Deutsches Patent- und Markenamt

 

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+++ Newsletter +++ für die Nutzer der Informationsdienste des DPMA

Ausgabe Juli 2009

+++ Bundesministerin der Justiz besuchte das Deutsche Patent- und Markenamt in Jena +++

Am 20. Juli 2009 besuchte die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, MdB, in Begleitung von Volker Blumentritt, MdB, das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in Jena.

Das DPMA stellte der Bundesjustizministerin den neuen Internetservice DPMAregister vor. Dieser ermöglicht es, kostenlos nach angemeldeten und eingetragenen Marken und dem Sachstand einer Markenanmeldung zu suchen. Damit können Markenanmelder oder diejenigen, die beabsichtigen eine Marke anzumelden, sich schnell und einfach informieren, um ihre Rechte zu wahren oder Kosten für eine vergebliche Anmeldung zu vermeiden.

"Technischer Fortschritt ist nicht nur für Unternehmen wichtig, die im globalen Wettbewerb stehen, sondern auch für uns als der zentrale deutsche Dienstleister beim Schutz geistigen Eigentums", so Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts. "Nur so können wir im Interesse unserer Anmelderinnen und Anmelder unser Ziel umsetzen, bei gleichbleibend hoher Qualität deutlich kürzere Bearbeitungszeiten zu erreichen."

Marken, Patente und Muster können heute mit modernster Informationstechnologie schneller denn je geprüft und eingetragen werden. Das ist umso wichtiger, da die Nachfrage nach den Schutzrechten weiterhin steigt.

Wichtiger Standortfaktor für Jena
In Jena ist durch die außergewöhnliche Ansiedlung von Wissenschaftseinrichtungen und Wirtschaftsunternehmen ein High-Tech-Cluster entstanden, der weit über Deutschland hinaus bekannt ist. Das Deutsche Patent- und Markenamt als der zentrale deutsche Kompetenzträger für den Schutz innovativer Leistungen ergänzt dieses Zusammenwirken von Wirtschaft und Wissenschaft in idealer Weise. Der Innovationsschutz durch Patente, Marken und Muster sichert den Vorsprung vor Wettbewerbern und hilft, die immensen Kosten für die Entwicklung von neuen und innovativen Produkten zurückzuerhalten. Schutzrechte sichern so Unternehmen, Arbeitsplätze und wirtschaftlichen Fortschritt.

Zudem fördert das Amt die wirtschaftliche Entwicklung und Stabilität Jenas. Es beschäftigt in Jena über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ermöglicht ihnen durch flexible Arbeitszeiten, Teilzeit- und Telearbeit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

+++ Jahresbericht 2008 veröffentlicht +++

Der DPMA-Jahresbericht 2008 ist ab sofort im Internet abrufbar unter
http://presse.dpma.de/presseservice/publikationen/jahresberichte/index.html. Die englische Version folgt in Kürze. Printexemplare können bestellt werden unter Telefon 089 2195 3222 oder per E-Mail an presse@dpma.de.

+++ Fragen an die Auskunftsstelle: Thema EP-Patente +++

In dieser Rubrik informieren wir Sie über aktuelle, häufig gestellte oder besonders interessante Fragen, die unsere Auskunftsstelle täglich beantwortet.

Viele Anrufer haben im Zusammenhang mit den beim DPMA anhängigen EP-Patenten häufig diese Fragen:

Was muss ich beachten, um mein erteiltes Europäisches Patent in Deutschland zu validieren, d.h. gültig werden zu lassen? Benötige ich einen Anwalt? Muss ich eine deutsche Zustelladresse benennen?
Für die Validierung von europäischen Patenten in Deutschland ist seit dem Inkrafttreten des Londoner Übereinkommens keine Übersetzung mehr und wie bisher kein gesonderter Antrag notwendig. Als Schutzrechtsinhaber müssen Sie lediglich dafür Sorge tragen, die nächsten fälligen Jahresgebühren rechtzeitig auf das Gebührenkonto des DPMA selbst einzuzahlen oder einzahlen zu lassen. Sie benötigen für die Überweisung keinen Anwalt, insbesondere keinen so genannten Inlandsvertreter. Zur Einzahlung von Gebühren beachten Sie unsere besonderen Hinweise.

