+++ Newsletter +++ für die Nutzer der Informationsdienste des DPMA
Ausgabe Januar 2011
+++ Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte für Patente und Gebrauchsmuster +++
Das Deutsche Patent- und Markenamt führt ab 1. Juni 2011 die Elektronische Schutzrechtsakte für Patente und Gebrauchsmuster ein. Mit einem neuen IT-System werden wir dann Patent- und Gebrauchsmusterverfahren von der Anmeldung bis zum Abschluss des Prüfungs- und Einspruchsverfahrens und darüber hinaus vollständig elektronisch bearbeiten.
Umstellung der Aktenführung
Ab Freitag, dem 29. April 2011, 14 Uhr werden wir alle Neuanmeldungen scannen und nicht mehr als Papierakte anlegen. Zeitgleich führen wir neue Nummernkreise bei den Aktenzeichen ein, um die "alten" und "neuen" Akten besser zuordnen zu können.
Aufbau unserer Aktenzeichen
An zwei Beispielen sehen Sie hier die Struktur unserer Aktenzeichen. Dieser Aufbau bleibt auch grundsätzlich bestehen.
- 10 2011 012 345.x für Patente bzw. 20 2011 012 345.x für Gebrauchsmuster
- 10 --> steht für eine Patentanmeldung bzw.
- 20 --> steht für eine Gebrauchsmusteranmeldung
- 2011--> steht für das Jahr der Anmeldung
- 012 345 --> steht für die fortlaufende Anmeldung, hier im Jahr 2011
- .x --> ist die Prüfziffer
Aktenzeichenvergabe am Tag der Umstellung
Bei der Umstellung auf die elektronische Akte wird nach dem letzten Aktenzeichen für eine Papierakte die fortlaufende Nummerierung gestoppt. Dann wird mit der nächsten Zehntausend begonnen.
- Angenommen, als letztes Aktenzeichen einer in Papier angelegten Akte ergibt sich am 29. April 2011, 14:00 Uhr das obige Beispiel:
- 10 2011 012 345.x für Patente bzw. 20 2011 012 345.x für Gebrauchsmuster
- Dann lautet am 29. April um 14.01 Uhr das erste Aktenzeichen für eine ausschließlich elektronisch angelegte Akte:
- 10 2011 020 000.x für Patente bzw. 20 2011 020 000.x für Gebrauchsmuster.
Weitere Informationen zur Einführung der Elektronischen Schutzrechtsakte erhalten Sie unter
http://www.dpma.de/service/veroeffentlichungen/mitteilungen/2010/mdp_nr09_2010.html
- Zur Vergabe von Aktenzeichen bei Patenten und Gebrauchsmustern finden Sie weitere Informationen unter
http://www.dpma.de/service/veroeffentlichungen/mitteilungen/2003/mdp_nr03_2003.html
+++ Neues aus den Patentinformationszentren +++
--- Der interaktive Info-Lotse - Persönliche Online-Rechercheberatung in den Patentinformationszentren ---
Sie benötigen Unterstützung bei einer Patentrecherche? Sie haben aber keine Zeit für eine persönliche Beratung in einem Patentinformationszentrum oder Ihnen ist der Weg dorthin zu weit?
Dann können Sie auf einen besonderen PIZ-Service zurückgreifen:
- Die persönliche Online-Rechercheberatung
- Nach Installation einer kostenfreien Software werden Sie bei Ihrer Recherche direkt an Ihrem Arbeitsplatz beraten! Erfahrene Rechercheure treffen sich mit Ihnen im Internet und begleiten Sie virtuell bei der Suche, zeigen Ihnen geeignete Datenbanken, erstellen optimale Suchanfragen nach Ihren Vorgaben und unterstützen Sie so bei der Durchführung einer professionellen Recherche!
- Dafür benötigen Sie lediglich einen PC mit Windows-Betriebssystem (ab MS Windows 98 ®), einen Internetzugang mit installiertem Web-Browser sowie eine freie Telefonleitung.
