Ausgabe November 2005
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
Weihnachten steht vor der Tür und wir hoffen, dass Sie auf das vergangene Jahr gesund und erfolgreich zurückblicken können! Auch im nächsten Jahr werden wir Sie natürlich wieder mit aktuellen und nützlichen Informationen aus dem Deutschen Patent- und Markenamt in München versorgen.
Bis dahin wünschen wir Ihnen friedliche Feiertage und einen guten Start in 2006!
Weihnachten steht vor der Tür und damit auch der Nürnberger Christkindlesmarkt. Eine der zahlreichen dort angebotenen Spezialitäten ist auch die berühmte "Nürnberger Rostbratwurst", die seit 2003 unter dem Schutz der EU-Kommission steht. Nur solche Würstchen dürfen sich Nürnberger nennen, die auch im Stadtgebiet der Frankenmetropole hergestellt werden. Die Bestimmungen zur Herstellung gehen zurück auf das Jahr 1573 und besagen u. a., dass ausschließlich Schweinefleisch und Gewürze verwendet werden dürfen, die in einen Schafsaitling gefüllt werden.
Der Schutz von geographischen Angaben, Ursprungsbezeichnungen und traditionellen Spezialitäten wird seit 1992 in dreifacher Weise ermöglicht, nämlich als "Geschützte geographische Angabe (g.g.A.)", "Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)" und "Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)". Eine Ausnahme bilden Wein und Spirituosen, die gesonderten Regelungen unterliegen.
Die "Geschützte geographische Angabe (g.g.A.)" gilt für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, die in einer begrenzten geographischen Region erzeugt, hergestellt oder verarbeitet werden und aufgrund ihrer Herkunft zumindest eine spezielle Eigenschaft oder ein besonderes Renommee besitzen.
Höhere Anforderungen werden an die "Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)" gestellt:
Diese Erzeugnisse müssen in einem begrenzten geographischen Gebiet sowohl erzeugt, als auch verarbeitet und hergestellt werden, so dass die Produkteigenschaften jedenfalls überwiegend herkunftsbedingt sind.
Bei der "Garantiert traditionellen Spezialität (g.t.S.)" gilt eine bestimmte Zusammensetzung oder ein bestimmtes Verfahren als Grundlage des Schutzes. Es muss der Nachweis erbracht werden, dass traditionelle Rohstoffe oder Zusammensetzungen verwendet werden oder ein bestimmtes traditionelles Verfahren angewandt wurde.
Der Schutz gilt nach einer erfolgreichen Eintragung EU-weit; er richtet sich gegen eine kommerzielle Verwendung der Bezeichnung für Erzeugnisse anderer Herkunft oder Beschaffenheit, gegen jede widerrechtliche Aneignung oder Nachahmung und sonstige irreführende Angaben auf der Verpackung oder in der Werbung.
Weitere Informationen sowie einen Überblick über in Europa geschützte Bezeichnungen erhalten Sie unter http://europa.eu.int/comm/agriculture/foodqual/quali1_de.htm. In Deutschland angemeldete und veröffentlichte geographische Herkunftsangaben finden Sie bei DPMApublikationen innerhalb des Bereichs Marken. Das Merkblatt W7729 des DPMA enthält auch Hinweise für das vorgeschaltete Prüfungsverfahren für deutsche Schutzanträge beim DPMA (http://www.dpma.de/formulare/w7729.pdf).
In der September-Ausgabe unseres Newsletters wurde der neue Internetdienst DPMAkurier angekündigt, den wir heute etwas ausführlicher vorstellen möchten.