Wenn Sie ein Verfahren (Umschreibungsverfahren, Wiedereinsetzungsverfahren, Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht etc.) anstreben, benötigen Sie gemäß § 25 PatG nur dann einen Inlandsvertreter, wenn Sie in Deutschland keinen Wohn- oder Firmensitz haben.

Ich habe trotz des Wegfalls des Übersetzungserfordernisses eine deutsche Übersetzung eingereicht. Was passiert nun damit?
Übersetzungen, die dennoch zur Akte eingereicht wurden, werden gemäß der Mitteilung des Präsidenten 21/08 nicht zur Akte genommen und - wenn möglich - an die Zustelladresse zurückgesandt.

Versendet das DPMA eine Gebührenbenachrichtigung, wann die nächste Jahresgebühr fällig sein wird? Werden diese Benachrichtigungen auch an eine Zustelladresse ins Ausland verschickt?

Nein, das DPMA verschickt keine Benachrichtigungen über die Zahlung von Verlängerungs- / Jahresgebührungen vor der Fälligkeit.
Das DPMA verschickt aber während der zuschlagspflichtigen Zeit, d.h. knapp 8 Wochen vor Ablauf der Frist, als besonderen Service Gebührenbenachrichtigungen an die im Register (DPINFO) genannte Zustelladresse unabhängig vom Standort, also sowohl innerhalb Deutschlands als auch ins Ausland.
Nach dem Patentkostengesetz (PatKostG) ist das DPMA nicht verpflichtet, diese Gebührenbenachrichtigungen zu versenden! Die korrekte Zustellung an die richtige Adresse wird daher auch nicht vom DPMA überprüft. Generell gilt, dass Jahresgebühren jeweils für die folgende Schutzfrist am letzten Tag des Monats fällig sind, in den der Anmeldetag fällt. - Für europäische Patente in der nationalen Phase gilt der letzte Tag des Monats, in den der Anmeldetag beim EPA fiel. Sie haben dann zwei Monate Zeit, die jeweils fällige Jahresgebühr ohne Zuschlag zu bezahlen und dann weitere vier Monate, um die Gebühr zzgl. des Zuschlags von 50,- EUR zu bezahlen.

Dem Patent- und Gebrauchsmusterregister DPINFO https://dpinfo.dpma.de können Sie der Zeile "UG25" einen Hinweis entnehmen, wann die nächste Gebühr fällig ist.
Beispiel = UG25 - Gebührenfälligkeit: Nächste fällige Jahresgebühr: 07. / 31.08.2009

Werde ich benachrichtigt, wenn meine Gebührenzahlung nicht vollständig ist?
Nur wenn Sie innerhalb der ersten vier Monate nach der Fälligkeit zu wenig Geld einbezahlt haben sollten, werden Sie über den noch ausstehenden Restbetrag mit der oben erwähnten Gebührenbenachrichtigung informiert. Beachten Sie deshalb die Hinweise zur Gebührenzahlung, um keinen Rechtsverlust zu haben.

+++ Umfassende Ausbildung zum/r Patentrechercheur/in +++

Das Patentzentrum der LGA, Nürnberg bietet eine umfassende Grundausbildung für Patentrecherche-Experten. Im Lehrgang werden sowohl detaillierte Grundkenntnisse im Bereich Patente als auch Spezialwissen für die Patentrecherche in vier Modulen vermittelt.

  • Modul 1: Rechtliche Grundlagen und gewerbliche Schutzrechte
  • Modul 2: Patentdokumente - Inhalt, Aufbau, Informationsgewinnung -
  • Modul 3: Datenbanken und Recherchetechniken
  • Modul 4: Patentrecherchen vorbereiten, durchführen, nachbereiten

Die Module können zusammen und auch einzeln gebucht werden. Optional besteht die Möglichkeit eine Prüfung mit dem Abschluss "Patentrechercheur/in LGA" abzulegen.

