Der Startschuss für die online-Patentanmeldung beim DPMA fiel am 15.10.2003 mit dem Wirksamwerden der entsprechenden rechtlichen Regelungen für die elektronische Anmeldung.
Ab sofort ist es beim DPMA möglich, Patentanmeldungen ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Dieses Ereignis wurde mit Vertretern der Wirtschaft, Industrie und Politik in einer feierlichen Stunde am 15.12.2003 im DPMA gewürdigt. Weitere Informationen hierüber und benötigte Softwaremodule sind im Internet zu finden unter: http://www.dpma.de/infos/projekte/patras/efiling.html .
Die rechtliche Basis für die online-Patentanmeldung ist im Patentgesetz §125a, der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im gewerblichen Rechtsschutz (ErvGewRV) und der neuen Patentverordnung (PatV) zu finden.
Auf dem Weg zum Echtbetrieb lagen folgende
Meilesteine:
der online-Anmeldung mit Live- Demonstration einer Patentanmeldung durch die Fa. Siemens (s. Bild).

Auf dem Weg zu einem für den Anmelder wahlfreien Verfahren wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht: Am 21.1.2004 wurde von den Präsidenten des DPMA und des EPA der Vertrag zum gemeinsamen Verfahren unterzeichnet (siehe Bild: im Vordergrund Dr. Schade und Dr. Kober). Im März zur CeBIT werden die erweiterten Anmeldewege freigeschaltet: EP- wie DE-Patentanmeldungen können sowohl mittels der online Software des EPA (epoline®) als auch mit dem Schutzrechtsanmeldesystem des DPMA (PaTrAS) rechtswirksam eingereicht werden.

Am 27.01.2004 fand im Patentinformationszentrum Chemnitz ein Workshop mit dem Thema "Elektronische Patentanmeldung" statt. Im Rahmen dieses Workshops stellten erstmals Vertreter des EPA und des DPMA gemeinsam die jeweiligen Möglichkeiten zur elektronischen Anmeldung vor. Dabei wurden auch die Pläne der beiden Ämter für eine Integration der Anmeldewege und die weiteren gemeinsamen Schritte präsentiert.
Machen Sie sich selbst ein Bild von der elektronischen Patentanmeldung und kommen Sie zur CeBIT nach Hannover. Das DPMA präsentiert dort vom 18.-24.3.2004 das Schutzrechtsanmeldesystem PaTrAS samt Möglichkeit zur Anmeldung von EP-Patenten. Der Stand des DPMA, auf dem auch die Internetdatenbank DepatisNet und die neue Internet-Publikationsplattform präsentiert werden, befindet sich im eGovernment-Bereich in Halle 11, Stand D26.19. Am Montag (22.03.04) findet dort zum Thema "Elektronischer Rechtsverkehr" eine Forumsveranstaltung im Rahmen des Tages "Justiz und Sicherheit" statt. Erwartet werden neben den Präsidenten des EPA, DPMA, BPatG auch die Bundesministerin der Justiz.
Elektronische Patentanmeldungen beim DPMA erfordern eine qualifizierte Signatur, wobei z.Z. nur Zertifikate der DATEV akzeptiert werden. Benötigte Antragsformulare erhalten Sie beim TIZ Berlin, welche ausgefüllt bei der DATEV einzureichen sind. Kurz nach Beantragung
erhalten Sie von der DATEV Ihre persönliche Signaturkarte samt Signiersoftware und Kartenleser. Die monatlichen Kosten für den Service der DATEV betragen fünf Euro. Weitere Informationen sind auf der Homepage des DPMA zu finden.
Die Auslieferung der Version 1.3 des Schutzrechtsanmeldesystems PaTrAS erfolgt in Kürze. Gegenüber der Vorgängerversion bietet die neue Version u.a. folgende Erweiterungen: Möglichkeit
der EP-Patentantragstellung, der Demo-Mode für Testanmeldungen und die Fähigkeit PDF-Dateien zu validieren. Aktualisieren Sie bitte Ihre Installation rechtszeitig mit den neuen Modulen, welche demnächst auf der DPMA-Homepage bereitgestellt werden.
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