Ausgabe März 2011
Erfinder und Unternehmen vertrauen weiterhin auf die Dienstleistungen des DPMA. Das belegen die neu veröffentlichten Anmeldezahlen für gewerbliche Schutzrechte im Jahr 2010 beim DPMA.
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Das DPMA, die Zentralbehörde für gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland, beteiligt sich seit 1. März 2011 am Projekt D115. Das DPMA bietet damit insbesondere denjenigen einen neuen Service an, die Informationen zu gewerblichen Schutzrechten suchen, bisher jedoch nicht wissen, dass sie sich direkt an das DPMA wenden können.
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Unter dem Motto "Ergänzende Schutzzertifikate - geringe Anmeldezahlen, hohe wirtschaftliche Bedeutung" diskutierten am 17. März 2011 Vertreter nationaler und internationaler Organisationen, Experten aus Industrie und Anwaltschaft im DPMA in München wirtschaftliche und rechtliche Fragen zu ergänzenden Schutzzertifikaten.
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Aus Anlass der Naturkatastrophe in Japan und ihrer dramatischen Folgen weist das Deutsche Patent- und Markenamt auf Folgendes hin:
Das Deutsche Patent- und Markenamt wird die aktuelle Situation in Japan im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei der Führung der Schutzrechtsverfahren berücksichtigen.
Dies gilt insbesondere für die Bewilligung von Anträgen auf Verlängerung von Fristen, die vom Deutschen Patent- und Markenamt bestimmt wurden. Gesetzlich bestimmte Fristen können vom Deutschen Patent- und Markenamt nicht verlängert werden. Insoweit verweist das Deutsche Patent- und Markenamt aber auf die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Wer eine gesetzlich bestimmte Frist aufgrund der aktuellen Umstände in Japan unverschuldet versäumt, kann danach auf Antrag in den vorherigen Stand eingesetzt werden. Er wird dann so gestellt, als wenn er die Frist eingehalten hätte. Ob die Voraussetzungen vorliegen, ist von der zuständigen Stelle im Einzelfall zu prüfen.
Bitte entnehmen Sie die genauen Voraussetzungen und den Anwendungsbereich der Wiedereinsetzung den jeweiligen Vorschriften in den Schutzrechtsgesetzen. Diese sind abrufbar unter www.gesetze-im-internet.de.
Die Wiedereinsetzung ist geregelt für Verfahren
Das Deutsche Patent- und Markenamt führt ab 1. Juni 2011 die Elektronische Schutzrechtsakte für Patente und Gebrauchsmuster ein.
Mit einem neuen IT-System werden wir dann Patent- und Gebrauchsmusterverfahren von der Anmeldung bis zum Abschluss des Prüfungs- und Einspruchsverfahrens und darüber hinaus vollständig elektronisch bearbeiten.
Sie finden ab sofort aktuelle Informationen und Hinweise zur Einführung von ElSA auf unseren Internetseiten. Entweder direkt auf der Startseite unter der Rubrik "ElSA - die Elektronische Schutzrechtsakte kommt!" oder hier.
Die Grafik mit dem roten Ausrufezeichen direkt auf der Homepage des DPMA ist Ihnen gewiss aufgefallen - was hat es damit auf sich?
Wir möchten Sie eindringlich darauf aufmerksam machen, dass nicht alle Schreiben, wie z.B. Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen, die den Eindruck erwecken, dass sie vom DPMA stammen, dies tatsächlich auch tun.
Unternehmen bieten zum Teil unter behördenähnlichen Bezeichnungen kostenpflichtig Verlängerungen bestehender Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt, deren Eintragung oder Veröffentlichung in nichtamtlichen Registern oder ähnliche Dienste an.
Diese Schreiben erwecken oft den Anschein amtlicher Vordrucke, haben aber in diesem Sinne keinerlei Rechtswirkung und beinhalten keine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller.
Wir haben zu Ihrem Schutz vor solchen Praktiken genauere Informationen und Auflistungen von in der beschriebenen Weise agierenden Unternehmen zusammengestellt.
Sie finden sie auf unseren Internetseiten entweder über die Grafik auf der Startseite oder hier.
Sie können sich auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auskunftsstelle wenden: telefonisch unter +49 89 2195-3402 oder per E-Mail an info@dpma.de.
Vom 21. - 23. März 2011 fand die Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft deutscher Patentinformationszentren e.V. (PIZnet) im Aachener Super C statt. Die Veranstaltung wurde dieses Jahr vom Patentinformationszentrum der RWTH Aachen ausgerichtet. Vertreter aus allen 23 deutschen Patentinformationszentren, dem DPMA und dem EPA folgten der Einladung.
