Ausgabe November 2010

DE 256359 - Patentzeichnung
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
der erste Advent steht vor der Tür und das Jahr 2010 geht bald zu Ende. Gelegenheit zurückzublicken: im März ging die erste elektronische Geschmacksmusteranmeldung mit DPMAdirekt in der Dienststelle Jena des DPMA ein, seit Juli haben wir ein neues Logo - es kennzeichnet das Amt auf den ersten Blick als Bundesbehörde. Im Oktober konnten wir 20 Jahre Einheit im Gewerblichen Rechtsschutz feiern.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches, gesundes Jahr 2011!
Bitte beachten Sie, dass das DPMA am 24. und 31. Dezember 2010 geschlossen ist. Näheres hierzu finden Sie in der Mitteilung der Präsidentin Nr. 8/10.
Zwei deutsche Patentämter wurden eins
Vor zwanzig Jahren, am 3. Oktober 1990, übernahm das Deutsche Patentamt (DPA), das heutige Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), die Aufgaben des "Amtes für Erfindungs- und Patentwesen" der DDR mit 13,5 Millionen Patentdokumenten. Gleichzeitig wurde das Deutsche Patentamt die alleinige Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland.
450 der rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DDR-Patentamts, darunter 105 Patentprüferinnen und -prüfer, wechselten in das Deutsche Patentamt und integrierten sich schnell in die Dienststellen in Berlin und München. 1998 wurde in Jena eine weitere Dienststelle mit inzwischen 230 Beschäftigten eröffnet, die zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Berlin aufnahm.
"Die Einheit im gewerblichen Rechtsschutz ist aufgrund des großen Engagements aller Kolleginnen und Kollegen hervorragend gelungen." sagte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts am Freitag in München. "Mit Bravour haben wir die organisatorische und rechtliche Integration des reichen Fundus an gewerblichen Schutzrechten der DDR bewältigt. Nach zwanzig Jahren können wir eine selbstbewusste Bilanz ziehen: Wir sind eine Institution mit drei Standorten im vereinten Deutschland - München, Berlin und Jena - geworden, mit einem Gemeinschaftsgeist, der nicht von den einstigen Trennlinien bestimmt wird."
Die letzten DDR-Patente werden Geschichte
Am 31. Oktober 2010 endet der Schutz für die letzten DDR-Patente, die noch vor der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 angemeldet und über die maximale Schutzdauer von zwanzig Jahren aufrecht erhalten wurden.
Die Behandlung der Schutzrechte der DDR wurde bereits im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 festgeschrieben und mit dem Erstreckungsgesetz vom 23. April 1992 gesetzlich geregelt. Aufgrund der Mitgliedschaft der DDR in internationalen Organisationen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes waren die gesetzlichen Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums in beiden deutschen Staaten fast identisch. Unterschiede zeigten sich in den Regelungen zur Verwertung. Bundesdeutsche Patente geben dem Inhaber das Recht, seine Erfindung für eine begrenzte Zeit exklusiv zu nutzen. Dieses Recht wurde in der DDR als Ausschließungspatent bezeichnet und machte nur einen geringen Anteil aus. Häufiger waren so genannte Wirtschaftspatente, die jeder volkseigene Betrieb gegen Zahlung einer Vergütung nutzen durfte.
Umfangreiches Erbe der DDR-Zeit
Das DPA stand 1990 vor der Herausforderung, die Bearbeitung der in der DDR bestehenden Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen zu gewährleisten. 111.000 DDR-Patente, darunter 97.000 Wirtschaftspatente und 14.000 Ausschließungspatente, wurden in ein gemeinsames Register übernommen. Davon waren fast 80 Prozent ungeprüft. In der Folge mussten außerdem mehr als 19.000 Anträge auf Umwandlung eines Wirtschaftspatents in ein Ausschließungspatent bearbeitet werden. Diese Umwandlung war auf Grund der letzten Novelle des DDR-Patentgesetzes vom Juli 1990 möglich geworden.
DDR-Marken leben weiter
Marken können im Gegensatz zu anderen gewerblichen Schutzrechten zeitlich unbegrenzt aufrechterhalten werden. Dies gilt auch für sämtliche einstigen DDR-Marken, die gegen Zahlung von Verlängerungsgebühren um jeweils zehn Jahre beliebig lange geschützt werden können. Noch am 2. Oktober 1990 wurden im Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR 259 neue Anmeldungen eingereicht. Zahlreiche frühere DDR-Marken konnten inzwischen ihre Existenz im Markt behaupten oder als starke Marken ausbauen. Von den mehr als 42.000 übernommenen DDR-Marken leben 6.800 Marken auch im Jahre 2010 weiter.
Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), informierte in der jährlichen Industriebesprechung rund 100 Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaftskreisen und Fachverbänden sowie der Patent- und Rechtsanwaltschaft über aktuelle Entwicklungen und Projekte im DPMA. Frau Rudloff-Schäffer zog ein positives Fazit für die vergangenen 10 Monate des Jahres 2010.