DPMAkurier stellt eine erweiterte Anwendung auf der Grundlage der amtlichen Publikationsplattform DPMApublikationen dar. Dieser Dienst besteht aus zwei Komponenten, nämlich dem Abonnement des Patent-, Marken- und Geschmacksmusterblattes sowie der Rechts- und Verfahrensstandsüberwachung. Damit ist es möglich, das elektronische Patent-, Marken- und Geschmacksmusterblatt als Gesamtheit oder in fest definierten Teilen zu abonnieren sowie eine automatisierte Überwachung für publikationspflichtige Rechts- und Verfahrensstände anhand von vorher zu hinterlegenden Aktenzeichen durchzuführen. Der neue Dienst richtet sich insbesondere an Einzelanmelder sowie kleine und mittlere Unternehmen und erfordert eine einmalige Registrierung zur Hinterlegung der E-Mail Adresse.
Jeweils am Veröffentlichungstag ab 0.00 Uhr MEZ bekommen die registrierten Nutzer eine E-Mail mit den PDF-Dateien der Blätter des Patent-, Marken- und Geschmacksmusterblattes bzw. mit den Informationen zu den Änderungen der Rechts- und Verfahrensstände zugesandt. Die E-Mail enthält die Information zu der Änderung (z.B. Prüfungsantrag gestellt, Änderungen zum Vertreter, Anmelder oder Inhaber, Löschung der Marke) und einen Link auf den gesamten Datensatz in DPMApublikationen.
Zu jeder Schutzrechtsart können derzeit bis zu fünf Dokumentennummern oder Aktenzeichen hinterlegt werden.
DPMAkurier wird kostenfrei durch das DPMA bereitgestellt. Den Zugriff erhalten Sie nach einem Klick auf "DPMAkurier" unter http://publikationen.dpma.de.
Bis Mitte Dezember erhalten Sie einen Sondernewsletter, der Sie über die Auswirkungen der IPC-Reform auf die Dienste DPMApublikationen und DEPATISnet informiert und die Änderungen ab 2006 konkret erläutert.
Die Publikation der Blätter (Patent-, Marken- und Geschmacksmusterblatt) und Patentdokumente (A-, B-, C-, T- und U-Schriften) auf der amtlichen Publikationsplattform DPMApublikationen sowie die amtliche Registeranzeige über den Dienst DPINFO sollen mittel- bis langfristig im Interesse der Nutzer zusammengeführt werden.
In einem ersten Schritt wurde deshalb die Registeranzeige für den Schutzrechtsbereich Geschmacksmuster in DPMApublikationen integriert. Damit können Sie ab sofort zu jedem eingetragenen und publizierten Geschmacksmuster den tagesaktuellen Rechts- und Verfahrensstand direkt über die Trefferliste (neue Spalte "Registerauszug") bzw. über die Anzeige der bibliographischen Daten (neuer Button "Tagesaktuelle Rechtsstandsdaten (DPINFO)") abrufen.
Neben einer Zeitersparnis besteht der wesentliche Vorteil darin, dass Sie die umfangreichen Recherchemöglichkeiten von DPMApublikationen nutzen können, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Am Dienst DPINFO ändert sich bis auf weiteres nichts.
Die Arbeitsgruppe "Markenanmeldung und -dokumentation" (ARMAD) setzt sich aus Vertretern der Anmelder und Nutzer aus der Industrie und den Mitgliedsfirmen des Markenverbandes, Patent - und Rechtsanwälten sowie Angehörigen des Deutschen Patent- und Markenamts zusammen. Das Gremium koordiniert Wünsche der Anmelder
und Bedürfnisse der Nutzer - etwa der Daten- und Publikationsplattformen des DPMA - und stellt ein wichtiges Informations- und Diskussionsforum dar.
Die ARMAD tagt in der Regel zweimal jährlich zu aktuellen Themen, die entweder von den Teilnehmern aus der Industrie, den Patent- und Rechtsanwälten oder vom DPMA vorgeschlagen und vom Vorsitzenden der Gruppe koordiniert werden.
Der langjährige Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Herr Rechtsanwalt Semisch, hat sein Amt Ende 2004 niedergelegt. Ein neuer Leiter soll in der nächsten Sitzung gewählt werden, die am 25. Januar im Deutschen Patent- und Markenamt in München stattfindet.
