Deutsches Patent- und Markenamt

 

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+++ Newsletter +++ für die Nutzer der Informationsdienste des DPMA

Ausgabe Mai 2004

+++ Siemens und Microsoft schließen Patentabkommen +++

Siemens und Microsoft gehen einen innovativen Weg, um ihren Kunden immer attraktivere Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Die beiden Unternehmen haben ein weitreichendes Lizenzabkommen geschlossen, das gegenseitigen Zugriff auf die jeweils eigenen Patente gewährt. Das Ziel ist, Erfindungen von Siemens mit Entwicklungen Microsofts wirkungsvoll zu kombinieren und damit neue Märkte und Kunden zu erobern. Die Zusammenarbeit wird sich zunächst auf die Bereiche Energie, Telekommunikation und Medizintechnik konzentrieren.

Das Abkommen verspricht enorme Synergien, denn:
Siemens beschäftigt weltweit rund 50.000 Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung und verfügt über einen Bestand von 45.000 Patenten. Weitere 40.000 Patentanmeldungen befinden sich im Erteilungsprozess. Siemens hat dabei im letzten Jahr rund 5,1 Milliarden Euro für Forschung und Entwicklung ausgegeben.
Microsoft hält ein weltweit wachsendes Patent-Portfolio, das u.a. mehr als 10.000 erteilte und anhängige US-Patente umfasst. Im letzten Jahr lagen Microsofts Aufwendungen im Bereich Forschung .und Entwicklung bei rund 5,8 Milliarden US-Dollar.

Ein Beispiel, das bestimmt bald Schule machen wird. Die Bedingungen des Abkommens wurden jedoch nicht offen gelegt.

+++ Präsident des DPMA unterstützt Innovationsprogramm +++

Am 6. Juli organisiert das DPMA in München ein Symposium "Innovation und geistiges Eigentum in Deutschland", das auf die Initiative von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zurückgeht. Neben Kanzler Gerhard Schröder und der Justizministerin werden Spitzenvertreter aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft die Bedeutung von Innovationen und deren Schutz für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland beleuchten.
Damit leistet das Deutsche Patent- und Markenamt einen aktiven Beitrag zur Stärkung der Innovationsinitiative der Bundesregierung. Ziel der von der Bundesregierung gemeinsam mit Wirtschaft und Wissenschaft initiierten Partnerschaft für Innovation ist es, das Innovationssystem in Deutschland auf allen Ebenen zu stärken. "Dies leistet einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft. Innovationen, und damit Forschung und Entwicklung, sind untrennbar mit dem geistigen Eigentum verknüpft, für dessen Schutz das Deutsche Patent- und Markenamt sorgt. Es müssen die Bedingungen dafür geschaffen werden, dass in Deutschland verstärkt geforscht, entwickelt und produziert wird", betonte der Präsident des DPMA Dr. Jürgen Schade.

+++ Reform des Geschmacksmustergesetzes +++

Mit dem Geschmacksmusterreformgesetz vom 12. März 2004 wird die Europäische Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen umgesetzt. Das neue Geschmacksmustergesetz (GeschmMG, Art. 1 des Geschmacksmusterreformgesetzes) tritt zum 01. Juni 2004 in Kraft und löst das bisher geltende Gesetz sowie die entsprechenden Vorschriften über den Schutz typographischer Schriftzeichen im Schriftzeichengesetz ab. Bislang gelten in der EU oft unterschiedliche nationale Regelungen zum Schutz industrieller Formgestaltungen. Durch die Umsetzung der europäischen Geschmacksmusterrichtlinie in den Mitgliedstaaten werden diese aneinander angeglichen und die Kembereiche des Geschmacksmusterschutzes vereinheitlicht.
Die wichtigsten Änderungen:

  • Das deutsche Geschmacksmuster wird als gewerbliches Schutzrecht mit sog. Sperrwirkung ausgestaltet und erfährt dadurch eine wesentliche Stärkung.
  • Schutzvoraussetzung sind Neuheit und der neu eingeführte Begriff der "Eigenart des Musters".
  • Die Schutzdauer wird auf maximal 25 Jahre verlängert.
  • Designer haben Anspruch darauf, im Register benannt zu werden.


