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Elektronische Anmeldung für Schutzrechte

Newsletter 12 vom 11.10.2006

DPMAdirekt - Schutzrechte online anmelden

Die Alternative zur Anmeldung in Papierform!

Melden Sie Schutzrechte online beim Deutschen Patent- und Markenamt an!

Möglich sind ab dem 04. Oktober 2006:

  • Deutsche Patentanmeldungen mit Antrag auf Erteilung eines Patents, Erfinderbenennung und Beschreibung mit Ansprüchen
  • Europäische Patentanmeldungen, mit Antrag auf Erteilung eines europäischen Patents
  • PCT-Anmeldungen
  • Markenanmeldungen
  • Gebrauchsmusteranmeldungen
  • Einsprüche in Patentsachen
  • Beschwerden in Patentsachen
  • Beschwerden in Markensachen
  • Einzugsermächtigung.


Einfach, sicher und schnell können Sie mittels der international entwickelten Software PaTrAS Ihre Anmeldung im Deutschen Patent- und Markenamt einreichen.

Kernstück der elektronischen Schutzrechtsanmeldung ist die Software PaTrAS (Patent and Trade Mark Application System). Die Software wurde gemeinsam von den Patentämtern der Länder Dänemark, Deutschland, Großbritannien,
Schweden und der Schweiz entwickelt. PaTrAS ist eine betriebssystemunabhängige Java-Software mit integrierten Editoren für Formulare und Volltexte.

DPMAdirekt

Mit PaTrAS kann von jedem herkömmlichen PC via Internet eine Anmeldung elektronisch erfolgen. Onlineanmeldungen sind zu dem kostengünstiger als die Anmeldungen in Papierform.

Durch die digitale Signatur und Verschlüsselung ist der Übertragungsweg der Anmeldungen äußerst sicher.
Hauptvorteil der Onlineanmeldung ist, dass die meist schon elektronisch vorliegenden Informationen ohne Medienbruch automatisiert weiterverarbeitet werden können. Zudem erhält der Anmelder unmittelbar nach Absendung seiner Anmeldung eine Eingangbestätigung mit Eingangsdatum und Dokumentenreferenznummer (DRN). Kurz darauf kann der Anmelder bei
einer gültigen Anmeldung, seine Anmeldebestätigung mit dem zugeteilten amtlichen Aktenzeichen in der VPS einsehen.

Das Deutsche Patent- und Markenamt stellt die Leistungen aus DPMAdirekt kostenlos zur Verfügung.
Kern des Programms ist die Validierung, d.h. die formale Gültigkeitsprüfung der elektronischen Unterlagen. Die Software PaTrAS prüft die elektronischen Dokumente auf Übereinstimmung mit den Formvorgaben für die jeweiligen Schutzrechtsarten.
Nur Dokumente, die die jeweiligen Vorraussetzungen erfüllen, werden für eine elektronische Übermittlung an das Deutsche Patent- und Markenamt zugelassen. Dank der nutzerfreundlichen Oberfläche werden die DPMAdirekt Anwender zu einer formal richtigen Anmeldung geführt.

Für die elektronischen Anmeldungen werden dem Nutzer von DPMAdirekt neben dem
Programm PaTrAS auch noch folgende Softwaretools kostenlos zur Verfügung gestellt:

  • Java? 2 Runtime Environment

Programm zum Ausführen von in Java programmierten Anwendungen, das sowohl mit
WINDOWS als auch mit Linux zusammenarbeitet.

  • Integrierter Formular- und Beschreibungseditor

Kunden, die über keine professionelle Patentverwaltungssoftware verfügen, können mit Hilfe des integrierten Formular- und Fließtexteditors die benötigten (XML-)Daten für die Antragsformulare und Beschreibung in elektronischer Form erstellen.

  • VPS-Client

Programm zum sicheren Versenden der Anmeldeunterlagen an das DPMA.

  • Adobe Reader

Anzeigeprogramm für PDF-Dateien.