Die Anmeldezahlen beim DPMA sind stabil und bewegen sich im Patent-, Marken- und Gebrauchsmusterbereich auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Besonders erfreulich ist die Steigerung bei den Geschmacksmustern. Dort liegen die Anmeldezahlen mit einem Plus von etwa 5,6 Prozent deutlich über denen des Jahres 2009.
Die strategische Zusammenarbeit des DPMA mit anderen nationalen Patent- und Markenämtern konnte erheblich ausgebaut werden. So wurden PPH-Projekte (Patent Prosecution Highway) mit Südkorea und Kanada begonnen und die bilateralen Kooperationen mit den Ämtern in den USA sowie in China und Brasilien ausgeweitet.
Weitere Vertreter des DPMA gaben einen Überblick über die aktuelle Situation im Patent- und Markenbereich und erläuterten die Chancen und Konsequenzen, die mit der Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte für Patente und Gebrauchsmuster im Sommer 2011 verbunden sind.
Die Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten gegen Produkt- und Markenpiraten ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Diese Unternehmen verzichten häufiger auf die Registrierung von Schutzrechten, weil sie sie für nicht durchsetzbar halten.
Um die KMU bei der Nutzung der vielfältigen Instrumente des gewerblichen Rechtsschutzes effektiv zu unterstützen, haben die EU-Beratungsstelle und die Abteilung Patente und Normen der LGA Training & Consulting GmbH (Patentinformationszentrum Nürnberg) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Patent- und Markenamt diese Konferenz veranstaltet.
Die ca. 90 Konferenzteilnehmer wurden von Herrn Hans-Herrmann Ueffing, Geschäftsführer der TÜV Rheinland LGA Beteiligungs GmbH, Herrn Jochen Kubosch, Leiter des Informationsbüros des Europäischen Parlaments in München, und dem Vizepräsidenten des DPMA, Herrn Günther Schmitz, begrüßt. Alle Redner hoben dabei den hohen Stellenwert des Schutzes des geistigen Eigentums für KMU hervor.
Die Teilnehmer - nicht nur aus Franken sondern aus ganz Deutschland angereist - informierten sich über wirkungsvolle Schutzinstrumente und deren Einbindung in Strategien zur effektiven Rechtsdurchsetzung.
Beispielsweise berichteten zwei Unternehmen anhand konkreter Fälle von ihren Erfahrungen aus der Praxis der Schutzrechtsdurchsetzung. Aktuelle Entwicklungstendenzen, mögliche Präventiv-Maßnahmen und Unterstützungsmöglichkeiten wie etwa die Grenzbeschlagnahmeverfahren der Zollbehörden standen dabei zur Diskussion.
Ein Experte vom China IPR (Intellectual Propety Rights) Helpdesk stellte die Dienstleistungen des Helpdesk vor, sprach über Innovationspolitik und gewerbliche Schutzrechte in China sowie über Durchsetzungsstrategien für KMU.
Die Konferenz zeigte den Teilnehmern Möglichkeiten auf, den Schutz des geistigen Eigentums und die Durchsetzung dieser Rechte stärker in ihre unternehmerischen Entscheidungen einzubeziehen. Die Veranstaltung wurde von der Europäischen Union gefördert.
Die Beiträge der Referenten finden Sie zum Download auf den Internet-Seiten der LGA Training & Consulting GMbH unter http://lga.de/tuv/de/tc/index_patente_normen.shtml.
SIGNO steht für "Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung" und ist ein Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Unternehmen, Hochschulen und freie Erfinder erhalten durch SIGNO Unterstützung bei der rechtlichen Sicherung und wirtschaftlichen Verwertung ihrer innovativen Ideen.
Das Deutsche Patent- und Markenamt war am 14. und 15. Oktober Veranstaltungsort der SIGNO-Herbsttagung 2010, an der Vertreter der bundesweit über dreißig SIGNO-Beratungspartner teilnahmen.
Die Präsidentin des DPMA, Cornelia Rudloff-Schäffer, hob bei ihrer Begrüßung die gute und enge Zusammenarbeit zwischen dem Amt und den SIGNO-Beratern hervor. Passend zum Themenschwerpunkt "China" der Tagung berichtete sie vom Besuch des Präsidenten des chinesischen Patentamts in München.
SIGNO-Projektleiterin Kerstin Krey vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln und der zuständige Referatsleiter des BMWi, Dr. Ulrich Romer, dankten der Präsidentin für ihren freundlichen Empfang und die gute Zusammenarbeit der letzten Jahre. Alle Seiten sind zuversichtlich, die enge Verbindung zwischen Amt und dem SIGNO-Förderprojekt in den kommenden Jahren weiter ausbauen zu können.
