Ein lange gehegter Wunsch der Anwender wird wahr: für online-Anmeldungen beim EPA und DPMA wird keine unterschiedliche Software mehr benötigt!
Zwischen EPA und DPMA wurde ein technisches Konzept für die Zukunft vereinbart: Jeder Anmelder kann seine bevorzugte Software frei wählen, gleichgültig ob PaTrAS oder eOLF, und wird damit sowohl beim europäischen als auch beim deutschen Amt anmelden können.
Eine neue, verbesserte Version des Patent and Trademark Application System wird seit dem 1.5.2003 ausgeliefert. Die Erfahrungen des Pilotprojekts ergaben die Grundlage für eine Reihe von Detailverbesserungen. Die Hauptpunkte des Updates sind jedoch:
Durch den neuen § 125a des Patentgesetzes ist die online-Anmeldung von Patenten bereits vorbereitet. Um dieses Verfahren in die Praxis umzusetzen, wurde eine neue Verordnung formuliert: die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im gewerblichen Rechtsschutz, ERvGewRV. Eine Neufassung der Patentanmeldeverordnung (PatAnmV) mit der Möglichkeit der online-Anmeldung liegt bereits als Patentverordnung (PatV) vor. Beide Verordnungen werden in Kürze in Kraft treten.
Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs am BPatG beginnt mit mehreren
Pilotprojekten. Neben der Einrichtung eines elektronischen Gerichtsbriefkastens testet das BPatG mit dem online-Verfahren "Beschwerde gegen einen Beschluss in Markensachen" das Verfahren unter Verwendung von PaTrAS (beim DPMA einzureichen).
Zur elektronischen Anmeldung und zu PaTrAS gibt es nun eine Informationsplattform im Internet, hier finden sich jede Menge Informationen und die Software zur elektronischen Anmeldung (PaTrAS, sowie alle benötigten Formulare als Template für Word für Windows oder als HTML-Formular) zum Herunterladen. Die Adresse lautet:
http://www.dpma.de/infos/projekte/patras/efiling.html
Für Fragen steht auch die Hotline des DPMA (089/2195-2500) zur Verfügung.
Das Verfahren zur elektronischen Anmeldung von Patenten mit Hilfe von PaTrAS ist nicht nur ein fester Bestandteil dieses Zukunftsprogramms, es kann auch
zur Lokomotive für einen ganzen Teilbereich dieses Projektes werden. Um größtmögliche Synergieeffekte zu erzielen, werden im Programm BundOnline sogenannte "Einer-für-Alle"-Dienstleistungen (efa) eingerichtet. D. h. , ein Amt realisiert für alle Bundesbehörden als beispielhafte Anwendung eine elektronische Dienstleistung.
Die elektronische Patentanmeldung zählt dabei zu den Favoriten bei der Vergabe der Fördergelder. Vom Justizministerium ist folgender evolutionärer Prozess für ein efa-Projekt "Rechtsverbindliche elektronische Kommunikation" geplant:
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013