Die diesjährige Ausbildung beginnt am 21.September 2009 und wird in Zusammenarbeit mit Fachleuten des Deutschen Patent- und Markenamts, des Europäischen Patentamts, Patentfachanwälten und Datenbank-Anbietern durchgeführt.

Die Lehrgangstermine und alles Weitere finden Sie im Internet unter der Adresse http://www.lga.de/tuv/de/seminare/01766_H_799_patentrechercheur_gesamt.shtml

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Petsch zur Verfügung. Er ist zu erreichen unter:

LGA - Training & Consulting GmbH
Patente und Normen
TÜV Rheinland Group
Tillystraße 2
90431 Nürnberg
Tel: ++49 911 655-4934
Fax: ++49 911 655-4929
E-Mail: wolfgang.petsch(at)lga.de
Internet: http://www.patente.lga.de

+++ Fachtagung in Darmstadt: NanoPatentierung - Wissensvorsprung in der Nanotechnologie sichern +++

Termin: 09.09.2009, 9:00 - 17:00 Uhr
Ort: Altes Schalthaus, Rodensteinweg 2, 64293 Darmstadt

Unter Beteiligung des Deutschen Patent- und Markenamts, des Europäischen Patentamts, Rechtsexperten, Unternehmen und Universitäten führt das Patentinformationszentrum Darmstadt zusammen mit der Aktionslinie Hessen-Nanotech des Hessischen Wirtschaftsministeriums eine Fachtagung zum Thema NanoPatentierung durch.

In verschiedenen Schwerpunkten zu Fragen des Patentrechts, der praktischen Patentarbeit im Unternehmen und den Möglichkeiten zu Patentkooperationen führen die Referenten durch das Thema Nanotechnologie.

Allen Unternehmen und Wissenschaftlern sollen in dieser Veranstaltung Entscheidungshilfen für den Umgang mit NanoErfindungen an die Hand gegeben werden.

Nähere Informationen und das Programm sind unter folgender Adresse zu finden:
http://www.hessen-nanotech.de/nanopatentierung

+++ Termine +++


  • 9. September 2009, NanoPatentierung - Wissensvorsprung in der Nanotechnologie sichern, Darmstadt



  • 7. Oktober 2009, Patentrecherche in der Praxis - DEPATISnet für Fortgeschrittene, DPMA, TIZ Berlin



  • 13. - 15.Oktober 2009, Materialica, München


  • 05. - 08. November 2009, IENA, Nürnberg


  • 9. November 2009, Konferenz "Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten", Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg, Stuttgart
    • eintägige Konferenz für kleine und mittlere Unternehmen
    • veranstaltet von Enterprise Europe Network-Partnern, dem Informationszentrum Patente Stuttgart und dem DPMA, gefördert von der Europäischen Union im Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP)








  • 14. Dezember 2009, Patentrecherche in der Praxis - DEPATISnet für Fortgeschrittene, DPMA München


+++ Impressum +++

Herausgeber:
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Zweibrückenstraße 12, 80331 München, Tel: ++49 (0)89 /2195-3367,
E-Mail-Adresse: newsletter(at)dpma.de, Internet: http://www.dpma.de

Für allgemeine Fragen und zur Abbestellung dieses Newsletters steht Ihnen unsere Redaktion unter ++49 (0)89 /2195-3367 bzw. unter newsletter(at)dpma.de zur Verfügung

Technische Fragen rund um die elektronischen Informationsdienste des DPMA werden gerne unter ++49 (0)89 /2195-3435 bzw. unter datenbanken(at)dpma.de beantwortet.

*Hinweis: Um automatisierte Spamprogramme nicht zu unterstützen, ersetzen wir bei den hier genannten E-Mail-Adressen das @-Zeichen durch "(at)".


© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 20.03.2013