Ausgabe September 2012
Im Deutschen Patent- und Markenamt fand am 20. Juli 2012 ein Vortrag zum Thema "Recent Developments and Trends in US Patent Law" statt. Chief Judge Randall R. Rader, Vorsitzender Richter am zuständigen US-Berufungsgericht (CAFC), und Professor John M. Whealan, Dekan an der George Washington University Law School, zwei renommierte Experten auf dem Gebiet des US-amerikanischen Patentrechts, beleuchteten und kommentierten die jüngsten Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung.
Das Pilotprojekt Patent Prosecution Highway (PPH) mit dem Kanadischen Amt für geistiges Eigentum wird um zwei Jahre bis zum 30. September 2014 verlängert. Damit können Patentanmelder weiterhin die beschleunigte Prüfung ihrer Anmeldung bei den deutschen und kanadischen Patentbehörden beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Mitteilung der Präsidentin Nr. 13/12 enthält Tipps zu Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen und zum weiteren Eintragungsverfahren.
Zum 1. Oktober 2012 ändern sich die Öffnungszeiten der Dokumentenannahme in der Dienststelle München, Zweibrückenstr. 12, wie folgt:
Siehe hierzu auch die Mitteilung der Päsidentin Nr. 12/12.
In dieser Rubrik informieren wir Sie über aktuelle, häufig gestellte oder besonders interessante Fragen, die unsere Auskunftsstelle täglich beantwortet.
Frage: Ich habe zur Zahlung der anfallenden Gebühren bei meiner Schutzrechtsanmeldung eine Einzugsermächtigung per Fax eingereicht. Ist es dann notwendig, das Original anschließend auch per Post einzureichen?
Nein! Es genügt, die Einzugsermächtigung - vorzugsweise auf dem Vordruck A9507 - nur einmal per Fax, Post oder DPMAdirekt einzureichen.
Bitte schicken Sie uns die Einzugsermächtigung nicht noch einmal zusätzlich im Original; dies kann zu zeitlichen Verzögerungen oder doppeltem Einzug der Gebühren führen.
Ja und nein: Das DPMA nimmt Anmeldeunterlagen und Verfahrenspost, die für das Europäische Patentamt bestimmt sind, an und leitet sie an das EPA weiter. Dabei kann der Eingangstag beim DPMA in der Regel nicht als Anmelde- oder Eingangstag beim EPA anerkannt werden. Es gilt dann der tatsächliche Eingangstag beim EPA. Gleiches gilt für Post an das DPMA, die beim EPA eingeht.
Die Hintergründe hierzu finden Sie der Mitteilung des Präsidenten Nr. 23/2005.
Die Positionsmarke ist die Form einer Marke, die eine gleichbleibende Platzierung auf den Waren in Anspruch nimmt. Bei der Anmeldung muss die Platzierung in der Beschreibung angegeben werden.
Geführt werden diese Marken im DPMAregister mit der Markenform "Sonstige Marken". Die Recherche nach dieser Markenform bringt allerdings auch Treffer über die Positionsmarken hinaus. Gezielt nach Positionsmarken suchen können Sie über den Begriff "Positionsmarke" in der Beschreibung der Marke. Die Eingabe im Expertenmodus lautet dann BM=Positionsmarke.
Nicht vergessen: Heute ist offizieller Anmeldeschluss für die Patentinformationskonferenz 2012, die das Europäische Patentamt in diesem Jahr zusammen mit dem DPMA in Hamburg veranstaltet!
Highlights:
Auf den Seiten von PIZnet (http://www.piznet.de) finden Sie unter dem Punkt Veranstaltungen aktuelle Seminar- und Schulungsangebote der Patentinformationszentren.
Herausgeber:
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Zweibrückenstraße 12, 80331 München, Tel: ++49 (0)89 /2195-3402,
E-Mail-Adresse: newsletter(at)dpma.de, Internet: http://www.dpma.de
Für allgemeine Fragen zum Newsletter und zur Abbestellung steht Ihnen unsere Redaktion unter ++49 (0)89 /2195-3367 bzw. unter newsletter(at)dpma.de zur Verfügung
Technische Fragen rund um die elektronischen Informationsdienste des DPMA werden gerne unter ++49 (0)89 /2195-3435 bzw. unter datenbanken(at)dpma.de beantwortet.
*Hinweis: Um automatisierte Spamprogramme nicht zu unterstützen, ersetzen wir bei den hier genannten E-Mail-Adressen das @-Zeichen durch "(at)".
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 20.03.2013