Systemvoraussetzungen

Standard PC mit mindestens- Intel® Pentium® III Prozessor (oder vergleichbar)

  • 256 MB RAM (512 MB empfohlen)
  • 100 MB freier Festplattenspeicher
  • CD-ROM/DVD Laufwerk
  • Grafik-Auflösung: 1024 x 768 Pixel oder höher
  • Breitbandinternetzugang (DSL oder vergleichbar)


Unterstützte Betriebssysteme
Windows® 2000, Windows® XP
Linux auf Anfrage

Zusätzlich benötigte Hardware:
Qualifizierte Signaturkarte und Kartenleser

Integration der elektronischen Anmeldung in Ihre Arbeitsumgebung

Die elektronische Anmeldung von Schutzrechten kann auf unterschiedliche Weise in ein existierendes Arbeitsumfeld eingebunden werden:

  • Direkte Verwendung der Oberfläche und Eingabemasken von PaTrAS oder
  • Übergabe der Anmeldedaten aus einem bereits existierenden System an PaTrAS unter Verwendung der XML-Schnittstelle.

Arbeiten mit PaTrAS

Wenn ausschließlich PaTrAS zur elektronischen Anmeldung verwendet werden soll, ist keine zusätzliche Software am PC des Anmelders erforderlich. Unabhängig von Betriebssystem oder installiertem Office-Software-Paket können alle Bestandteile einer Schutzrechtsanmeldung erfasst und geprüft werden.

Genau wie PaTrAS haben Dokumentenmanagement- oder Vorgangsbearbeitungssysteme
üblicherweise eine eigene grafische Oberfläche, die benutzt wird, um Daten einzugeben. Über die XML-Schnittstelle können solche Systeme mit PaTrAS verbunden werden. Dabei kann PaTrAS sichtbar im Vordergrund oder unsichtbar im Hintergrund aufgerufen werden.

Einige Hersteller von solchen Softwarepaketen (?Branchensoftware?) haben sich bereit erklärt, eine PaTrAS-kompatible Schnittstelle anzubieten. Diese so genannten PaTrAS-Partner werden auf der Homepage des DPMA (http://www.dpma.de/service/dpmadirekt/patras_partner_programm.html)
genannt.

Sicherer elektronischer Versand der Unterlagen zum DPMA

Bei der Kommunikation mit dem DPMA spielt Sicherheit eine bedeutende Rolle. Ganz gleich ob Hacker, Viren oder Trojaner ? die Bedrohungen sind vielseitig. Aspekte wie Vertraulichkeit, Nachweisbarkeit, Rechtsverbindlichkeit oder Verfügbarkeit sind von grundlegender Bedeutung.

Das DPMA setzt deshalb für die elektronische Kommunikation die Virtuelle Poststelle des Bundes (VPS) ein. Die VPS überträgt die Daten sicher zwischen Anmelder und DPMA. Sie ist zum einen eine direkte Online-Verbindung für die Übertragung der Anmeldedaten. Zum anderen, wie es der Name bereits sagt, ein virtuelles Postfach, in dem Nachrichten eingestellt und jederzeit vom Empfänger abgerufen werden können.

Die Virtuelle Poststelle (http://www.bsi.bund.de/fachthem/vps/index.htm) greift dort ein, wo IT Sicherheit eine Grundvoraussetzung darstellt: im verschlüsselten und/oder signierten elektronischen Datenverkehr zwischen Anmeldern und dem DPMA.

Der Anmelder kann elektronisch mit dem DPMA kommunizieren. Die beim DPMA eingehende Nachricht wird erfasst, ggf. entschlüsselt und auf schädliche Inhalte überprüft. Die Signatur des
Anmelders wird verifiziert, die Nachricht erhält einen Zeitstempel und dem Anmelder wird eine Empfangsbestätigung zugestellt. Die Bestätigung enthält eine Auflistung der dem DPMA zugegangenen Dateien und eine Dokumentenreferenznummer (DNR), die bereits Datum und Uhrzeit des Eingangs beim DPMA dokumentiert.

All diese Funktionen werden zentral und automatisiert durchgeführt. Der Anmelder wird diese komplexen Funktionen nicht bemerken und ist in seiner täglichen Arbeit von diesen Sicherheitsthemen entlastet.

Die verbindliche Anmeldebestätigung mit dem amtlichen Aktenzeichen kann in einem weiteren Schritt aus der VPS abgeholt werden.