Frau Dr. Ulrike Eich, Direktorin der Universitätsbibliothek der RWTH Aachen und Herr Michael Bayer, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Aachen, begrüßten die Gäste, unter ihnen auch einen Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und zahlreiche fördernde Mitglieder. Das nordrheinwestfälische Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung sandte Grußworte und würdigte darin die Arbeit der zwei Patentinformationszentren in NRW, Aachen und Dortmund.
Auf der Tagesordnung standen Perspektiven der Kooperation mit dem Deutschen Patent- und Markenamt sowie dem Europäischen Patentamt. Die Ämter informierten über aktuelle Entwicklungen und Tendenzen. Datenbankanbieter stellten Weiterentwicklungen ihrer Produkte und Angebote vor. Die rund 40 Teilnehmer diskutierten neue Wege der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für gewerbliche Schutzrechte. Ebenso, wie das Marketing für PIZ-Dienste - beispielsweise in sozialen Netzwerken - erweitert werden kann. Die Tagungsteilnehmer sprachen sich für eine Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit von PIZnet und SIGNO aus. Beide Netzwerke haben gemeinsam einen deutschlandweiten Qualitätsstandard für Patentrecherchen erarbeitet.
Das PIZ Darmstadt hat im Januar 2011 eine Informationsbroschüre mit dem Titel "Patentieren von Nanotechnologien" veröffentlicht. Die Broschüre ist als Band 19 der "Schriftenreihe Hessen-Nanotech" des Hessischen Wirtschaftsministeriums erschienen. Autoren sind Fachleute aus dem PIZ Darmstadt, aus der Patentanwaltschaft, der Industrie, vom Europäischen Patentamt und aus dem Deutschen Patent- und Markenamt.
Was ist Nanotechnologie und das Besondere daran, welches Zukunftspotenzial bietet sie? Hauptsächlich werden in der Publikation die Möglichkeiten der Absicherung nanotechnologischer Innovationen dargestellt. Sie erhalten ausführliche Informationen von den Grundlagen des Patentschutzes bis hin zur wirtschaftlichen Verwertung. Die Besonderheiten im Prüfungsverfahren nanotechnologischer Erfindungen werden detailliert beschrieben, ebenso wie praxisnahe Recherche- und Patentstrategien. Patente sind ein wichtiges Instrument für den Technologietransfer. Im Kapitel Patentkooperation finden Sie mehr dazu und über Strategien zur Vermarktung nanotechnologischer Erfindungen.
Sie können die Broschüre beim PIZ-Darmstadt downloaden (www.main-piz.de) oder Sie senden eine E-Mail an info@main-piz.de und bestellen ein gedrucktes Exemplar.
Auf den Seiten von PIZnet (http://www.piznet.de) finden Sie unter dem Punkt Veranstaltungen aktuelle Seminar- und Schulungsangebote der Patentinformationszentren.
In dieser Rubrik informieren wir Sie über aktuelle, häufig gestellte oder besonders interessante Fragen, die unsere Auskunftsstelle täglich beantwortet.
Sehr viele Anrufer haben im Zusammenhang mit ihrer Markenanmeldung diese Frage:
Gibt es eine Möglichkeit, das Markeneintragungsverfahren zu beschleunigen?
Weitere Informationen zur Markenanmeldung und zum beschleunigten Verfahren finden Sie auf unseren Internetseiten unter der Rubrik Marke.
In der DEPATISnet-Anwendung "IPC" haben Sie bereits die relevante Haupt- oder Untergruppe, zum Beispiel A01B 1/02, für Ihre geplante Einsteiger-Recherche gefunden?
Herausgeber:
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Zweibrückenstraße 12, 80331 München, Tel: ++49 (0)89 /2195-3402,
E-Mail-Adresse: newsletter(at)dpma.de, Internet: http://www.dpma.de
Für allgemeine Fragen zum Newsletter und zur Abbestellung steht Ihnen unsere Redaktion unter ++49 (0)89 /2195-3367 bzw. unter newsletter(at)dpma.de zur Verfügung
Technische Fragen rund um die elektronischen Informationsdienste des DPMA werden gerne unter ++49 (0)89 /2195-3435 bzw. unter datenbanken(at)dpma.de beantwortet.
*Hinweis: Um automatisierte Spamprogramme nicht zu unterstützen, ersetzen wir bei den hier genannten E-Mail-Adressen das @-Zeichen durch "(at)".
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 20.03.2013