Eine Partnerschaftsvereinbarung im Bereich der Elektronischen Schutzrechtsanmeldung steht allen Softwareanbietern ab sofort zur Verfügung. Der Text dieser Vereinbarung wird demnächst auf der Homepage des DPMA veröffentlicht (http://www.dpma.de/infos/projekte/patras/efiling.html).

Softwareanbieter, welche die Möglichkeit der elektronischen Anmeldung beim DPMA in ihr System integrieren, erhalten die Möglichkeit einer Partnerschaft mit dem DPMA. Diese Softwarehersteller werden in den Informationsunterlagen des DPMA als konform zur Anmeldung mit PaTrAS genannt und erhalten seitens des DPMA technische Detailinformationen. Derartige Software kann mit dem Logo "PaTrAS-Partner" gekennzeichnet werden.
Das Europäische Patentamt (EPA) und das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) werden gemeinsame Trainingstage zu ihren elektronischen Dienstleistungen anbieten.
Die Termine sind vom 5. - 7. und 12. - 14.10.2004 im EPA München, 8.12.2004 in Berlin und 14.-15.12.2004 in Köln.
Jeder Trainingstag umfasst eine Reihe von Workshops, in denen die Teilnehmer Gelegenheit haben, eigenhändig praktische Erfahrungen mit der Online-Einreichung mit epoline® und PaTrAS zu sammeln. Darüber hinaus sind auch Demonstrationen und Präsentationen der zahlreichen anderen epoline® und DPMA Dienste vorgesehen.
Falls Sie Interesse an diesem Workshop haben, nutzen Sie die online Registrierung auf der epoline® Homepage: http://www.epoline.org/events/trainingstage/de/intro.html.
Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung:
Europäisches Patentamt
Nicole Pöffel
Tel.: +31 70 340 9452
E-Mail: npoeffel@epo.org
Deutsches Patent- und Markenamt
Bernhard Müller
Tel.: +49 30 2599 2251
E-Mail: Bernhard.Mueller@dpma.de
Eine Vortrags- / Workshopreihe in Kooperation mit dem Europäischen Patentamt, zum Thema ?Patentdatenbanken im Internet und Online-Patentanmeldung?, startete mit Veranstaltungen in Chemnitz, Berlin und Kiel.
Die Fortführung dieser Reihe ist in den Patentinformationszentren (PIZn) in Aachen, Berlin und in Chemnitz, im Oktober und November 2004 geplant. Informationen erhalten Sie von Herrn Bernhard Müller (Bernhard.Mueller@dpma.de).
Um interessierten Anmeldern die Möglichkeit zu geben, die elektronische Patentanmeldung zu testen, bietet das DPMA nun einen Test-Server an.
Die Einreichung einer elektronischen Patentanmeldung an die unten genannte Demo-Adresse unterscheidet sich von einer normalen elektronischen Patentanmeldung nur dadurch, dass diese Einreichung nicht rechtswirksam wird. Sonst entspricht der Vorgang dem
normalen Prozedere einer ?echten? elektronischen Patentanmeldung. Die neue Adresse für den Test-Server lautet: demo@dpma-direkt.de.

Auf der diesjährigen CeBIT fand eine Forumsveranstaltung im Rahmen des Tages "Justiz und Sicherheit", zum Thema "Elektronischer Rechtsverkehr"
statt.
Die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, informierte sich anschließend am Stand des DPMA über den Elektronischen Rechtsverkehr,
das Schutzrechtsanmeldesystem PaTrAS samt der Möglichkeit zur Anmeldung von EP-Patenten, die Internetdatenbank DEPATISnet und über die neue Internet-Publikationsplattform.
Im Behörden-Spiegel äußerte sich Frau Zypries zur geglückten Harmonisierung im Bereich der elektronischen Patentanmeldung mit dem EPA und den damit verbundenen Themenfeld elektronische Signatur:
"Das DPMA und das EPA geben hierdurch Impulse nach Außen. Es ist möglich, mit ein und derselben Software beim Deutschen Patentamt wie auch beim Europäischen Patentamt Patente anzumelden und den elektronischen Rechtsverkehr zu führen. [..]. Wichtig ist, dass die neuen elektronischen Möglichkeiten von den Nutzerinnen und Nutzern auch angenommen werden. Da dürfen wir keine unüberwindbaren Hürden aufbauen. Deshalb bin ich schon immer dafür gewesen, das Verfahren für die Beantragung und Ausstellung der Signaturkarten
zu vereinfachen. Die Bundesregierung beabsichtigt, die entsprechenden Vorschriften des Signaturgesetzes in diesem Sinne zu überarbeiten".
Das Anmeldesystem des DPMA wird in der nächsten Version um die online-PCT-Anmeldung erweitert. Eine online PCT-Anmeldung ist zukünftig sowohl mit den Mitteln des EPA (epoline®), der WIPO (PCT-Safe) als auch mit dem Schutzrechtsanmeldesystem des DPMA (PaTrAS) möglich. Der Kunde hat somit die Wahl zwischen drei ebenbürtigen Anmeldewegen, welche alle zum gleichen Ziel - der PCT-Anmeldung - führen und kann nach eigenen Kriterien auswählen.

Das Einreichen von Deutschen Patentanmeldungen mit dem Anmeldesystem des EPA epoline® ist ab sofort möglich. Die Abb. zeigt die symbolische Übergabe der ersten wirksamen Anmeldung an den Präsidenten des DPMA, Dr. Schade, durch den Vizepräsidenten (GD4) des EPA, Herrn Edfjäll, auf der CeBIT 04. Die neue Version der epoline® Software mit dem Modul für die DE Online Patenteinreichung steht unter folgendem Link zum Download bereit:
http://www.epoline.org/epoline/products/olf_deplugin.html.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013