Ausgabe September 2009
Um KMU bei der Nutzung der vielfältigen Instrumente des gewerblichen Rechtsschutzes zu unterstützen, veranstaltet das DPMA im Rahmen des EU-Projektes "IPeuropAware" diese nationale Enforcement-Konferenz.
Themen sind unter anderem:
Die Teilnahme ist kostenlos und setzt eine elektronische Reservierung voraus.
ACHTUNG! Aufgrund von Datenbankproblemen bitten wir alle Teilnehmer, die sich bereits bis 21.09.2009 angemeldet haben, ihre Anmeldung zu wiederholen!
Zum 01. Oktober wird die Anmeldegebühr für elektronisch eingereichte Patentanmeldungen von 50 EUR auf 40 EUR gesenkt. Die Gebühr für Anmeldungen in Papierform beträgt weiterhin 60 EUR. Bei mehr als 10 Ansprüchen erhöht sich die Anmeldegebühr für jeden weiteren Anspruch um jeweils 20 EUR bei elektronischen Anmeldungen, bei Papieranmeldungen um jeweils 30 EUR.
Diese Gebührenänderung ist Teil des Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (Patentrechtsmodernisierungsgesetz - BGBl I S. 2521). Weitere Informationen finden Sie unter http://www.dpma.de/service/aktuelles/dasdpmainformiert_hinweisanmeldegebuehr/index.html und unter http://www.dpma.de/service/aktuelles/dasdpmainformiert/modernisierungpatentrecht/index.html.
Durch das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht vom 14. August 2009 (BGBl 2009 I, S. 2827) geht die bisher dem DPMA zugewiesene Zuständigkeit für Angelegenheiten der Patentanwälte und Patentanwaltsgesellschaften zum 1. September 2009 auf die Patentanwaltskammer über. Das betrifft im Wesentlichen die Zulassung zur Patentanwaltschaft einschließlich der Vereidigung und der Aufnahme in das elektronische Patentanwaltsverzeichnis, den Widerruf der Zulassung, die Bestellung eines Abwicklers, die Bestellung eines Vertreters sowie die Befreiung von der Kanzleipflicht.
Für die Patentanwaltsausbildung sowie die Prüfung der Patentanwälte zeichnet jedoch weiterhin das DPMA verantwortlich.
In dieser Rubrik informieren wir Sie über aktuelle, häufig gestellte oder besonders interessante Fragen, die unsere Auskunftsstelle täglich beantwortet.
Meine Markenanmeldung wurde zurückgenommen, ist aber noch im Bestand von DPMAregister enthalten!
Können die Informationen dort komplett entfernt werden?
Ist es möglich, die Anmelder- und die Zustelladresse aus Gründen des Datenschutzes jeweils gekürzt anzugeben?
Nein! Beides ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Nach § 33 Abs. 3 MarkenG und § 65 Abs. 1 Nr. 13 und Abs. 2 MarkenG i.V.m. § 23 Abs. 1 und Abs. 2 MarkenV ist eine Markenanmeldung, deren Anmeldetag feststeht, zu veröffentlichen. Dabei sind unter anderem der Name und Wohnsitz des Anmelders sowie die Anschrift des Zustellempfängers zu nennen. Wird die Markenanmeldung nicht in das Register eingetragen, z.B. weil sie zurückgenommen oder zurückgewiesen wurde, so ist die Veröffentlichung um entsprechende Informationen zu ergänzen.
Werden Patentschriften des Europäischen Patentamtes (EPA) in deutscher Sprache veröffentlicht, gibt es hierzu keine gesonderten DE-Dokumente - selbst wenn die Wirkung für Deutschland eingetreten ist. Es handelt sich dabei um alle nationalen Verfahren, deren Aktenzeichen mit "DE5..." beginnen. Zu diesen Verfahren beinhaltet die Datenbank DEPATISnet auch keine bibliographischen Daten.
In unserem Online-Service DPINFO unter "Patente und Gebrauchsmuster" können Sie jedoch überprüfen, ob ein nationales Verfahren zu einem beim EPA erteilten Patent existiert.
Beispiel: EP 1 979 658 B1
Im Feld "Aktenzeichen" geben Sie ein: EP1979658
Zu EP-Patentschriften, die in englischer oder französischer Sprache erschienen sind und auf die seit 01.05.2008 im Europäischen Patentblatt hingewiesen wird, gibt es - trotz Wirkung für Deutschland - keine korrespondierenden DE-Dokumente mehr. Es handelt sich dabei um alle nationalen Verfahren, deren Aktenzeichen mit "DE6..." beginnen.
Siehe hierzu auch unsere Information zum Londoner Übereinkommen.
Beispiele:
1.
Im EP-Patentblatt vom 30.04.2008 erscheint im Abschnitt "Erteilte Patente" u. a. die Veröffentlichungsnummer EP 1 542 649 B1 Veröffentlichungssprache: englisch)
Im Dienst DEPATISnet führen Sie die Familienrecherche durch, wodurch Sie eine eigenständige DE-Veröffentlichung erhalten: DE 603 20 660 T2
2. (im Gegensatz zu Beispiel 1)
Im EP-Patentblatt vom 07.05.2008 erscheint im Abschnitt "Erteilte Patente" u. a. die Veröffentlichungsnummer EP 1 543 719 B1 (Veröffentlichungssprache: englisch)
Eine entsprechende DE-Veröffentlichung existiert nicht.
In der Datenbank DPINFO können Sie feststellen, ob die Wirkung für Deutschland eingetreten ist (in diesem Beispiel zutreffend) und unter welchem Aktenzeichen das korrespondierende DE-Verfahren geführt wird: DE 60 2004 013 523.2
Die MATERIALICA 2009 - 12. Internationale Fachmesse für Werkstoffanwendungen, Oberflächen und Product Engineering - findet vom 13. - 15. Oktober auf dem Gelände der Neuen Messe München statt. Die MATERIALICA ist die einzige Veranstaltung in Deutschland, die sich ausschließlich dem Thema Materialzulieferung verschrieben hat.
Wir werden mit einem eigenen Messestand vertreten sein (Halle C4, Stand 627A).
Außerdem bieten wir mit dem Vortrag: "Die gewerblichen Schutzrechtsarten des Deutschen Patent- und Markenamtes" an Hand von konkreten Beispielen aus der Praxis einen Überblick über die gewerblichen Schutzrechtsarten.
Referent: Jürgen Brix, Patentprüfer im DPMA
Termin: 14.10. von 12.00 - 12.30 h im Forum auf der Materialica
Herausgeber:
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Zweibrückenstraße 12, 80331 München, Tel: ++49 (0)89 /2195-3367,
E-Mail-Adresse: newsletter(at)dpma.de, Internet: http://www.dpma.de
Für allgemeine Fragen und zur Abbestellung dieses Newsletters steht Ihnen unsere Redaktion unter ++49 (0)89 /2195-3367 bzw. unter newsletter(at)dpma.de zur Verfügung
Technische Fragen rund um die elektronischen Informationsdienste des DPMA werden gerne unter ++49 (0)89 /2195-3435 bzw. unter datenbanken(at)dpma.de beantwortet.
*Hinweis: Um automatisierte Spamprogramme nicht zu unterstützen, ersetzen wir bei den hier genannten E-Mail-Adressen das @-Zeichen durch "(at)".
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 20.03.2013