Ausgabe Januar 2012
Patentanmelder können ab jetzt bei den deutschen und chinesischen Patentbehörden die beschleunigte Prüfung ihrer Anmeldung beantragen. Die Vereinbarung zum sogenannten Patent Prosecution Highway (PPH) haben beide Ämter am 10. Oktober 2011 in Peking unterzeichnet.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung.
Bei unseren Kontoangaben hat sich auf Grund einer organisatorischen Änderung bei den Bundeskassen der Gebührenempfänger geändert. Zahlungsempfänger (Konto-Inhaber) ist jetzt die Bundeskasse Halle/DPMA. Die Kontoverbindung des DPMA bleibt ansonsten jedoch unverändert. Weitere Informationen finden Sie unter Gebührenzahlung beim DPMA.
Um die Qualität der mit DPMAdirekt oder der EPO Online Filing Software (vormals epoline) eingereichten PDF-Dokumente zu erhöhen, empfehlen wir, die PDF-Dateien als textbasiertes PDF zu erstellen. So vermeiden Sie Rückfragen durch die Formalprüfung.
Hintergrund: Elektronische Anmeldungen im Format PDF, die lediglich aus in einen PDF-Rahmen eingebetteten TIFF-Bilddateien bestehen, sind von geringerer Qualität, sehr groß und binden viel Speicherkapazität. Zudem liegt kein Text dahinter, den wir z.B. in Prüfbescheiden weiterverarbeiten könnten.
Für weitere technische Fragen stehen Ihnen Peter Klemm und Uwe Gebauer gerne unter Telefon (089) 21 95 - 25 00 oder per Mail unter dpmadirekt@dpma.de zur Verfügung.
In dieser Rubrik informieren wir Sie über aktuelle, häufig gestellte oder besonders interessante Fragen, die unsere Auskunftsstelle täglich beantwortet.
Einige Fragen beziehen sich zurzeit auf die neu gestalteten Antragsformulare: "Wie trage ich in einem Antragsformular einen zweiten und weitere Anmelder ein?"
Mit der Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte wurden für die effektive Weiterverarbeitung zunächst die Antragsformulare für Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen neu gestaltet. Dazu gehören unter anderem das Formblatt
P2007 sowie
G6003. In diese Formulare kann nur ein Anmelder mit einer Adresse eingetragen werden. Soll für das Schutzrecht mehr als ein Anmelder eingetragen werden, nennen Sie weitere Anmelder bitte auf einem gesonderten Blatt. Dieses Blatt führen Sie am Ende des Antragsformulars im Anlagenverzeichnis auf.
Sie haben noch mehr Fragen? Schreiben Sie uns! info@dpma.de
In der Einsteigerrecherche wird die Suche nach einer IPC-Notation in allen IPC-Suchfeldern ausgeführt, also in den Sammelfeldern bibliografische (ICB) und reklassifizierte (MCD) IPC sowie der Prüfstoff-IPC (ICP). Die vom System anzeigbare Höchsttrefferzahl von 1000 Einträgen wird bei dieser Recherche häufig überschritten. Sie können zwar über einschränkende Eingaben von Ländercodes oder Zeiträumen die Trefferzahl reduzieren, müssen aber mehrere Durchläufe starten.
Nutzen Sie doch die Möglichkeiten der Expertenrecherche! Hier können Sie gezielt nach verschiedenen IPC-Feldern recherchieren. Für den Einstieg ist eine Suche nach der Prüfstoff-IPC zu empfehlen. Über dieses Feld finden Sie die für diese Klassifikationsstelle von den Prüfern des DPMA im "Prüfstoff" abgelegten, für eine Suche relevanten, Dokumente.
Hier ein Beispiel:
Bei der Suche nach der IPC-Notation A45B 1/00 im Einsteigermodus werden 1124 Treffer erzielt. Bei der Recherche im Expertenmodus über die Prüfstoff-IPC ICP=A45B1/00 erhalten Sie 133 Treffer (Stand 19.1.2012).
Werden Sie bei dieser Suche nicht fündig, gibt es andere geeignete IPC-Suchfelder.
Im nächsten Newsletter stellen wir Ihnen die Recherche nach der bibliografischen IPC vor.
Unter "Das DPMA informiert/Vertretung vor dem DPMA" finden Sie jetzt eine Zusammenstellung, wann man für das Verfahren vor dem DPMA einen Anwalt hinzuziehen muss. Der Text ist auch auf Englisch verfügbar!
In der aktuellen Ausgabe der
(4,63 MB) Erfinderaktivitäten 2010 bieten unsere Patentprüfer faszinierende Einblicke in ihre breit gefächerten Arbeitsfelder. Grundlage dafür sind die jeweils maßgeblichen Patentdokumente sowie die zugängliche Fachliteratur.
Themen: Fahrradschaltungen, Perpetuum mobile, Herstellung von Nanopartikeln, Geothermie und viele Neuigkeiten aus anderen technischen Fachgebieten.
Die Recherche nach Geschmacksmustern gestaltet sich sowohl für Laien als auch für Profis außerordentlich aufwändig und schwierig. Die extrem hohe Musterdichte in einigen Warenklassen führt zu nicht beherrschbaren Trefferquoten; die Einschränkung der Recherche auf bestimmte Warenbegriffe liefert nicht belastbare Rechercheergebnisse.
Eine auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Patentinformationszentren PIZnet ins Leben gerufene gemeinsame Arbeitsgruppe DPMA/PIZnet traf sich im Januar in der Dienststelle Jena, um Möglichkeiten der Optimierung der Geschmacksmuster-Recherche durch eine Weiterentwicklung der Locarno-Klassifikation zu diskutieren.
Der Geschmacksmusterbereich des DPMA arbeitet seit längerem intensiv an diesem Thema und stellte Lösungsansätze vor. Favorisiert wurde das Konzept einer Merkmalsklassifizierung. Es sieht eine Verzweigung der Klassifkation durch die Untergliederung von Warenbegriffen bei gleichzeitiger Verknüpfung mit besonderen Warenmerkmalen vor.
Da das Problem in anderen nationalen und den internationalen Ämtern gleichermaßen existiert, bestand Einvernehmen darüber, in einem ersten Schritt den beschriebenen Lösungsansatz bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) als Vorschlag einzubringen und eine grundlegende Reform der Locarno-Klassifikation auf internationaler Ebene zu forcieren.
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie in zukünftigen Newsletterausgaben informieren.
Auf den Seiten von PIZnet (http://www.piznet.de) finden Sie unter dem Punkt Veranstaltungen aktuelle Seminar- und Schulungsangebote der Patentinformationszentren.
Herausgeber:
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Zweibrückenstraße 12, 80331 München, Tel: ++49 (0)89 /2195-3402,
E-Mail-Adresse: newsletter(at)dpma.de, Internet: http://www.dpma.de
Für allgemeine Fragen zum Newsletter und zur Abbestellung steht Ihnen unsere Redaktion unter ++49 (0)89 /2195-3367 bzw. unter newsletter(at)dpma.de zur Verfügung
Technische Fragen rund um die elektronischen Informationsdienste des DPMA werden gerne unter ++49 (0)89 /2195-3435 bzw. unter datenbanken(at)dpma.de beantwortet.
*Hinweis: Um automatisierte Spamprogramme nicht zu unterstützen, ersetzen wir bei den hier genannten E-Mail-Adressen das @-Zeichen durch "(at)".
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 20.03.2013