Ausgabe Mai 2008
Bereits mit der Newsletter-Ausgabe vom März 2008 haben wir über die Umsetzung des Londoner Protokolls im nationalen Patentrecht berichtet, welches am 1. Mai 2008 in Kraft getreten ist.
Patente werden in Europa deutlich günstiger, da die Übersetzungskosten sinken. Durch das Londoner Übereinkommen verzichten die beteiligten Staaten weitgehend darauf, dass Patente, die vom Europäischen Patentamt erteilt wurden, in ihre jeweilige Landessprache übersetzt werden müssen. Die Übersetzungspflicht entfällt für europäische Patente, deren Hinweis auf die Erteilung ab dem 1. Mai 2008 im europäischen Patentblatt veröffentlicht wird. Für Altpatente - also für solche Patente, deren Erteilungshinweis bis zum 30. April 2008 veröffentlicht wurde - bleibt die Übersetzungspflicht bestehen.
Die Umsetzung des Londoner Übereinkommens in nationales Recht wurde vom Bundestag Anfang April 2008 beschlossen. Das Gesetz wird voraussichtlich im Juni verkündet. Die Übersetzungspflicht wird dann rückwirkend zum 1. Mai 2008 entfallen.
Wie wirkt sich die Umsetzung nun konkret auf die Publikation der Übersetzungsschriften (T-Schriften) aus?
Durch den rückwirkenden Wegfall des Übersetzungserfordernisses werden nur noch die Übersetzungsschriften (T2-Schriften) der Patente durch das DPMA veröffentlicht werden, deren Erteilung bis zum 30. April 2008 im Europäischen Patentblatt veröffentlicht wurde. Wegen der nachlaufenden Fristen für die Einreichung der Übersetzung und für die Aufbereitung und Publikation dieser Schriften, werden diese noch vorliegenden publikationspflichtigen "Altfälle" voraussichtlich bis zum ersten Quartal 2009 veröffentlicht.
Nach dem Gesetzentwurf müssen über den 1. Mai 2008 hinaus noch weiterhin folgende T-Schriften veröffentlicht werden:
Eine Veröffentlichung in diesen Fällen erfolgt nur, sofern sich die Änderungen auf Patente beziehen, deren Erteilung vor dem 1. Mai 2008 im Europäischen Patentblatt publiziert wurden.
Die Veröffentlichungen der T1- und T5-Schriften sind durch die Umsetzung des Londoner Protokolls nicht betroffen.
Mit dem Wegfall der Publikation der T2-Schriften (Übersetzung der europäischen Patentschrift) entfällt auch deren Publikation bzw. Bereitstellung auf den Internetdiensten des DPMA (DPMApublikationen, DEPATISnet, DPMAdatenabgabe) sowie die Produktion der wöchentlichen DEPAROM-T2. Die noch zu publizierenden T3- und T4-Schriften werden auf die DEPAROM-ACT aufgenommen.
Weitere Informationen zur Umsetzung des Londoner Übereinkommens finden Sie im Internet unter: http://www.dpma.de/service/aktuelles/londonerprotokoll/index.html.
Die deutsche Ausgabe des Jahresberichts 2007 des Deutschen Patent- und Markenamts ist fertig gestellt und kann ab sofort im Internet unter http://presse.dpma.de/presseservice/publikationen/jahresberichte/index.html barrierefrei abgerufen werden. Print-Exemplare können telefonisch unter 089/2195-3222 oder per E-Mail unter presse(at)dpma.de bestellt werden.
Ab der 27. PW (Veröffentlichungstag 03.07.2008) werden die vom Anmelder in seiner Anmeldung genannten Zitate bei allen Erstpublikationen von Patenten und Gebrauchsmustern (Offenlegungsschriften und Gebrauchsmusterschriften) am Ende der Beschreibung in Listenform angefügt. Diese Anmelderzitate (Patent- und Nichtpatentliteratur) werden während der OCR-Erfassung der Dokumente über ein halbautomatisches Verfahren erkannt und entsprechend den XML-Regeln ausgezeichnet.
Die Anmelderzitate werden dann wöchentlich in DEPATISnet (http://depatisnet.dpma.de) im Feld CT (Zitate Patentliteratur) und CTNP (Zitate Nichtpatentliteratur) aufgelistet sein. Bisher sind in diesen Datenfeldern vor allem Prüferzitate enthalten. Zukünftig werden dort alle Zitierungen aufgeführt, unabhängig aus welcher Quelle sie stammen. Eine Unterscheidung nach Anmelder- und Prüferzitaten ist nicht vorgesehen. Vom Anmelder und Prüfer gleichermaßen genannte Zitierungen werden nicht doppelt, sondern nur einfach aufgeführt.
Nachdem die Anmelderzitate konsequenterweise nur auf der Erstpublikation enthalten sein werden, ist eine vollständige Recherche nach allen Zitaten zu einem Dokument nur möglich, indem sämtliche Veröffentlichungsstufen eines Dokuments nach Zitaten durchsucht werden.
Die Software DPMAdirekt wurde komplett überarbeitet und bietet jetzt eine Vielzahl von Neuerungen. Im Vordergrund stand eine neu gestaltete Oberfläche, von der alle Funktionen wie das Erstellen, Editieren, Signieren und Versenden der Vorgänge sowie das Empfangen der Anmeldebenachrichtigung direkt aufrufbar sind.
