Deutsches Patent- und Markenamt

 

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+++ Newsletter +++ für die Nutzer der Informationsdienste des DPMA

Ausgabe Mai 2012

+++ Anmeldezahlen bei gewerblichen Schutzrechten entwickeln sich uneinheitlich - Patentanmeldungen bleiben stabil - Geschmacksmuster gewinnen an Bedeutung +++

Die Dienstleistungen des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) sind nach wie vor gefragt. Im Jahr 2011 lagen die Patentanmeldungen unwesentlich unter dem Vorjahreswert. Die Geschmacksmuster gewinnen auffallend an Bedeutung. Marken und Gebrauchsmuster schneiden schwächer ab.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung.

+++ DPMAdirekt Version 2.2 verfügbar +++

Unter DPMAdirekt - Downloads können Sie jetzt das neueste Update für unser System für elektronischen Rechtsverkehr "DPMAdirekt" herunterladen. - Wir haben die Formulareditoren für die deutsche Markenanmeldung und die europäische Patentanmeldung komplett neu gestaltet und an das bewährte Design angepasst. Zudem haben wir viele Kundenwünsche und kleine Verbesserungen eingearbeitet.

Außerdem haben wir unsere FAQs um die Themen:

  • Bei Windows 7 Systemen startet DPMAdirekt nach dem Update nicht mehr
  • Hinweis zum Erstellen von textbasierten PDF-Dateien für DPMAdirekt
  • Beispiel für die Erstellung einer textbasierten PDF-Datei mit Adobe® Acrobat

ergänzt.

+++ Fragen an die Auskunftsstelle +++

--- Ab wann werden beim DPMA Akten online zugänglich sein? Wie wird die Online-Akteneinsicht funktionieren? ---

In dieser Rubrik informieren wir Sie über aktuelle, häufig gestellte oder besonders interessante Fragen, die unsere Auskunftsstelle täglich beantwortet.

Viele Anfragen beziehen sich derzeit auf die Online-Akteneinsicht.

In DPMAregister können Sie voraussichtlich Ende 2012 im Modul Patente/Gebrauchsmuster elektronisch aufbereitete Patent- und Gebrauchsmusterakten in der Detailansicht der Registerauskunft über die neue Schaltfläche "Akteneinsicht" online einsehen. - Der genaue Termin hängt auch vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des geplanten "Gesetzes zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes" ab. Unsere derzeitige Planung sieht vor, die Online-Akteneinsicht unmittelbar im Anschluss in Betrieb zu nehmen. Seit Mai liegt das Gesetz als Entwurf der Bundesregierung vor.

Mit dem Freischaltungstermin werden noch nicht alle zugänglichen Patent- und Gebrauchsmusterakten sofort online einsehbar sein. Hintergrund dafür sind umfassende technische Maßnahmen. Alle gescannten Alt-Akten, die zur Online-Akteneinsicht vorgesehen sind, müssen auf schützenswerte Inhalte (vertrauliche Informationen/personenbezogene Daten sowie urheberrechtlich geschützte Aktenbestandteile, z.B. Nichtpatentliteratur) durchgesehen werden.

Vorrangig werden die Akten zur Online-Akteneinsicht vorbereitet, die im laufenden Jahr zur Erteilung (Patentakten) beziehungsweise Eintragung (Gebrauchsmusterakten) anstehen.

Die Einsicht in Akten, die nach diesem Termin noch nicht frei online einsehbar sind, kann weiterhin schriftlich wie bisher beantragt werden. Die Einsicht wird darauf hin jedoch nicht in Papierform, sondern online ermöglicht. So wird die Anzahl der online verfügbaren Akten allmählich ansteigen.

Weitere Informationen zum Thema Akteneinsicht finden Sie hier.


Sie haben noch mehr Fragen? Schreiben Sie uns! info@dpma.de

+++ Hinweis zur Gebührenzahlung per Einzugsermächtigung +++

--- Deutsches Einzugsermächtigungs-Lastschriftverfahren / SEPA-Lastschrift (SDD) ---

Die Deutsche Kreditwirtschaft informiert gegenwärtig ihre Kunden über eine Änderung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die bisherige Praxis
der Nachauthorisierung durch eine davon abweichende Parteivereinbarung ersetzt.

