Ausgabe März 2013
Kreative Köpfe und Unternehmen bleiben innovativ und setzen nach wie vor auf gewerbliche Schutzrechte. Erstmals seit vier Jahren stiegen die Patentanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) wieder auf über 61 000. Mit über 53 000 Anmeldungen von Mustern entwickelte sich die Nachfrage nach Designschutz ebenfalls anhaltend positiv. Der Trend bei den Marken und Gebrauchsmustern bleibt weiterhin rückläufig.
Erstmals seit 2006 stammen die meisten Patentanmeldungen im Jahr 2012 aus Bayern (14 340; +4,5 Prozent), Baden-Württemberg (14 225; -2,5 Prozent) wurde damit vom Spitzenplatz verdrängt; Nordrhein-Westfalen (6 758; -4,8 Prozent) bleibt auf Platz 3 der Länderliste.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung.
Patentanmelder und Patentanmelderinnen können auch weiterhin beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und der Patentbehörde des Vereinigten Königreichs (UKIPO) die beschleunigte Prüfung ihrer Anmeldung beantragen. Das am 1. März 2012 gestartete - zunächst für ein Jahr befristete - Pilotprojekt zum so genannten Patent Prosecution Highway (PPH) wird um zwei Jahre bis zum 1. März 2015 verlängert.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung.
Über die jüngsten Entwicklungen zu einem Einheitspatent auf EU-Ebene informierten am 6. März 2013 Vertreter der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), des Journal of Intellectual Property Law & Practice (JIPLP), der Rechtsprechung und der Wissenschaft. Eingeladen zur Veranstaltung im DPMA in München hatten GRUR, Oxford University Press (OUP) und DPMA. Etwa 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Anwaltschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Justiz, den Interessenverbänden sowie dem DPMA und dem Europäischen Patentamt (EPA) nutzten das Seminar und die anschließende Podiumsdiskussion zum Meinungsaustausch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung.
Das Europäische Patentamt (EPA) stellt gegenwärtig die Nummerierung bei japanischen Dokumenten um. Deshalb passt auch das DPMA in seinen Datenbanken die japanischen Dokumentennummern an. Betroffen von der Umstellung sind im Wesentlichen alle Dokumente, die mit einem Kaiserjahr versehen sind. In Zukunft werden auch Patente, Offenlegungsschriften und Gebrauchsmuster aus den Kaiserperioden "Showa" (ältere Jahrgänge) und "Taisho" (bisher standen nur Informationen aus der späteren "Showa"-Zeit und der "Heisei"-Zeit zur Verfügung) genutzt werden können. Um Mehrdeutigkeiten bei den Dokumentennummern auszuschließen, muss der Nutzer, die Nutzerin die Kaiserperiode ("H" oder "S" oder "T") in den elektronischen Diensten des DPMA bei der Eingabe von Veröffentlichungsnummern japanischer Dokumente mit angeben.
Die Dokumentennummern, die das gregorianische Jahr (ab 2000) als Veröffentlichungsjahr enthalten, sind von der Umstellung nicht betroffen.
Die Kaiserperioden seit 1912 sind:
Die Kaiserperiode "Heisei" läuft gegenwärtig noch.
Die "neue" 12-stellige Dokumentennummer ergibt sich wie folgt:
Ein Beispiel (fiktiv): JP (H)11-1234 A
normiert alte Form: JP 000011001234 A
normiert neue Form: JP 00000H111234 A
Weitere Beispiele aus dem Bestand in DEPATISnet:
Wenn Sie weitere Details zur Nummernumstellung bei JP-Patentdokumenten wissen möchten, schreiben Sie uns eine E-Mail an datenbanken@dpma.de.
In der Ansicht der bibliografischen Daten der DE-Patent- und Gebrauchsmusterdokumente können Sie in DEPATISnet ab sofort über die Schaltfläche "Registeranzeige" unmittelbar den passenden Datensatz mit dem aktuellen Rechts- und Verfahrensstand in DPMAregister/Modul Patente, Gebrauchsmuster aufrufen ("Deep Linking"). Es öffnet sich ein neues Fenster mit der URL https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/trefferliste. Das zum Patentdokument passende DE-Aktenzeichen wird in einer Trefferliste angezeigt.
Dies gilt auch für europäische Patentschriften, wenn DE benannt ist. Der Link führt dann zum Registereintrag des deutschen Patents.
Besonders hilfreich ist diese Funktion, wenn Sie beispielsweise bei einer Stand-der-Technik-Recherche viele deutsche Patentdokumente aus den letzten dreißig Jahren ermittelt haben und feststellen möchten, ob das dazugehörige Schutzrecht noch in Kraft ist.
Die Deep-Link-Funktion aus DEPATISnet heraus ist für alle DE-Patent- und Gebrauchsmusterdokumente ab Anmeldetag 1981 möglich.
Im Patentregister von DPMAregister können Sie sich nun die Rechts- und Verfahrensstände der vom DDR-Patentamt veröffentlichten Ausschließungspatente und Wirtschaftspatente anzeigen lassen. In der Einsteigerrecherche geben Sie im ersten Eingabefeld "Aktenzeichen/Veröffentlichungsnummer" die Veröffentlichungsnummer ohne Ländercode "DD" oder das DDR-Aktenzeichen mit dem Ländercode "DD" ein und starten dann die Recherche.
Eingabebeispiel: "123456" oder "DD 189 726 4"
Der Datenbestand umfasst Patentanmeldungen von 1951 bis 1990. Ab 1981 liegt zu jeder veröffentlichten DD-Patentanmeldung ein elektronischer Datensatz mit Rechts- und Verfahrensstandsinformationen vor.