Mit der integrierten Datenbank lassen sich Adressen im System speichern und bequem in neue Formulare einfügen. Ferner können benutzerspezifische Vorlagen zu allen elektronisch möglichen Vorgängen definiert werden.
DPMAdirekt erhalten Sie zum Download auf unserer Homepage:
http://www.dpma.de/service/e_dienstleistungen/dpmadirekt/downloads/index.html.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
http://www.dpma.de/service/e_dienstleistungen/dpmadirekt/index.html.
Über DPMAdatenabgabe können neben den aktuellen wöchentlichen Schutzrechtsdaten der Patente, Marken, Geschmacks- und Gebrauchsmuster auch deren Altdaten erworben werden. Wir haben unsere Angebotspalette vor kurzem ein weiteres Mal ausgebaut. Nun stehen auch die Geschmacksmusterdaten von Beginn an (1988) bis einschließlich Ende 2007 auf insgesamt 12 Datenträgern zur Verfügung.
Die Übersicht sämtlicher Bezugsmöglichkeiten von Altdaten erhalten Sie unter
http://www.dpma.de/service/e_dienstleistungen/dpmadatenabgabe/uebersichtverfuegbareraltdaten/index.html.
Seit 1979 wurden unter dem Titel "Benutzerinformationen" einzelne Themen aus dem Bereich der Schutzrechtsinformation aufbereitet und anschaulich dargestellt.
Im Zuge der Neugestaltung des Internetauftritts des DPMA werden nun auch sukzessive die Benutzerinformationen überarbeitet und neu gestaltet. Sie erscheinen nunmehr unter dem Bereich "DPMAinformativ" - http://www.dpma.de/service/veroeffentlichungen/dpmainformativ/index.html. Hier werden unregelmäßig Veröffentlichungen zu verschiedenen, speziellen Themen rund um den gewerblichen Rechtsschutz eingestellt.
Zunächst werden folgende Ausgaben von DPMAinformativ auf der Homepage des DPMA bereitstehen:
Nr. 1: Normierung von Patentliteratur Hier wird das System der INID-Codes erläutert. Die INID-Codes werden verwendet, um bibliographische Datenfelder bei ausländischen Patentdokumenten vergleichbar zu machen und zuzuordnen.
Nr. 2: Schriftartencodes bei Patentdokumenten Diese Ausgabe erläutert die verschiedenen Schriftartencodes, die die unterschiedlichen Publikationsstufen von Patentdokumenten kennzeichnen. Diese Codes sind insbesondere bei der Recherche sehr nützlich, da sie eine Suche nach speziellen Dokumentenarten und Veröffentlichungsstufen ermöglichen.
Nr. 3: Informationen über Patentdokumente des In- und Auslands (IPIA) Hier wird ein Überblick über Patentdokumente und Schriftenarten gegeben. Die IPIA liefert wertvolle Hinweise, wie Patentdokumente richtig zu zitieren sind. Es werden verlinkte Beispieldokumente vorgestellt, wie in Deutschland und vielen anderen Ämtern aktuell, aber auch in der Vergangenheit Patentdokumente publiziert werden bzw. wurden
In dieser Folge der Tipps und Tricks geht es um die Klassen- und Bildklassenrecherche im Expertenmodus der DPMApublikationen.
Zur Erinnerung: Bei Eingabe der Klassen 1 - 9 darf bei den EM-Marken keine führende Null mit eingegeben werden. Also Suche nach DE mit z.B. 05, Suche nach EM mit z.B. 5.
Und bei der Bildklassenrecherche bei den HABM-Marken ist eine Suche mit Bildklassifikation nur erfolgreich, wenn die Notation ohne trennende Punkte eingegeben wird, also zum Beispiel 261505.
Der Expertenmodus bietet nun den Vorteil, dass ich - im Gegensatz zum Einsteigermodus - nur eine einzige Recherche durchführen muss, wenn ich nach DE und EM-Marken suche.
Beispiel: Gesucht wird nach nationalen deutschen Marken und Gemeinschaftsmarken in der Klasse 5, die zusätzlich unter der Wiener Bildklassifikation 26.15.05 abgelegt sind.
Vorgehensweise: In der Checkbox Häkchen bei DE und EM setzen und im Recherchefeld (LK=05 or KL= (5 or 05)) and WBK=(261505 or "26.15.05") eingeben.
Achtung: Da bei den nationalen Marken zwischen Leitklasse (LK) und sonstigen Klassen (KL) unterschieden wird, muss hier neben KL auch unter LK gesucht werden. Und will man zusätzlich noch die Markenform eingeben, ist es notwendig, dass nicht nur unter der Abkürzung BM (= Bildmarke), sondern auch unter WBM (= Wort-/Bildmarke bei nationalen Marken) recherchiert wird.
Herausgeber:
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Zweibrückenstraße 12, 80331 München, Tel: ++49 (0)89 /2195-3367,
E-Mail-Adresse: newsletter(at)dpma.de, Internet: http://www.dpma.de
Für allgemeine Fragen und zur Abbestellung dieses Newsletters steht Ihnen unsere Redaktion unter ++49 (0)89 /2195-3367 bzw. unter newsletter(at)dpma.de zur Verfügung
Technische Fragen rund um die elektronischen Informationsdienste des DPMA werden gerne unter ++49 (0)89 /2195-3435 bzw. unter datenbanken(at)dpma.de beantwortet.
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© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 20.03.2013