An dieser Stelle erhalten Sie Antworten auf Fragen im Umfeld der elektronischen Schutzrechtsanmeldung. Neben Fragen zur DPMAdirekt -Software werden hier auch rechtliche und organisatorische Themen behandelt.
Sie haben eine Frage, auf die Sie hier keine Antwort finden? Schicken Sie eine E-Mail an DPMAdirekt@dpma.de.
Zurzeit können die ab Januar 2013 ausgegebenen Online Services Smart Cards des EPA (epoline-Karten) nicht mit DPMAdirekt verwendet werden. Eine Lösung für dieses Problem wird frühestens Ende Mai zur Verfügung stehen.
Bitte starten Sie DPMAdirekt einmal mit Administratorrechten.
Zur Erzeugung von textbasierten PDF-Dateien im Rahmen der Online-Einreichung mit DPMAdirekt können Sie grundsätzlich jedes Programm einsetzen, das PDF-Dateien in einem mit dem Adobe Portable Document Format Version 1.4 kompatiblen Format erzeugt (Acrobat Version 5 oder höher).
Neben Adobe® Acrobat gibt es auf dem Markt noch viele andere Softwareprodukte, die PDF-Dateien erzeugen.
Im Hinblick auf die Einbettung aller Schriftarten muss ggf. Ihr Programm speziell angepasst und auf das erforderliche Format voreingestellt werden.
Die speziellen Einstellungen für Adobe® Acrobat haben wir
hier für Sie zusammengestellt.
Das Deutsche Patent- und Markenamt kann nur solche Unterlagen annehmen, die mit dem Annex F kompatibel sind. Den vollständigen Wortlaut des Annex F finden Sie auf der Website der WIPO in englischer Sprache.
Regeln für PDF-Dateien nach Annex F
Zusätzlich zu den Regeln für PDF-Dateien nach Annex F sind folgende Punkte beachten:
Die Beispieldatei finden Sie
hier.
Auf den Seiten von Bremen Online Service und der Bundesnetzagentur finden Sie eine Auswahl von ca. 15 Signaturanbietern (Zertifizierungsdiensteanbieter). Je nach Anbieter ist die Bestellung der Signaturkarte und dem dazugehörigen Kartenleser an andere Verfahrensabläufe gebunden. Sie sollten deshalb einen Vorlauf von mindestens 2 Wochen einplanen.
Der epoline-Kartenleser kann auch für DPMAdirekt verwendet werden. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die Signaturkarte nicht sofort erkannt wird. Bitte ziehen Sie in diesem Fall die Signaturkarte aus dem Kartenleser und stecken sie anschließend wieder hinein.
Seit 01.03.2010 können Vorgänge auch mit der Online Services Smart Card des EPA (epoline-Karte) signiert werden.
Bei elektronischen Einreichungen über DPMAdirekt und epoline ist in diesem Fall zu beachten, dass die abschließende Signatur mit der Signaturkarte aufgrund des in Deutschland geltenden Rechtsdienstleistungsgesetzes nur von einem Rechts- oder Patentanwalt und nicht von einer sonstigen Kanzleikraft vorgenommen werden kann. Andernfalls fordert das DPMA eine handschriftliche Unterschrift des vertretungsbefugten Anwalts nach.
Ab der DPMAdirekt -Version 1.3 wird der eingebaute Ziffernblock unterstützt. Nach Auswahl der Signaturkarte muss die Eingabe mit "OK" bestätigt werden. Jetzt kann die Signatur-PIN über die Tastatur des Kartenlesers eingegeben werden. Die Eingabe der PIN muss am Kartenleser bestätigt werden (grüne OK-Taste).
Die PIN-Eingabeaufforderung am Bildschirm wird nicht mehr angezeigt, die PIN-Eingabe über die PC-Tastatur ist in diesem Fall nicht mehr möglich.
Nein, leider ist die Software DPMAdirekt auf einem Mac zur Zeit noch nicht lauffähig. Aber unter:
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 02.05.2013