Hubert Rothe, Abteilungsleiter 2.1 des DPMA, stellte die Arbeit des Amtes und die Entwicklungen der letzten Jahre vor, Kerstin Piratzky, ebenfalls DPMA, das EU-Projekt IPeuropAware und Claudia Naimi von der Zentralstelle gewerblicher Rechtsschutz die Arbeit des Zolls als Partner im Kampf gegen Produktpiraterie. Elliot Papageorgiou vom China IPR Helpdesk sprach in seinem Vortrag über Chancen und Risiken des gewerblichen Rechtsschutzes in China. Die Teilnehmenden diskutierten die Arbeitsschwerpunkte von SIGNO in der kommenden Förderphase von 2011 bis 2013.
SIGNO gliedert sich in Förderangebote für Unternehmen, Hochschulen und Erfinder. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.signo-deutschland.de.
Ab Januar 2011 wird die IPC vereinfacht - der Core Level (Basisversion) entfällt, Details hierzu finden Sie auf den Seiten der WIPO:
Ebenfalls am 1. Januar 2011 tritt die Version 2011.01 der IPC in Kraft. Die wichtigsten Inhalte der Revision (also den Unterschied gegenüber der Version 2010.01) haben wir Ihnen hier wieder zusammengefasst dargestellt:
Rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der IPC 2011.01 finden Sie die deutsche Übersetzung auf
Das Handbuch zur IPC wurde ebenfalls überarbeitet. Wir haben es übersetzt und stellen es Ihnen als "Handbuch zur IPC - Ausgabe 2011" gegen Ende 2010 unter folgendem Link zur Vefügung:
Wir haben ein neues Video zum Thema "Recherche in der IPC" online gestellt. Es soll Benutzern die Suche mit Stich- und Schlagworten erklären und damit die Patentsuche in DEPATISnet erleichtern. Sie können das Video unter folgender Adresse ansehen:
Die Integration der Patente und Gebrauchsmuster in DPMAregister im Februar 2011 ergeben auch für DPMAkurier wichtige Änderungen.
Bisher bildete DPMApublikationen die Grundlage für DPMAkurier; ab Februar 2011 können Sie Ihre Überwachungen für Patente und Gebrauchsmuster ausschließlich über DPMAregister vornehmen (wie bereits schon länger für Marken und Geschmacksmuster).
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Hinweise, um den Verlust Ihrer Überwachungen bei DPMAkurier zu vermeiden:
Wir werden Sie voraussichtlich im Februar 2011 noch einmal per E-Mail an diese Umstellung erinnern.
In dieser Rubrik informieren wir Sie über aktuelle, häufig gestellte oder besonders interessante Fragen, die unsere Auskunftsstelle täglich beantwortet.
Einige Anrufer haben im Zusammenhang mit einer Markenanmeldung diese Frage:
Wenn ich meine Bildmarke (Wort-Bildmarke) in Schwarz-Weiß anmelde, sind dann alle Farben geschützt?
Leider ist diese Frage nicht so einfach mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten. Bitte beachten Sie deshalb folgende Aspekte:
Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Markenanmeldung finden Sie hier: http://www.dpma.de/marke/faq/index.html.
Bei einer Markenrecherche haben Sie unter anderem die Möglichkeit, eine Selektion nach Nizza-Klassen oder nach Waren/Dienstleistungen vorzunehmen. Damit können Sie Ihre Trefferliste in den meisten Fällen auf jene Marken eingrenzen, die für Sie überhaupt von Interesse sind.
Bitte bedenken Sie bei der Recherche nach Waren/Dienstleistungen:
Synonyme oder bedeutungsähnliche Begriffe werden nicht ermittelt!
Weitere Hinweise für die Expertenrecherche finden Sie in der "Hilfe" zu DPMAregister:
Diese Recherchetipps unterstützen Sie auch bei der Ermittlung relevanter Waren- und Dienstleistungsklassen, die Sie in Ihrem Antrag auf Eintragung einer Marke in das Register (Formblatt W7005) im Feld 8 eintragen müssen.
Unsere Suchmaschine für Waren und Dienstleistungen http://www.dpma.de/service/klassifikationen/nizzaklassifikation/suche/suchen.html hilft Ihnen dabei ebenso weiter wie auch die Registerauskunft zu Marken (Kriterium "Waren-/Dienstleistungsverzeichnis") in DPMAregister.
Herausgeber:
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Zweibrückenstraße 12, 80331 München, Tel: +49 89 2195-3367,
E-Mail-Adresse: newsletter(at)dpma.de, Internet: http://www.dpma.de
Für allgemeine Fragen und zur Abbestellung dieses Newsletters steht Ihnen unsere Redaktion unter +49 89 2195-3367 bzw. unter newsletter(at)dpma.de zur Verfügung.
Technische Fragen rund um die elektronischen Informationsdienste des DPMA werden gerne unter +49 89 2195-3435 bzw. unter datenbanken(at)dpma.de beantwortet.
*Hinweis: Um automatisierte Spamprogramme nicht zu unterstützen, ersetzen wir bei den hier genannten E-Mail-Adressen das @-Zeichen durch "(at)".
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 20.03.2013