- Die Nutzung des interaktiven Info-Lotsen ist ein kostenpflichtiger Service. Bitte beachten Sie die jeweilig anfallenden Entgelte.
- Folgende Patentinformationszentren bieten diesen Service zur Zeit an:
--- PIZnet Veranstaltungshinweise ---
Auf den Seiten von PIZnet (http://www.piznet.de) finden Sie unter dem Punkt Veranstaltungen aktuelle Seminar- und Schulungsangebote der Patentinformationszentren.
+++ INNOVACCESS: FAQs zur Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte jetzt verfügbar +++
Nationale FAQs zur Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte finden Sie seit Dezember 2010 unter http://www.innovaccess.eu/enforcement_faqs.html. Sie können damit erstmalig einheitlich strukturierte Basisinformationen zur Rechtsdurchsetzung nutzen. Die FAQ liegen in Englisch für bisher 19 Länder, darunter auch Deutschland, vor. Weitere Länder werden folgen.
Fragen und Antworten gibt es für die Schutzrechte Patent, Gebrauchsmuster, Marke, Geschmacksmuster und Copyright. Sie können sie Land für Land durchgehen oder eine Frage bzw. eine Schutzrechtsart eingeben und dann die Sie interessierenden Länder anklicken. Zahlreiche weiterführende Links ergänzen dieses Angebot.
Nutzen Sie diese wertvolle Informationsquelle - auch schon vor einem Verletzungsfall!
Die Durchsetzungs-FAQ wurden von 19 nationalen Patentämtern als Teil des EU-Projekts IPeuropeAware zusammengestellt. Das DPMA hat das Arbeitspaket koordiniert.
+++ Fragen an die Auskunftsstelle +++
--- Logo - Schutz als Marke oder/und Geschmacksmuster? ---
In dieser Rubrik informieren wir Sie über aktuelle, häufig gestellte oder besonders interessante Fragen, die unsere Auskunftsstelle täglich beantwortet.
Sehr viele Anrufer haben im Zusammenhang mit einem neu gestalteten Logo diese Frage:
Ich habe ein "Logo" gestaltet. Wie kann ich es schützen?
Kann ich ein "Logo" auch als Geschmacksmuster anmelden?
- Marken- und Geschmacksmusterschutz möglich
- Ein Logo kann - durchaus auch parallel - sowohl als Marke und auch als Geschmacksmuster geschützt werden.
- Welche(s) Schutzrecht(e) Sie für Ihr Logo erwerben möchten, wird weitestgehend vom beabsichtigten Einsatzzweck abhängen.
- Schutz als Marke
- Wenn Sie das Logo vor allem zur markenmäßigen Kennzeichnung bestimmter Waren oder Dienstleistungen vorgesehen haben, die von Ihrem Unternehmen hergestellt oder angeboten werden, Sie also die Herkunft der Produkte aus genau diesem Unternehmen mit dem Logo kenntlich machen wollen, dann sollten Sie es als Marke schützen lassen.
- Das Logo kann als Bild- bzw. Wort-Bild-Marke geschützt werden. Ihre angemeldete Marke wird umfassend vom DPMA geprüft. Sie kann nur eingetragen werden, wenn keine "absoluten Schutzhindernisse" gemäß § 8 Markengesetz (http://bundesrecht.juris.de/markeng/__8.html) bestehen. Das heißt, Ihr Logo sollte fantasievoll und nicht beschreibend und damit unterscheidungskräftig sein.
- Genaue Informationen zum Markenschutz finden Sie unter http://www.dpma.de/marke/index.html.
- Die Schutzdauer der Marke kann unbegrenzt verlängert werden.
- Schutz als Geschmacksmuster
- Mit einem Geschmacksmuster wird die Erscheinungsform eines Logos geschützt. Die Erscheinungsform wird durch Linien, Konturen, Farben, Verzierungen etc. bestimmt.
