Ausgabe Mai 2006
Der Bundesgerichtshof hat am 27. April 2006 entschieden, dass die von der FIFA angemeldete Marke "Fußball WM 2006" zu Unrecht eingetragen wurde und deshalb gelöscht werden muss. Der u. a. für Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte weiterhin über die Rechtsbeständigkeit der Marke "WM 2006" zu entscheiden.
Beide Marken waren vom Deutschen Patent- und Markenamt Mitte 2002 bzw. Anfang 2003 für über 850 Waren oder Dienstleistungen eingetragen worden. Dagegen waren mehrere Anträge auf Löschung der Eintragung gestellt worden. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat den Anträgen stattgegeben und die vollständige Löschung der Marken angeordnet. Auf Beschwerde der FIFA hatte das Bundespatentgericht die Löschung nur für einen Teil der beanspruchten Waren und Dienstleistungen bestätigt. Dagegen haben in beiden Verfahren sowohl die FIFA als auch der Süßwarenhersteller Ferrero als Antragstellerin des Löschungsantrages Beschwerde eingelegt.
Der Markensenat des BGH hat nun in der rechtlichen Nachprüfung entschieden, dass die Eintragung der Marke "Fußball WM 2006" für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen zu löschen sei, da der Marke jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG fehle. Vielmehr sei die Angabe "Fußball WM 2006" eine übliche Bezeichnung für die im Jahre 2006 in Deutschland stattfindende
Fußballweltmeisterschaft.
Für die Marke "WM 2006", deren teilweise Löschung der BGH ebenfalls endgültig bestätigt hat, muss das Bundespatentgericht nun noch prüfen, ob sich unter den angemeldeten Waren und Dienstleistungen auch solche befinden, bei denen man üblicherweise mit "WM 2006" nicht die Fußballweltmeisterschaft verbindet. In diesen Fällen dürfte und müsste das Bundespatentgericht von einer Löschung der Marke absehen.
Die Beschlüsse vom 27. April 2006 - I ZB 96/05 und I ZB 97/05 sind auf der Website des BGH verfügbar: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en&Sort=3&Datum=2006
Im Rahmen des China-Besuches von Kanzlerin Merkel wurde am 22.05.2006 u. a. ein Abkommen zwischen dem deutschen Textilverband und seinem chinesischen Pendant CNTAC unterzeichnet. Dieses ist laut Wolf-Rüdiger Baumann, Geschäftsführer des Gesamtverbandes Textil + Mode, weltweit einzigartig und soll den Schutz geistiger Eigentumsrechte stärken. Zwar enthalte das Abkommen laut aktueller Presseberichterstattung noch keine einklagbaren Rechte, doch hoffe man durch die engere Zusammenarbeit mehr zu erreichen als in der Vergangenheit. So verpflichte sich die chinesische Textilindustrie beispielsweise, Ausstellern, die mit gefälschten Textilien auffallen, die Teilnahme an Modemessen zu verbieten. Das Abkommen soll Vorbildcharakter auch für andere Branchen haben, und so mahnte die Kanzlerin in allen Gesprächen ein schärferes Vorgehen gegen Produktpiraterie an. Produktpiraterie und Diebstahl geistigen Eigentums führen international jährlich zu Schäden in dreistelliger Milliardenhöhe.
Chinas Ministerpräsident Wen Jiabao versicherte, dass der Schutz des geistigen Eigentums auch im eigenen Interesse seines Landes liege. Es gebe hier aber trotz zahlreicher Bemühungen weiterhin viele Probleme. Er versicherte jedoch: "Wir werden weiterhin die Intensität der Arbeit in diesem Bereich erhöhen."
China wird international seit Jahren wegen der Probleme mit der Durchsetzung des Schutzes geistigen Eigentums kritisiert. Ausländische Unternehmen, besonders aus dem Softwarebereich, klagen über Milliardenverluste, die durch Produktpiraterie entstehen.
Im Zuge der Weiterentwicklung der Dienste wurden in den letzten Wochen vor allem folgende Änderungen umgesetzt:
Außerdem noch folgender Hinweis:
Weitere Informationen zu diesen Themen erhalten Sie unter: http://publikationen.dpma.de/shw_inf.do#neues
Der Markenbereich des Deutschen Patent- und Markenamtes wird voraussichtlich zum 29. Mai 2006 ein neues DV-System Marken erhalten.
Daher wurden in der Zeit vom 17. bis zum 26. Mai 2006 die abschließenden Arbeiten zur Umstellung auf das neue (interne) System im Markenbereich durchgeführt. Aus diesem Grund wird es in der Kalenderwoche 25 keine Veröffentlichung im Markenblatt geben. Für diesen Zeitraum werden auch keine Daten für den Dienst DPMAdatenabgabe zur Verfügung gestellt werden können.
Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass es aufgrund der Systemumstellung möglicherweise auch zu Verzögerungen im Arbeitsablauf kommen kann.
