An dieser Stelle erhalten Sie Antworten auf Fragen im Umfeld der elektronischen Schutzrechtsanmeldung. Neben Fragen zur DPMAdirekt -Software werden hier auch rechtliche und organisatorische Themen behandelt.
Sie haben eine Frage, auf die Sie hier keine Antwort finden? Schicken Sie eine E-Mail an DPMAdirekt@dpma.de.
Auf den Seiten von Bremen Online Service und der Bundesnetzagentur finden Sie eine Auswahl von ca. 15 Signaturanbietern (Zertifizierungsdiensteanbieter). Je nach Anbieter ist die Bestellung der Signaturkarte und dem dazugehörigen Kartenleser an andere Verfahrensabläufe gebunden. Sie sollten deshalb einen Vorlauf von mindestens 2 Wochen einplanen.
Der epoline-Kartenleser kann auch für DPMAdirekt verwendet werden. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die Signaturkarte nicht sofort erkannt wird. Bitte ziehen Sie in diesem Fall die Signaturkarte aus dem Kartenleser und stecken sie anschließend wieder hinein.
Ab dem 01.03.2010 können Vorgänge auch mit der Online Services Smart Card des EPA (epoline-Karte) signiert werden. Aus technischen Gründen können nur Smart Cards ab dem Ausgabezeitpunkt 01.01.2008 verwendet werden.
Ab der DPMAdirekt -Version 1.3 wird der eingebaute Ziffernblock unterstützt. Nach Auswahl der Signaturkarte muss die Eingabe mit "OK" bestätigt werden. Jetzt kann die Signatur-PIN über die Tastatur des Kartenlesers eingegeben werden. Die Eingabe der PIN muss am Kartenleser bestätigt werden (grüne OK-Taste).
Die PIN-Eingabeaufforderung am Bildschirm wird nicht mehr angezeigt, die PIN-Eingabe über die PC-Tastatur ist in diesem Fall nicht mehr möglich.
Nein, leider ist die Software DPMAdirekt auf einem Mac zur Zeit noch nicht lauffähig. Aber unter:
© 2012 Deutsches Patent- und Markenamt | 11.02.2011