Auch im Anmeldeverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt gibt es wesentliche Änderungen. U.a. entfällt die Möglichkeit, das Original-Modell eines Musters zu hinterlegen und Grundmuster und Abwandlungen zu bestimmen. Bei der Anmeldung ist die Verwendung von Formblättern zwingend vorgeschrieben.

+++ Änderungen im Markenverfahren im Vorgriff auf Inkrafttreten des Trademark Law Treaty (TLT) +++

Wegen des zum 16. Oktober 2004 wirksam werdenden Beitritts der Bundesrepublik Deutschland zum Trademark Law Treaty (TLT) werden innerhalb des Schutzrechtsbereichs Marken die Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse der ab 1. Juni 2004 angemeldeten und eingetragenen Marken sowohl im PDF-Markenblatt als auch in der bibliographischen Anzeige der recherchierbaren Version aufsteigend in gruppierter Form dargestellt.

Weitere Hinweise gibt es auf der Homepage des DPMA unter:
http://www.dpma.de/infos/aktuelles/anleitung_gruppierung.html

+++ PaTrAS - Online-Patentanmeldung im Echtbetrieb +++

Der Startschuss für die Online-Patentanmeldung beim DPMA fiel bereits im letzten Herbst mit dem Wirksamwerden der entsprechenden rechtlichen Regelungen für die elektronische Anmeldung. Das Deutsche Patent- und Markenamt wird in Zukunft die elektronische Anmeldung von allen Schutzrechten stufenweise einführen. Diese Anmeldung stellt eine Alternative zur Anmeldung in Papierform dar und ermöglicht es dem Anmelder, eine rechtswirksame Schutzrechtsanmeldung online vorzunehmen.

Die elektronische Anmeldung ist nur mit einer qualifizierten digitalen Signatur der Datev möglich, die XML-Daten einer Anmeldung können jedoch auch ohne Signaturkarte erstellt werden.

Die Entstehung von PaTrAS (Patent and Trade Mark Application System) hat europäische Wurzeln. Angelehnt an den Standard der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) hatten die europäischen Partnerämter aus Dänemark, Großbritannien, Schweden, der Schweiz sowie Deutschland das Softwaremodul PaTrAS zur elektronischen Anmeldung entwickelt.

Idee bei der Entwicklung war, dass die zu übermittelnden Daten vom Anmelder oder vom Amt elektronisch weiterbehandelt werden können. Sie müssen zudem eine ausreichende Datenqualität und eine geeignete Struktur aufweisen. Daher wurde festgelegt, dass elektronische Anträge im international weit verbreiteten XML-Format eingehen sollen.

In der neuen Version 1.3 von PaTrAS gibt es zusätzlich die Möglichkeit der EP-Patentantragstellung, einen Demo-Modus für Testanmeldungen und die Fähigkeit, PDF-Dateien zu validieren.' Die neuen Module werden demnächst auf der DPMA-Homepage bereitgestellt und sind auch auf CD über das Technische Informationszentrum Berlin (TIZ) des DPMA zu beziehen.
Weitere Informationen hierüber und benötigte Softwaremodule sind im Internet zu finden unter:
http://www.dpma.delinfos/projekte/patras/eflling.html

+++ Harmonisierung der Online-Einreichung mit PaTrAS und epoline +++

Die Kooperation des Deutschen Patent- und Markenamts und des Europäischen Patentamts ermöglicht es, seit der CEBIT im März 2004, deutsche und europäische Patentanmeldungen ganz nach Wunsch und Bedarf einzusetzen.

