Ausgabe März 2009
Erfindern und Firmen gehen die Ideen nicht aus. Das belegen die Anmeldezahlen für das Jahr 2008 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), die die Präsidentin des Amtes, Cornelia Rudloff-Schäffer, in einer Pressemitteilung am 16.03.2009 bekannt gab.
Patente
Bei den Patenten stiegen die Anmeldezahlen im Jahr 2008 auf 62 417 Anmeldungen, ein Plus von 2,3 % gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der Patentanmeldungen aus dem Inland hat gegenüber dem Vorjahr sogar um 2,9 % zugenommen. Die innovativsten Branchen sind nach wie vor der Fahrzeug- und der Maschinenbau.
Die meisten Anmeldungen stammen aus Baden-Württemberg (15 081), Bayern (13 528) und Nordrhein-Westfalen (7 797). Der Spitzenreiter Baden-Württemberg steigerte seine Anmeldeaktivität um 10,6 % gegenüber 2007. Erfinder und Firmen in vier der fünf neuen Bundesländer meldeten im Jahr 2008 mehr Patente als im Vorjahr an. Knapp 523 000 Patente sind damit in Deutschland in Kraft.
Marken
73 903 Marken wurden im Jahr 2008 in Deutschland angemeldet. Dies bedeutet einen leichten Rückgang um 3 %. 47,8 % der Marken wurden für Dienstleistungen angemeldet, 52,2 % für Waren. Damit sind fast 780 000 Marken im deutschen Markenregister eingetragen. Das anmeldestärkste Bundesland ist Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Bayern.
Geschmacksmuster
Die Zahl der angemeldeten Geschmacksmuster zum Schutz des Designs von Produkten betrug im Jahr 2008 48 238. Dies bedeutet einen Rückgang von 11,2 % gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt sind jetzt im Geschmacksmusterregister rund 297 000 Schutzrechte eingetragen.
Gebrauchsmuster
Bei den Gebrauchsmustern, die wie Patente technische Erfindungen schützen, fielen die Anmeldezahlen geringfügig von 18 083 im Vorjahr auf 17 067 Anmeldungen im Jahr 2008 (- 5,6%). Damit sind über 100 000 Gebrauchsmuster in Deutschland eingetragen.
Haushaltslage des Deutschen Patent- und Markenamts
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) arbeitet weiterhin kostendeckend. Das Amt erzielte im Jahr 2008 Einnahmen in Höhe von 300,7 Millionen Euro. Darin sind auch die Einnahmen des Bundespatentgerichts enthalten. Im Jahr 2008 waren 2 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim DPMA beschäftigt.
Das Himmelszelt fordert den menschlichen Geist und seine Neugier seit Urzeiten heraus. Die Astronomie hat die menschliche Kultur, das Selbstverständnis und das Leben auf der Erde entscheidend mit geprägt. Sie bietet eine nahezu unendliche Spielwiese für Wissenschaftler und Erfinder und ist deshalb seit jeher ein echter Innovationsmotor.
Unsere neue Online-Präsentation zum Internationalen Jahr der Astronomie 2009 gewährt an Hand von Patentdokumenten einen Einblick, wie breit gefächert, vielschichtig und innovationsfreudig das gesamte Themengebiet ist. Dafür ist die Präsentation in drei Kapitel gegliedert:
Nicht zuletzt möchte die Präsentation dazu anregen, selbst einmal in frei zugänglichen Patentdatenbanken wie DEPATISnet zu recherchieren und eine ganz persönliche Entdeckungsreise ins All zu starten.
Neu auf unseren Internet-Seiten ist auch das
DPMAinformativ Nummer 4: Patentrecherche mit Klassifikationssymbolen. Diese Publikation stellt Informationen für die Patentrecherche mittels der lassifikationssymbole der Internationalen Patentklassifikation (IPC) zur Verfügung, wobei besonders auf die Möglichkeiten und Besonderheiten der Patentrecherche in DEPATISnet eingegangen wird. Sie liefert Hintergrundwissen und beantwortet vor allem die folgenden drei Fragen:
In dieser Rubrik informieren wir Sie über aktuelle, häufig gestellte oder besonders interessante Fragen, die unsere Auskunftsstelle täglich beantwortet.
FAQ: Darf ich ein Patentdokument (Text und Zeichnungen) für meine Studienarbeit, Präsentationen oder ähnliches auswerten, das heißt kopieren und / oder abschreiben? Gibt es ein Copyright auf das Patentdokument?
