
1. Datenerstellung: Der Anmelder ist in der Wahl seiner Editoren frei. Jedoch sind die vom DPMA akzeptierten Formate festgelegt: XML entsprechend den vom DPMA veröffentlichten DTDs und für Bilder TIFF entsprechend den vom DPMA veröffentlichten Spezifikationen.
2. Qualitätsprüfung: Die Einhaltung der verbindlichen Regeln (DTDs und Spezifikationen für Bilder) muß mit dem frei erhältlichen Tool PaTrAS überprüft werden. Der Anmelder erhält somit eine erste Qualitätskontrolle seiner Daten.
3. Der Versand per e-mail über das Internet erfolgt mit den gewohnten Werkzeugen für e-mail. Zusätzlich wird ein Schlüsselpaar zum Verschlüsseln und zur Signatur benötigt. Die Software dazu (d. h. die Plugins für den verwendeten e-mail-Client) stellt der öffentliche "Zertifizierungsdienstanbieter" zur Verfügung.
4. Im DPMA müssen zunächst eine Reihe technische Vorgänge ausgelöst werden: vom digitalen Zeitstempel zur Dokumentation des Eingangsdatums bis zum Virencheck. Die Verifizierung der digitalen Signatur stellt sicher, daß der Absender identifiziert werden kann, nicht signierte mail wird nicht angenommen. Gespräche mit dem EPA eröffnen die Perspektive auf eine Kombination der Module 3 und 4 im Rahmen von epoline®: als Alternative zur e-mail könnte ein Transfermodul zum Einsatz kommen, das eine verschlüsselte Point-to-Point-Verbindung durch das Internet herstellt, über die sofort eine Eingangsbestätigung erfolgen kann.
5. Analog Schritt 2 erfolgt im DPMA erneut eine Qualitätsprüfung mit dem XML-"Parser" aus PaTrAS.
6. Weiterverarbeitung im DPMA: Vergabe des Aktenzeichens, Anlegen einer elektronischen Akte, Rechnung über Anmeldegebühr.
Was benötigt also der Anmelder für die elektronische Anmeldung?
Zertifikat sowie die dazugehörige Software zum Signieren und Verschlüsseln.
Ein Zertifikat wird einer digital signierten Datei angehängt und ist der öffentliche Signatur-Schlüssel des Absenders, signiert mit dem privaten Schlüssel des Trustcenters, ergänzt um einige Angaben. Eine Signatur wird verifiziert, indem sie mit dem Schlüssel aus dem Zertifikat entschlüsselt werden kann, welcher wiederum mit dem vertrauenswürdigen
Schlüssel des Trustcenters entschlüsselt wurde. Alles klar?
Laut SigG gelten für Zertifikate unterschiedliche Sicherheitsstufen, das DPMA wird nur die sicherste Variante verwenden. Damit kommen die bereits heute akkreditierten "Zertifizierungsdienstanbieter" (siehe www.regtp.de) in Frage: Signtrust, TeleSec, medizon und die der DATEV angeschlossenen Trustcenter. Für den Pilotversuch wird das DPMA voraussichtlich Zertifikate der DATEV erwerben, Zertifikate weiterer Anbieter erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Der Umzug der Informationsseite zur elektronischen Anmeldung www.mipex.de in das Unterverzeichnis "Infos" auf dem Server www.dpma.de ist vorbereitet. Folgende Informationen werden demnächst angeboten:
des Patentamtes. Z. Z. sind das ein HTML-Formular (P2007) und eine Dokumentenvorlage für Word® für Windows® zur Erstellung des Entwurfs einer Patentschrift.
Der Newsletter 3 soll einen kurzen Überblick über das Datenformat XML und die
Funktion der DTD geben und natürlich über Aktuelles informieren.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013