Das bedeutet noch mehr Komfort und Service in der Praxis:
Zukünftig können mit der Software PaTrAS europäische Anmeldungen online beim DPMA eingereicht werden. Und umgekehrt können jetzt mit epoline nationale deutsche Anmeldungen beim DPMA eingereicht werden. Die gewünschten Software-Lösungen stehen selbstverständlich kostenlos zur Verfügung.

Zur Registrierung und Anforderung der epoline-Software für die Online-Einreichung finden Sie auf der Startseite www.epoline.org den Link "Online-Einreichung" und folgen den Anweisungen.

+++ Aktuelles aus den Patentinformationszentren (PIZ) +++

--- Premium-Version von DEPATISnet ---

Exklusiv in den Deutschen Patentinformationszentren (PIZ) wird eine PREMIUM-Version von DEPATISnet angeboten, die nur in den PIZen vor Ort nutzbar ist. Diese Variante ermöglicht ein effektives und komfortables Recherchieren in den Patentschriften.
Wichtige Leistungsmerkmale der Premium-Version, die nicht in der Standard-Version zur Verfügung stehen, sind:

  • Blättern zwischen den Volltextdokumenten (ohne Rücksprung in Titelliste)
  • Markieren von Dokumenten für Download
  • Download von kompletten Dokumenten und bibliographischen Daten
  • Hinterlegung von Suchprofilen
  • Rückgriff auf Recherchehistorie (Nutzung vorheriger Abfragen)
  • Möglichkeit von persönlichen Voreinstellungen


Grundsätzlich muss in DEPATISnet mit der Internationalen Patentklassifikation (IPC) gearbeitet werden, unabhängig ob die Standard- oder Premium-Version zum Einsatz kommt.
Die Recherche mit Hilfe von Suchbegriffen ist nur eingeschränkt möglich. Für US und WO ist eine Recherche mit Suchbegriffen erst ab 1999 (Abstract) möglich. Nur in deutschen Schriften kann bis 1981 (Abstract) bzw. 1987 (Beschreibung, Ansprüche) und in japanischen Schriften bis 1975 (in Titel und Abstract) zurück mit Suchbegriffen recherchiert werden.

In den Patentinformationszentren wird bei der Ermittlung der zutreffenden Notation der IPC, die speziell auf den Recherchegegenstand zugeschnitten ist, Unterstützung geleistet.
Bei speziellen Recherchen bieten die meisten PIZen weitere Recherchemöglichkeiten in anderen Systemen an, um effektiv auch zusätzlich mit Suchbegriffen arbeiten zu können.

+++ Termine +++

03.-04. Juni 2004, PATINFO 2004, Festhalle Ilmenau
26. Kolloquium der TU Ilmenau über Patentinformationen
"Patentrecht und Patentinformation - Mittel zu Innovationen"


15.-17. Juni 2004, comlnfo, Frankfurt am Main
DGI-Online-Tagung mit Fachmesse der Deutschen Gesellschaft für Informationswissenschaft und Informationspraxis eV.


06. Juli 2004, Symposium "Innovation und geistiges Eigentum in Deutschland", DPMA München
Das DPMA organisiert das von der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries initiierte Symposium, zu dem zahlreiche Spitzenvertreter aus Politk und Wirtschaft erwartet werden.

+++ Impressum +++

Herausgeber:
Deutsches Patent- und Markenamt, Zweibrückenstraße 12, 80331 München, Tel: ++49 (0)89 /2195-4001
http://www.dpma.de
Hinweis: Dieser Newsletter ist ein Informationsdienst des DPMA. Die Abwicklung (Versand und Kundenpflege) erfolgt im Auftrag des DPMA durch die Bundesdruckerei GmbH.

Für alle technischen Fragen rund um die DPMApublikationen und zur Abbestellung dieses Newsletters steht Ihnen unsere Hotline unter ++49 (0)30 /2598-1307 zur Verfügung.

Bundesdruckerei GmbH, Bereich Schutzrechte
Oranienstraße 91, 10958 Berlin
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E-mail: support(at)bdr.de, Internet: www.bundesdruckerei.de

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© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 20.03.2013