Patentdokumente (Offenlegungs-, Patent- und Gebrauchsmusterschriften) sind ab dem Zeitpunkt ihrer amtlichen Veröffentlichung durch § 5 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) vom urheberrechtlichen Schutz ausgenommen. Allerdings müssen Sie bei einer Veröffentlichung die Quelle richtig zitieren. Die Pflicht zur Quellenangabe umfasst dabei die Nennung der Behörde und der Fundstelle. Ein Patentdokument zitieren Sie zum Beispiel wie folgt:
DE 27 03 353 A1 oder DE 10 2005 051 128 B4. Weitere Zitierbeispiele finden Sie in der Veröffentlichung DPMAinformativ Nr. 3 (IPIA). Sie dürfen den Text und den Titel sowie die Abbildungen und den Namen des Patentanmelders nicht verändern. (vgl. § 62 Abs. 1 S.1 und 2 i.V.m. § 39 UrhG: Änderungsverbot und § 63 Abs. 1 und 2 UrhG Quellenangabe).
FAQ: In der letzten Zeit werden häufig ganze Patentsammlungen im Internet oder in Kleinanzeigen angeboten. Ist das korrekt? Handelt es sich um seriöse Angebote?
Der gesetzlich verankerte Informationsauftrag des DPMA besteht darin, die Öffentlichkeit möglichst weit reichend über Schutzrechte zu informieren. Daher kann jede interessierte Nutzerin oder jeder interessierte Nutzer der Datenbank DEPATISnet die im Bestand befindlichen Patentdokumente einzeln und kostenlos als PDF-Datei herunterladen. Damit nicht maschinell alle PDF-Dokumente umfangreicher Trefferlisten herunter geladen werden, wodurch die Datenbank für andere Anwender in dieser Zeit lahm gelegt würde, hat das DPMA extra ein Tool eingebaut, das dies verhindert. Möchten Sie ein Dokument vollständig laden, speichern und ausdrucken, dann benutzen Sie das dafür vorgesehene Werkzeug. Sie tippen lediglich die am Bildschirm angezeigte Buchstabenkombination in das Eingabefeld. Dieses Verfahren kann bei häufiger Anwendung mühsam wirken, ist aber kostenlos.
Hat zum Beispiel ein Rechercheur bei vielen thematischen Datenbankabfragen umfangreiche Patentsammlungen zusammengestellt und offeriert diese im Internet oder per Kleinanzeigen, bietet er den Mehrwert - also seine Arbeitszeit, sein technisches Know-how, seine Erfahrung in der speziellen Patentrecherche etc. - an, den er in das Erstellen der Sammlung investiert hat. Der Anbieter darf allerdings nicht den Anschein erwecken, dass er im amtlichen Auftrag des DPMA handelt. Jedoch ist die Koexistenz kommerzieller Anbieter vom DPMA durchaus gewünscht. Darüber hinaus hat der Anbieter das Änderungsverbot des § 5 Abs. 2 UrhG i.V.m. § 62 Abs. 1 S.1 und 2, § 39 UrhG und die Pflicht zur Quellenangabe aus § 5 Abs. 2 UrhG i.V.m. § 63 Abs. 1 und 2 UrhG zu beachten. Die Vollständigkeit dieser Sammlungen wird der Anbieter sicher nicht garantieren.
Für Recherchen nach dem aktuellen Stand der Technik empfehlen wir daher eine zeitnahe Patentrecherche, die Sie entweder selbst in einer Patentdatenbank durchführen oder durch einen Fachmann durchführen lassen. Insbesondere die Patentinformationszentren und professionelle Informationsvermittler führen Patentrecherchen durch. Sie können damit auch einen Patentanwalt beauftragen.
Das schnelle Herunterladen von umfangreichen Trefferlisten und vollständigen Dokumenten ist jedoch nur im Rahmen unserer kostenpflichtigen E-Dienstleistung DPMAdatenabgabe möglich.
Am 17. und 18. März fand in Leipzig die Jahrestagung der Patentinformationszentren (PIZ) statt, bei der das DPMA diesmal auch durch die neue Präsidentin des DPMA, Frau Rudloff-Schäffer, vertreten war. Frau Rudloff-Schäffer würdigte die bisherige gute Zusammenarbeit zwischen dem DPMA und den Patentinformationszentren und regte eine vertiefte Kooperation auf den in den letzten Jahren besonders wichtig gewordenen Gebieten der Sensibilisierung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und der Information über Durchsetzungsmöglichkeiten von Schutzrechten an. Außerdem betonte sie die Vorteile einer stärkeren Zusammenarbeit der PIZ auf regionaler Ebene mit Industrie- und Handelskammern, Patentverwertungsagenturen und SIGNO-Partnern. Im Detail trug dann Frau Piratzky vom DPMA Ideen für die weitere Zusammenarbeit in der vorgezeichneten Richtung vor. So könnten die PIZ verstärkt mit den Auskunftsstellen des DPMA zusammenarbeiten und für spezielle Fragen, insbesondere zur Durchsetzung von Schutzrechten, auf ein noch zu etablierendes Netzwerk weiterer Organisationen zugreifen. Nach dem großen Erfolg der ersten ?Enforcement-Konferenz? für kleine und mittlere Unternehmen im Herbst 2008 im TIZ Berlin zum "Tag des Erfinders" am 9.11.2009 im PIZ Stuttgart eine weitere Konferenz zu Durchsetzungsfragen in Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen veranstaltet werden.