Diese Vereinbarung hat im Kern zum Inhalt, dass die Einzugsermächtigung das nach den SEPA-Regelungen erforderliche Mandat mit einschließt (Vorauthorisierung). Grundlage hierfür ist die ständige Rechtsprechung des BGH, hier BGH-Urteil vom 20.07.2010 - XI ZR 236/07 und IX ZR 37/09 -.

Die Kunden des DPMA müssen vorerst nichts veranlassen.

Die vom DPMA veröffentlichten Einzugsermächtigungen sind weiter verwendbar und
dürfen bis auf weiteres in den Feldern Bankleitzahl und Kontonummer keine SEPA-Merkmale (BIC und IBAN) enthalten. Bitte geben Sie bis zur Bekanntgabe einer neuen Regelung immer die deutsche
Bankverbindung mit Bankleitzahl und Kontonummer an.

Das selbe gilt für in Freiform erteilte Einzugsermächtigungen.

Hintergrundinformationen hierzu finden Sie im Verbraucherfenster des Bundesjustizministeriums zum Thema "Lastschriftverfahren im Euro-Zahlungsraum".

+++ Tipps und Tricks für die Recherche in den elektronischen Diensten +++

--- DEPATISnet - Suche nach Postleitzahlen oder Orten ---

Nutzer von DEPATISnet recherchieren für statistische Zwecke auch nach Postleitzahlbereichen oder Orten.

Bitte beachten Sie, dass diese Form der Suche nur für deutsche Dokumente möglich ist. Eine Recherche ausländischer Dokumente nach Ort oder Postleitzahl kann nicht durchgeführt werden. Grund: Die vom Europäischen Patentamt gelieferten bibliografischen Daten (DOCDB) enthalten diese Daten nicht. Bibliografische Daten für deutsche Dokumentennummern hingegen werden nicht aus den DOCDB-Daten erzeugt.

--- DPMAregister-Marke: Suchmöglichkeit nach Verfügungsbeschränkungen ---

Nutzer von DPMAregister-Marke können in der Expertenrecherche auch nach Verfügungsbeschränkungen suchen, wie z.B. Pfandrecht, Nießbrauch, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren, Konkursverfahren, Sequestration.
Eingetragene (aktive) Verfügungsbeschränkungen können Sie sowohl über die Stammdaten als auch in der Verfahrensrecherche ermitteln.

Beispiele für Suchanfragen:

  • DR=pfandrecht
  • DR=niessbrauch

+++ PIZnet Veranstaltungshinweise +++

Auf den Seiten von PIZnet (http://www.piznet.de) finden Sie unter dem Punkt Veranstaltungen aktuelle Seminar- und Schulungsangebote der Patentinformationszentren.

+++ Termine +++



  • 14. - 15. Juni 2012, PATINFO, Ilmenau



  • 3. Juli 2012, DEPATISnet für Fortgeschrittene, TIZ Berlin


+++ Impressum +++

Herausgeber:
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Zweibrückenstraße 12, 80331 München, Tel: ++49 (0)89 /2195-3402,
E-Mail-Adresse: newsletter(at)dpma.de, Internet: http://www.dpma.de

Für allgemeine Fragen zum Newsletter und zur Abbestellung steht Ihnen unsere Redaktion unter ++49 (0)89 /2195-3367 bzw. unter newsletter(at)dpma.de zur Verfügung

Technische Fragen rund um die elektronischen Informationsdienste des DPMA werden gerne unter ++49 (0)89 /2195-3435 bzw. unter datenbanken(at)dpma.de beantwortet.

*Hinweis: Um automatisierte Spamprogramme nicht zu unterstützen, ersetzen wir bei den hier genannten E-Mail-Adressen das @-Zeichen durch "(at)".


© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 20.03.2013