Weitere Informationen erhalten Sie durch die Mitteilung des Präsidenten Nr. 07/06:
http://www.dpma.de/veroeffentlichungen/mitteilungen/mittlg2006_07.html
Der Deutsche Bundestag hat am 6. April 2006 dem Gesetzentwurf zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes abschließend zugestimmt. Der Bundesrat hat auch im 2. Durchgang am 19. Mai 2006 keinerlei Einwände gegen das Gesetz erhoben. Damit wird das Gesetz nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, die für Mitte Juni 2006 vorgesehen ist, zum 1. Juli 2006 in Kraft treten. Ab 1. Juli 2006 ist das DPMA damit wieder für Entscheidungen über neu eingelegte Einsprüche zuständig. Mit dem Gesetz wird die Möglichkeit der Teilung eines Patents im Einspruchsverfahren nicht mehr gegeben sein. Außerdem kann dann jeder Beteiligte eine Anhörung im Einspruchsverfahren beantragen.
Den vollständigen Text des Gesetzentwurfes finden Sie unter:
http://dip.bundestag.de/btd/16/007/1600735.pdf
Die Neuregelung der Einreichung von Unterlagen bei befugten Patentinformationszentren wurde in der Mitteilung Nr. 4/06 des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 24. Februar 2006 (BlPMZ 2006, 77-78) bekannt gemacht.
Entsprechend dieser Neuregelung werden von den Patentinformationszentren ausschließlich angenommen:
Ausführliche Beispiele für Unterlagen, die nicht bei Patentinformationszentren eingereicht werden können und der Hinweis, dass sonstige Unterlagen von den Patentinformationszentren nicht rechtswirksam entgegengenommen werden können, sind ebenfalls der Mitteilung Nr. 4/06 des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 24. Februar 2006 (BlPMZ 2006, 77-78) zu entnehmen.
Die befugten Patentinformationszentren sind in der Mitteilung des Präsidenten Nr. 38/04 (BlPMZ 2004, 478) aufgeführt.
Die Entgegennahme von Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen durch befugte Patentinformationszentren ist bereits seit dem Jahr 2000 möglich und wurde im Jahr 2004 um die Annahme von Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen erweitert. Dazu mussten von den Patentinformationszentren die erforderlichen Voraussetzungen (u. a. Perforator und Nachtbriefkasten) geschaffen und Verträge zwischen dem Deutschen Patent- und Markenamt und den Trägern der Patentinformationszentren abgeschlossen werden. An dem Service der Entgegennahme von Schutzrechtsanmeldungen beteiligen sich gegenwärtig elf Patentinformationszentren.
Zur Sicherung des Prioritätstages können die Unterlagen entweder in den befugten Patentinformationszentren abgegeben oder über den Nachtbriefkasten diesen Einrichtungen zugestellt werden.
Die Mitteilungen des Präsidenten erhalten Sie auch über die Homepage unseres Amtes unter
http://www.dpma.de/veroeffentlichungen/index_pra99.html.
Nach dem Erfolg des Lehrgangs im Jahre 2005 bietet das Patentzentrum der LGA Nürnberg ab September 2006 mit Referenten des DPMA, des EPA, Patentfachanwälten und den Datenbank-Anbietern Questel und STN eine erneute Ausbildung zum Patentrecherche-Experten an.
Im Lehrgang werden sowohl detaillierte Grundkenntnisse im Bereich Patente als auch Spezialwissen für die Patentrecherche in vier Modulen vermittelt. Neben der Informationsvermittlung ist das praktische Üben unter Anleitung ein wichtiger Schwerpunkt. Die Module können zusammen und auch einzeln gebucht werden.
Weitere Informationen können Sie unter folgender Adresse abrufen:
http://lga.de/de/seminare/06_535_006_patentrechercheur_gesamt.shtml
11.-14. Juni 2006, Collectione preview spring + summer, Frankfurt
Konsumgütergütermesse für die Großformen des Handels im Sommer (Messe Frankfurt against copying)
Informationen unter:
http://collectione.messefrankfurt.com/global/de/home.html
17. Juli 2006, Workshop zur Recherche in DPINFO, DPMA München
1/2-tägiger praxisnaher Workshop zur Recherche von aktuellen Rechts- und Verfahrensständen im elektronischen Register insbesondere für Mitarbeiter von KMU im Raum München. Informationen unter:
http://www.dpma.de/infos/aktuelles/aktuell20060112.html
Herausgeber:
Deutsches Patent- und Markenamt, Zweibrückenstraße 12, 80331 München, Tel: +49 89 2195-2902 http://www.dpma.de
Hinweis: Dieser Newsletter ist ein Informationsdienst des DPMA. Die Abwicklung (Versand und Kundenpflege) erfolgt im Auftrag des DPMA durch die Bundesdruckerei GmbH.
Für alle technischen Fragen rund um DPMApublikationen und zur Abbestellung dieses Newsletters steht Ihnen unsere Hotline unter +49 30 2598-1307 zur Verfügung.
Bundesdruckerei GmbH, Key Account Management Patent Offices, Oranienstraße 91, 10958 Berlin, Tel.: +49 30 2598-1307, Fax: +49 30 2598-1306
E-Mail: Support(at)bdr.de, Internet: http://www.bundesdruckerei.de
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© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 20.03.2013