Der integrierte Beschreibungseditor

Anmelder können mit Hilfe des integrierten Beschreibungseditors die benötigten (XML-)Daten für die Beschreibung in elektronischer Form erstellen.
Der Editor ist ein Werkzeug, um Texte und Formulare ähnlich bequem und ?visuell? wie mit einer Textverarbeitung zu erstellen. Zusätzlich erlaubt er auch eine reine XML-Ansicht und eine Darstellung im endgültigen Layout als PDF. Der Editor lässt nur die für eine Schutzrechtsanmeldung möglichen Eingaben und Formatierungen zu, das sind für die Beschreibung z. B. die bekannten Textabschnitte wie ?Ansprüche? und die Auszeichnungen Fett, Hoch- und Tiefgestellt, die Zeilenausrichtung und die Eingabe von Tabellen und Listen. Bilder, mathematische und chemische Formeln werden mit anderen Anwendungen erstellt und als JPGDateien eingebunden.
Dateien im Word-Format können in unformatierter Form eingebunden werden. Worddokumente, die ausschließlich mit den für Beschreibungen möglichen Formatierungen gestaltet sind, können mit Cut and Paste übernommen werden.

Digitale Signatur

Für die elektronische Anmeldung von Schutzrechten mit PaTrAS ist eine qualifizierte digitale Signatur nach deutschem Recht erforderlich.

Diese Signatur hat besondere Eigenschaften:

  • Der private Schlüssel, mit dem die Signatur erzeugt wird, ist auf einer sicheren ?Signaturkarte? oder Smartcard abgespeichert.
  • Die Signatur ist personenbezogen.
  • Für die Übergabe der Karte an die berechtigte Person gibt es ein spezielles Verfahren zur Identifizierung dieser Person.
  • Alle Komponenten, mit denen eine qualifizierte Signatur erzeugt wird, müssen hohen Anforderungen bzgl. der Sicherheit genügen.
  • Diese Signatur kann allgemein verbindlich für Rechtsgeschäfte und zur sicheren Kommunikation in Deutschland eingesetzt werden.
  • Es gibt gesetzliche Regeln, dass die Signaturanbieter eine verbindliche Überprüfung (bis zu 30 Jahren) der Signatur garantieren müssen.


In Deutschland gibt es eine Reihe von Anbietern für die qualifizierte digitale Signatur, eine entsprechende Liste kann bei der Bundesnetzagentur eingesehen werden. Die Liste der beim DPMA akzeptierten Signaturkarten ist auf der Homepage des DPMA (www.dpma.de/service/dpmadirekt) zu finden.

Kompatibilität mit epoline®

Das Verfahren zur elektronischen Schutzrechtsanmeldung ist im Wesentlichen kompatibel zum Verfahren mit der epoline® Software des Europäischen Patentamts (EPA) zur elektronischen Einreichung. Es ist also unbedeutend, ob ein Patent über den Weg epoline® oder direkt beim DPMA eingereicht wird. Folgendes ist jedoch zu beachten: Als Beschreibung kann beim DPMA grundsätzlich keine PDF-Datei eingereicht werden, das gilt auch für die Anmeldung mit epoline®.
Zur epoline®-Software muss auch die spezielle epoline®-Signaturkarte eingesetzt werden, diese erhalten Sie beim Europäischen Patentamt.

Das heißt im Einzelnen:

  • Mit PaTrAS können beim DPMA alle Formen der Patentanmeldung (DE, EP, PCT)

eingereicht werden.

  • Über den Weg epoline® können ebenfalls alle Formen der Patentanmeldung (DE, EP, PCT) eingereicht werden.
  • Die epoline® Software zur elektronischen Einreichung kann einen XML-Datensatz zur Verwendung mit PaTrAS exportieren.
  • Die epoline® Software zur elektronischen Einreichung kann ein PaTrAS-Datenpaket

importieren.

  • Eine für die DE-Anmeldung erzeugte XML-Beschreibung kann genauso für eine EP- oder PCT-Anmeldung verwendet werden.
  • Es kann über epoline® keine Markenanmeldung eingereicht werden.

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013