- Der Schutz als Geschmacksmuster kommt insbesondere in Frage, wenn es Ihnen in erster Linie darum geht, unterschiedliche Erzeugnisse auf der Oberfläche, wie zum Beispiel T-Shirts, Tassen oder Druckerzeugnisse, mit einem Logo oder einer sonstigen grafischen Gestaltung zu versehen oder Verpackungen zu verzieren bzw. auszustatten.
- Auch wenn Sie als Entwerfer des Logos überhaupt keine konkrete Benutzungsabsicht verfolgen und Ihr Design einfach schützen lassen möchten, kann ein Geschmacksmuster sinnvoll sein.
- Der Geschmacksmusterschutz ist vergleichsweise kostengünstig und bietet einen klassenunabhängigen Schutz. Die Schutzdauer ist auf maximal 25 Jahre begrenzt.
- Detaillierte Informationen zum Geschmacksmusterschutz finden Sie unter http://www.dpma.de/geschmacksmuster/index.html.
- Schutzumfang/Anmeldestrategie/Recherche
- Da Marken und Geschmacksmuster unterschiedliche Schutzzwecke verfolgen, kann der jeweilige Schutzumfang voneinander abweichen.
- Welche Anmeldestrategie für Ihr Vorhaben, Ihr neu gestaltetes Logo schützen zu lassen, konkret in Frage kommt, sollten Sie im Zweifel mit einem in Fragen des Marken- und Geschmacksmusterrechts erfahrenen Anwalt besprechen.
- Tipps zur Recherche von Logos finden Sie in einem früheren Newsletter-Beitrag unter http://www.dpma.de/service/e_dienstleistungen/newsletter/newsletter4/10/index.html.
+++ Tipps und Tricks für die Recherche in den elektronischen Diensten +++
--- DPMAregister-Marken: Recherche mittels UND-Verknüpfung nach Marken mit Sonderzeichen ---
Auch bei einer UND-Verknüpfung ermitteln Sie Marken, die im Text Sonderzeichen enthalten.
Beispielsweise suchen Sie Marken, die die Kombination "x" und "net" enthalten.
Wenn Sie Ihre Recherche folgendermaßen formulieren, werden Sie Marken wie zum Beispiel "x-net" oder "x.net" ermitteln:
Einsteigerrecherche - Sucheingabe:
- x net
- Die UND-Verknüpfung wird bei der Anwendung von Leerzeichen automatisch erzeugt.
Expertenrecherche - Sucheingabe:
- WM = (x UND net)
- Hier formulieren Sie die Suchanfrage mit dem Operator "UND"
Ausnahme "Unterstrich":
Marken mit dem Unterstrich (_) als Sonderzeichen können Sie auf diese Weise nicht recherchieren.
Grund dafür ist, dass bei der Recherche nach Sonderzeichen der Unterstrich als Maskierungszeichen für die Kodierung von Worttrennern operiert.
Die Beispiel-Marke "x_net" ist ermittelbar, wenn Sie die Suchanfrage als Phrase oder mit einem Sonderzeichen formulieren.
Beispiele für die Sucheingabe in der Einsteigerrecherche:
- "x net"
- x_net
- x-net
- x/net
Beispiele für die Sucheingabe in der Expertenrecherche:
- WM = "x net"
- WM = x_net
- WM = x-net
- WM = x/net
--- Internet-Recherche nach Marken mit Schutzwirkung in Deutschland: Änderung der Recherchemöglichkeit nach international registrierten Marken ---
Bevor Sie zum ersten Mal eine bestimmte Marke, Domain oder Firmenbezeichnung nutzen, sollten Sie sich unbedingt vergewissern, ob Sie damit nicht ein bereits bestehendes Markenrecht Dritter verletzen würden.
Um zu überprüfen, ob für den Geltungsbereich Deutschland bereits ein Markenrecht existiert oder angemeldet worden ist, sollten Sie in allen der drei folgenden Datenbestände recherchieren:
- nationale Marken (DE-Marken) via
- EU-Gemeinschaftsmarken via
- international registrierte Marken (IR-Marken)* via
* Beachten Sie bitte, dass die Datenbank "Madrid Express database" nicht mehr aktualisiert wird und aus diesem Grund seit 01.01.2011 nicht mehr genutzt werden sollte. Die Datenbank wird durch "ROMARIN" ersetzt.
Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) unter:
+++ Termine +++
- 28. - 31. Januar 2011, CBP (Christmas-, Beauty-, Paperworld, Frankfurt)
- 31. Januar 2011, Workshop "Recherche in DEPATISnet für Fortgeschrittene", DPMA München
- Eintägiger praxisnaher Workshop zur Online-Recherche nach Patentveröffentlichungen aus aller Welt, insbesondere Vertiefung des Experten- und des Ikofax-Modus
- http://www.dpma.de
- 09. Februar 2011, Abschlussveranstaltung EU-Projekt IPeuropAware, Brüssel
- 11. - 15. Februar 2011, Ambiente, Frankfurt/Main
- 16. Februar 2011, Workshop "Recherche in DEPATISnet für Fortgeschrittene", TIZ Berlin
- Eintägiger praxisnaher Workshop zur Online-Recherche nach Patentveröffentlichungen aus aller Welt, insbesondere Vertiefung des Experten- und des Ikofax-Modus
- http://www.dpma.de
- 28. Februar, 01./02./03./04./29. und 30. März 2011, DPMAdirekt - Workshops, DPMA München und TIZ Berlin
- Mit DPMAdirekt können Sie rechtswirksame Schutzrechtsanmeldung online vornehmen und Ihre Unterlagen elektronisch beim DPMA einreichen. In unseren Workshops können Sie sich detailliert über die Nutzung der neuen DPMAdirekt -Software informieren und die Anwendungen testen.
- http://www.dpma.de
- 01. - 03. März 2011, Embedded World, Nürnberg
- Die Embedded World Exhibition & Conference ist die weltweit größte Fachmesse ihrer Art und der Treffpunkt der internationalen Embedded-Community.
- http://www.embedded-world.de/
- 15. - 19. März 2011, ISH, Frankfurt
- 25. - 26. März 2011, azubi- & studientage, München
- 04. - 08. April 2011, HANNOVER MESSE, Hannover
- Technologie macht die Welt von morgen. Heute schon. Als Impulsgeber für die maßgeblichen Entwicklungen der Zukunft sendet die HANNOVER MESSE wichtige Signale in die Technologiebranchen und bietet viel Raum für Ihre Lösungen entlang der industriellen Wertschöpfungskette. Partnerland der HANNOVER MESSE 2011 ist Frankreich.
- http://www.hannovermesse.de
- 06. - 10. April 2011, 39. Internationale Messe für Erfindungen, Genf
- Die Internationale Messe für Erfindungen Genf ist die weltweit bedeutendste Veranstaltung, die ausschließlich im Zeichen der Erfindungen steht. Alle Neuheiten werden dort zum ersten Mal präsentiert.
- http://www.inventions-geneva.ch
- 23. - 26. Mai 2011, Laser World of Photonics, München
- 09. - 10. Juni 2011, PATINFO 2011, Ilmenau
+++ Impressum +++
Herausgeber:
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Zweibrückenstraße 12, 80331 München, Tel: ++49 (0)89 /2195-3402,
E-Mail-Adresse: newsletter(at)dpma.de, Internet: http://www.dpma.de
Für allgemeine Fragen zum Newsletter und zur Abbestellung steht Ihnen unsere Redaktion unter ++49 (0)89 /2195-3367 bzw. unter newsletter(at)dpma.de zur Verfügung
Technische Fragen rund um die elektronischen Informationsdienste des DPMA werden gerne unter ++49 (0)89 /2195-3435 bzw. unter datenbanken(at)dpma.de beantwortet.
*Hinweis: Um automatisierte Spamprogramme nicht zu unterstützen, ersetzen wir bei den hier genannten E-Mail-Adressen das @-Zeichen durch "(at)".
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 20.03.2013