Eine Gemeinschaftsveranstaltung des Patentinformationszentrums (PIZ) der AGIL GmbH Leipzig in Kooperation mit dem Deutschen Patent- und Markenamt und der BIO-NET LEIPZIG Technologietransfergesellschaft mbH.
Sogar Fachleute streiten sich darüber, was in der belebten Natur patentierbar ist und was nicht. Juristisch gesehen geht es um die Frage, ob eine Entdeckung oder Entwicklung patentwürdig ist. Neben anderen Kriterien gilt: Patente gibt es auf Erfindungen, nicht auf Entdeckungen. Im Fall von Gensequenzen genügt also nicht das einfache Entschlüsseln einer Sequenz, sondern es muss zugleich das Genprodukt und ein Nutzen dieses Produktes angegeben werden. Ist ein Patent dann erteilt, heißt das noch lange nicht, dass es auch genutzt werden darf: Darüber entscheiden allein die Gesetze des betreffenden Staates.
Das Fachforum soll einen Überblick über die Besonderheiten bei der Patentierung biologischer Erfindungen ermöglichen. Aus der Sicht eines Rechercheurs, von Patentanwälten und eines Prüfers des Deutschen Patent- und Markenamts sollen unter anderem folgende Fragen diskutiert werden:
Um vorherige Anmeldung wird gebeten. Programm und Anmeldeformular (pdf)
Die Intersolar, die internationale Fachmesse für Solartechnik, findet vom 27. bis 29. Mai 2009 in München statt. Das Deutsche Patent- und Markenamt wird mit einem eigenen Messestand vertreten sein.
Am Stand B6.159 informieren wir die Besucherinnen und Besucher über unsere Dienstleistungen und Anmeldeverfahren für Patente, Marken und Muster. Außerdem hält einer unserer Patentprüfer einen Vortrag auf der Neuheitenbörse, einem Forum für Aussteller der Intersolar, auf dem Messeneuheiten vorgestellt werden.
Als deutsches Kompetenzzentrum für gewerbliche Schutzrechte bietet das Amt wirksamen Schutz für Erfindungen, Marken und Design. Erfinder und Kreative erhalten so wirksame Instrumente, um ihr geistiges Eigentum vor Nachahmern zu schützen.
Weitere Informationen zur Messe finden Sie unter www.intersolar.de, unseren Messekalender unter http://www.dpma.de/service/messekalender/index.html.
Die Interzum, eine Messe von Zulieferern der Möbelindustrie und des Innenausbaus, findet vom 13.-16.05.09 in Köln statt.
Visionäre Technologien und innovatives Design präsentieren sich auf dieser internationalen Leitmesse der Branche. Das Angebot erstreckt sich von Beschlägen, über Oberflächen und Furniere, Leder, Polster und Polstermaschinen.
Im Rahmen der Initiative "No Copy! - Pro Original" beteiligen wir uns während der Interzum als Kooperationspartner an einem Gemeinschaftsstand mit der Messe Köln.
Ein kompetentes Team wird die Messebesucherinnen und -besucher über Patente, Marken und Muster sowie unsere elektronischen Dienste informieren.
Fachleute des DPMA werden das Rahmenprogramm auf den Piazzen mitgestalten.
Während eines Get-together-Frühstücks mit Forumscharakter am 14.05.09 und am 15.05.09, jeweils 09.00 bis 10.00h, sind Vorträge zu den Themen Design, bzw. Oberflächen, geplant. Hierzu ergeht an Pressevertreter und Aussteller gesonderte Einladung.
Erstmals wird das Patentinformationszentrum Aachen (PIZ) am Gemeinschaftsstand vertreten sein und seine Dienstleistungen vorstellen.
An der Messe nehmen über 1300 Aussteller aus über 60 Ländern teil. Erwartet werden etwa 50.000 Besucherinnen und Besucher aus über 130 Ländern. Weitere Informationen zur Messe erhalten Sie unter www.interzum.de.
Informationen zum DPMA finden Sie unter www.dpma.de beziehungsweise unter www.piznet.de.
Herausgeber:
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Zweibrückenstraße 12, 80331 München, Tel: ++49 (0)89 /2195-3367,
E-Mail-Adresse: newsletter(at)dpma.de, Internet: http://www.dpma.de
Für allgemeine Fragen und zur Abbestellung dieses Newsletters steht Ihnen unsere Redaktion unter ++49 (0)89 /2195-3367 bzw. unter newsletter(at)dpma.de zur Verfügung
Technische Fragen rund um die elektronischen Informationsdienste des DPMA werden gerne unter ++49 (0)89 /2195-3435 bzw. unter datenbanken(at)dpma.de beantwortet.
*Hinweis: Um automatisierte Spamprogramme nicht zu unterstützen, ersetzen wir bei den hier genannten E-Mail-Adressen das @-Zeichen durch "(at)".
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 20.03.2013