gelten sollen.
Die Patentschrift US 1 224 632 A (Figur 34) aus dem Jahr 1915 zeigt zu gleichem Zweck erstmals die heute vertraute senkrechte Anordnung von in einem Kasten untergebrachten grünen (unten) und roten (oben) runden Scheiben, die von innen aus dem Kasten heraus beleuchtet werden und je nach Farbgebung den Verkehr stoppen oder fließen lassen sollen. Als weiteres Beispiel für erste Signalanlagen mögen die US 1 251 666 A und die US 1 475 024 A dienen.
Die so genannte "Heuer-Ampel" war ein Verkehrsregler mit an den Seitenflächen umlaufenden Zeigern (z.B. DE 466 793 A, DE 558 962 A (Figur 35), DE 901 996 B), der bis in die 1960er Jahre z.B. im Ruhrgebiet mittig über Kreuzungen an diese überspannenden Drähten aufgehängt wurde. Die Zeiger wanderten wie bei einer Uhr in einer bestimmten Zeit in grüne bzw. rote Felder und teilten so den Verkehrsteilnehmern mit, ob sie warten mussten oder gehen bzw. fahren durften.
Letztlich setzten sich in Deutschland längliche Ampeln mit runden Leuchtfeldern durch, sowohl für den Kraftverkehr als auch als Fußgängerampeln. Die Aussage der Leuchtflächen wird in letzterem Fall zusätzlich von Piktogrammen unterstützt, die zum Gehen oder Stehenbleiben auffordern. Ergänzend sei angemerkt, dass diese "Ampelmännchen" als solche nicht patentierbar sind. Es bestehen jedoch Markenrechte auf die Ausgestaltung des grünen und roten Männchens oder Mädchens. Sie liegen im Falle der aus der ehemaligen DDR bekannten Form jedoch nicht beim Gestalter Karl Peglau, der dieses Ampelmännchen 1961 entwickelte, sondern derzeit bei den Nachfolgern des VEB-Betriebs, der es einstmals produzierte.
| Patentnummer | Jahr | Titel |
|---|---|---|
| US 976 939 A | 1910 | Street-traffic system |
| US 1 251 666 A | 1913 | Municipal traffic control system |
| US 1 224 632 A | 1915 | Traffic signal |
| US 1 475 024 A | 1922 | Traffic signal |
| DE 466 793 A | 1928 | Einrichtung zur Regelung des Verkehrs an Strassenkreuzungen durch eine Schaltuhr, welche Zeiger ueber feststehende und |
| DE 558 962 A | 1931 | Verkehrssignaluhr |
| DE 901 996 B | 1949 | Verkehrsregler mit umlaufenden Zeigern |
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013