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FAQ's

Häufig gestellte Fragen zu DPMAdirekt

An dieser Stelle erhalten Sie Antworten auf Fragen im Umfeld der elektronischen Schutzrechtsanmeldung. Neben Fragen zur DPMAdirekt -Software werden hier auch rechtliche und organisatorische Themen behandelt.
Sie haben eine Frage, auf die Sie hier keine Antwort finden? Schicken Sie eine E-Mail an DPMAdirekt@dpma.de.


Antworten rund um die elektronische Anmeldung


Neue Online Services Smart Card des EPA (epoline-Karte) ab Januar 2013

Zurzeit können die ab Januar 2013 ausgegebenen Online Services Smart Cards des EPA (epoline-Karten) nicht mit DPMAdirekt verwendet werden. Eine Lösung für dieses Problem wird frühestens Ende Mai zur Verfügung stehen.


Bei Windows 7 Systemen startet DPMAdirekt nach dem Update nicht mehr

Bitte starten Sie DPMAdirekt einmal mit Administratorrechten.


Hinweis zum Erstellen von textbasierten PDF-Dateien für DPMAdirekt

Zur Erzeugung von textbasierten PDF-Dateien im Rahmen der Online-Einreichung mit DPMAdirekt können Sie grundsätzlich jedes Programm einsetzen, das PDF-Dateien in einem mit dem Adobe Portable Document Format Version 1.4 kompatiblen Format erzeugt (Acrobat Version 5 oder höher).

Neben Adobe® Acrobat gibt es auf dem Markt noch viele andere Softwareprodukte, die PDF-Dateien erzeugen.

Im Hinblick auf die Einbettung aller Schriftarten muss ggf. Ihr Programm speziell angepasst und auf das erforderliche Format voreingestellt werden.

Die speziellen Einstellungen für Adobe® Acrobat haben wir pdf- Datei hier für Sie zusammengestellt.

Das Deutsche Patent- und Markenamt kann nur solche Unterlagen annehmen, die mit dem Annex F kompatibel sind. Den vollständigen Wortlaut des Annex F finden Sie auf der Website der WIPO in englischer Sprache.

Regeln für PDF-Dateien nach Annex F

  • Die PDF-Datei muss kompatibel mit der Version Adobe PDF 1.4 sein.
  • Der Text in der PDF-Datei darf nicht verschlüsselt sein.
  • Die PDF-Datei darf keine eingebetteten OLE-Objekte enthalten.
  • Die in der PDF-Datei verwendeten Schriftarten (Fonts) müssen eingebettet sein.
  • Das Papierformat darf die Maße von DIN A4 nicht überschreiten

Zusätzlich zu den Regeln für PDF-Dateien nach Annex F sind folgende Punkte beachten:

  • Die PDF-Datei darf keinen Kopierschutz enhalten.
  • Die PDF-Datei darf keine versteckten Inhalte (hidden content) enthalten.
    • Mit einem Scanner erzeugte PDF-Dateien erfüllen im Allgemeinen nicht die Regeln für textbasiertes PDF.


Beispiel für die Erstellung einer textbasierten PDF-Datei mit Adobe® Acrobat

Die Beispieldatei finden Sie pdf- Datei hier.


Woher bekommt man eine qualifizierte Signaturkarte und den dazugehörigen Kartenleser?

Auf den Seiten von Bremen Online Service und der Bundesnetzagentur finden Sie eine Auswahl von ca. 15 Signaturanbietern (Zertifizierungsdiensteanbieter). Je nach Anbieter ist die Bestellung der Signaturkarte und dem dazugehörigen Kartenleser an andere Verfahrensabläufe gebunden. Sie sollten deshalb einen Vorlauf von mindestens 2 Wochen einplanen.


Verwendung des epoline-Kartenlesers (Gemplus USB Smart Card Reader)

Der epoline-Kartenleser kann auch für DPMAdirekt verwendet werden. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die Signaturkarte nicht sofort erkannt wird. Bitte ziehen Sie in diesem Fall die Signaturkarte aus dem Kartenleser und stecken sie anschließend wieder hinein.


Funktioniert DPMAdirekt auch mit der epoline-Karte?

Seit 01.03.2010 können Vorgänge auch mit der Online Services Smart Card des EPA (epoline-Karte) signiert werden.


Kann die Signatur mit der Signaturkarte von einer sonstigen Kanzleikraft (nicht Anwalt) angebracht werden?

Bei elektronischen Einreichungen über DPMAdirekt und epoline ist in diesem Fall zu beachten, dass die abschließende Signatur mit der Signaturkarte aufgrund des in Deutschland geltenden Rechtsdienstleistungsgesetzes nur von einem Rechts- oder Patentanwalt und nicht von einer sonstigen Kanzleikraft vorgenommen werden kann. Andernfalls fordert das DPMA eine handschriftliche Unterschrift des vertretungsbefugten Anwalts nach.


Verwendung von Kartenlesern mit eingebauter Tastatur

Ab der DPMAdirekt -Version 1.3 wird der eingebaute Ziffernblock unterstützt. Nach Auswahl der Signaturkarte muss die Eingabe mit "OK" bestätigt werden. Jetzt kann die Signatur-PIN über die Tastatur des Kartenlesers eingegeben werden. Die Eingabe der PIN muss am Kartenleser bestätigt werden (grüne OK-Taste).

Die PIN-Eingabeaufforderung am Bildschirm wird nicht mehr angezeigt, die PIN-Eingabe über die PC-Tastatur ist in diesem Fall nicht mehr möglich.

Ist die Software DPMAdirekt auch für Macintosh-Rechner verfügbar?

Nein, leider ist die Software DPMAdirekt auf einem Mac zur Zeit noch nicht lauffähig. Aber unter:

  • Windows 7,
  • Windows Vista,
  • Windows XP,
  • Windows 2000,
  • Windows 2003 Server

© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 02.05.2013