In DEPATISnet finden Sie keine Offenlegungsschriften zu so genannten Teilungs- oder Ausscheidungsanmeldungen von DE-Patentakten.
Der Grund: Im Laufe des Patentprüfungsverfahrens kann eine Patentanmeldung auf schriftlichen Antrag des Anmelders geteilt werden (vergleiche §39 PatG), oder der Patentprüfer scheidet wegen Uneinheitlichkeit einen Bestandteil der Stammanmeldung aus (vergleiche hierzu auch die Prüfungsrichtlinien (P 2796), Kap. 3.3.3.4). In beiden Fällen wird eine neue Patentakte mit einem neuen Aktenzeichen angelegt. Teilungen und Ausscheidungen von Patentanmeldungen werden nur dann offengelegt, wenn zur Stammanmeldung noch keine Offenlegungsschrift publiziert wurde. In DEPATISnet finden Sie daher nur die Anmeldeunterlagen der Stammanmeldung als Offenlegungsschrift. Die genauen Rechts- und Verfahrensstandsinformationen können Sie in solchen Fällen in DPMAregister/Modul Patente, Gebrauchmuster ansehen. Im Datensatz zum Aktenzeichen der Stammanmeldung finden Sie das Aktenzeichen der Teilung/Ausscheidung im Feld "Teilung/Ausscheidung in AKZ (TIAKZ)". Umgekehrt entnehmen Sie dem Datensatz der geteilten/ausgeschiedenen Akte das Aktenzeichen der Stammanmeldung im Feld "Teilung/Ausscheidung aus AKZ (TAAKZ)".
Im Falle einer späteren Erteilung des abgeteilten oder ausgeschiedenen Teils der Stammanmeldung erscheint eine Patentschrift, bei der das neue Aktenzeichen zur Veröffentlichungsnummer wird.
Beispiel:
Stammanmeldung 102009019592.0 mit der Offenlegungsschrift DE102009019592A1;
Teilung/Ausscheidung in: 102009061198.3; hierzu erscheint keine Offenlegung.
Den genauen Wortlaut einer Teilung/Ausscheidung erfahren Sie nur über die Einsicht in die Akte. Informationen zum Thema Akteneinsicht finden Sie auf unseren Internetseiten.
Mit dem Leitthema "Integrated Industry" rückt die Hannover Messe 2013 die zunehmende Vernetzung aller Bereiche der Industrie in den Mittelpunkt.
Das Deutsche Patent- und Markenamt ist nach erfolgreicher Kooperation auf der CeBIT erstmals auf der Hannover Messe Mitaussteller an einem Gemeinschaftsstand des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Der Stand befindet sich in der Halle 2 "Research & Technologie".
Der Schwerpunkt des gemeinsamen Messeauftritts sind die Themen Energie (Energiewende, Energieeffizienz), Innovation und Fachkräfte.
Im Lounge-Bereich des Standes finden themenverwandte Vorträge statt. Patentprüfer Dr. Johannes Freudenreich informiert in einem Vortrag mit dem Titel "Wir schützen Innovationen - Deutsches Patent- und Markenamt" über gewerbliche Schutzrechte und Recherchemöglichkeiten (Termin steht noch aus).
Der Welttag des geistigen Eigentums findet jedes Jahr am 26. April statt und bietet Gelegenheit für eine Vielzahl von Veranstaltungen rund um den Globus. Unter dem diesjährigen Motto "Creativity - The next Generation" kann man am World IP Day einen Blick in die Zukunft werfen.
Um auch kleine und mittlere Unternehmen und Start-ups zu erreichen, beteiligt sich das DPMA 2013 erstmals gemeinsam mit den Patentinformationszentren und weiteren Institutionen an der Organisation einer Reihe von regionalen Veranstaltungen und Aktionen zum Welttag des geistigen Eigentums in ganz Deutschland. Es wird Seminare, Workshops, Vorträge, Infotage, Informationsstände und eine Podiumsdiskussion geben.
Am 16. April 2013 von 15:00-19:00 Uhr findet das dritte Seminar der kostenlosen Veranstaltungsreihe zum Thema "Produkt- und Markenpiraterie" im Super C der RWTH Aachen statt. Diesmal stehen verschiedene Maßnahmen zum Know-how-Schutz in Unternehmen bzw. wissenschaftlichen Instituten im Mittelpunkt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem
(1,08 MB) Flyer.
Bei Interesse melden Sie sich bitte zeitnah an im PNZ, E-Mail: pnz@bth.rwth-aachen.de oder bei der IHK-Aachen, E-Mail: intus@aachen.ihk.de
Auf den Seiten von PIZnet (http://www.piznet.de) finden Sie unter dem Punkt "Veranstaltungen" aktuelle Seminar- und Schulungsangebote der Patentinformationszentren.
Herausgeber:
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Zweibrückenstraße 12, 80331 München, Tel: ++49 (0)89 /2195-3402,
E-Mail-Adresse: newsletter(at)dpma.de, Internet: http://www.dpma.de
Für allgemeine Fragen zum Newsletter und zur Abbestellung steht Ihnen unsere Redaktion unter ++49 (0)89 /2195-3367 bzw. unter newsletter(at)dpma.de zur Verfügung
Technische Fragen rund um die elektronischen Informationsdienste des DPMA werden gerne unter ++49 (0)89 /2195-3435 bzw. unter datenbanken(at)dpma.de beantwortet.
*Hinweis: Um automatisierte Spamprogramme nicht zu unterstützen, ersetzen wir bei den hier genannten E-Mail-Adressen das @-Zeichen durch "(at)".
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 28.03.2013