Die Zahl der an den Sitzungen teilnehmenden Mitglieder ist begrenzt, um die Arbeitsgruppe entsprechend ihren Aufgaben arbeitsfähig und effektiv zu halten. Über die Beteiligung der Interessenvertreter (Markenverband, Patentanwaltskammer) wird gewährleistet, dass wichtige Informationen bei Bedarf auch einem größeren
Interessenkreis zugänglich gemacht werden.
Weitere Informationen zur ARMAD erhalten Sie bei: Herrn Reiner Sarapoglu (reiner.sarapoglu(at)dpma.de)/Frau Beate Schmidt, Leiterin der Hauptabteilung 3 (beate.schmidt(at)dpma.de) oder beim Markenverband (w.kemmet(at)markenverband.de)
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und die 22 deutschen Patentinformationszentren (PIZ) haben eine erweiterte Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Ziel hierbei ist es, die Zusammenarbeit zwischen dem DPMA und den regionalen Patentinformationszentren zu intensivieren und insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen für den gewerblichen Rechtsschutz zu sensibilisieren. In Zusammenarbeit mit dem DPMA besteht somit ein leistungsfähiges Netzwerk in allen Regionen Deutschlands.
Die Patentinformationszentren bieten vor Ort kompetente Informationen zu gewerblichen Schutzrechten. Mit Abschluss der neuen Vereinbarung fungieren die PIZ als regionale und in besonderer Weise autorisierte Kooperationspartner des DPMA. Im Gegenzug unterstützt das Deutsche Patent- und Markenamt die Patentinformationszentren bei Marketing-Aktivitäten für den gewerblichen Rechtsschutz. Hierzu wird im Technischen Informationszentrum (TIZ) Berlin eine neue Organisationseinheit für die Betreuung der Patentinformationszentren und für die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen geschaffen.
Im Rahmen der Kooperation mit dem DPMA werden die regionalen PIZ z. B. Informationsveranstaltungen zum gewerblichen Rechtsschutz für die verschiedenen Nutzergruppen, wie z. B. Studenten und Mitarbeiter aus Hochschuleinrichtungen, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) der Industrie-, Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen sowie private Erfinder anbieten. Gerade die KMU, Motor für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland, nutzen die gewerblichen Schutzrechte bisher zu wenig. Nur etwa 30 Prozent der innovativen mittelständischen Unternehmen melden Patente an. Das Deutsche Patent- und Markenamt will daher - insbesondere dieser Zielgruppe - den Zugang zu gewerblichen Schutzrechten erleichtern und mittelständische Unternehmen für den gewerblichen Rechtsschutz sensibilisieren.
25. Januar 2006, ARMAD-Sitzung, Deutsches Patent- und Markenamt München
Treffen der Arbeitsgruppe Markenanmeldung und -dokumentation, Beginn: 10:30 Uhr Kontakt: Markenverband, w.kemmet(at)markenverband.de
Herausgeber:
Deutsches Patent- und Markenamt, Zweibrückenstraße 12, 80331 München, Tel: +49 89 2195-2902 http://www.dpma.de
Hinweis: Dieser Newsletter ist ein Informationsdienst des DPMA. Die Abwicklung (Versand und Kundenpflege) erfolgt im Auftrag des DPMA durch die Bundesdruckerei GmbH.
Für alle technischen Fragen rund um DPMApublikationen und zur Abbestellung dieses Newsletters steht Ihnen unsere Hotline unter +49 30 2598-1307 zur Verfügung.
Bundesdruckerei GmbH, Key Account Management Patent Offices, Oranienstraße 91, 10958 Berlin Tel.: +49 30 2598-1307, Fax: +49 30 2598-1306
E-Mail: Support(at)bdr.de, Internet: http://www.bundesdruckerei.de
Hinweis: Um automatisierte Spamprogramme nicht zu unterstützen, ersetzen wir bei den hier genannten E-Mail Adressen das @-Zeichen durch "(at)".
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 20.03.2013