Die elektronische Anmeldung von Schutzrechten beim Deutschen Patent- und Markenamt ist an einige formale Rahmenbedingungen gebunden. Dateien müssen einen definierten Aufbau (Form) aufweisen und spezifische, weiter unten definierte Dateiformate besitzen. Nur bei Einhaltung dieser Form und der erlaubten Dateiformate ist eine elektronische Anmeldung beim DPMA möglich. Eine Kontrollmöglichkeit hierfür stellt die Validierungssoftware DPMAdirekt dar: Fehler in den Dateiformaten oder unvollständige Anmeldedokumente werden bereits vor Absenden des Antrags erkannt.
Textelemente sind mit der hierarchisch aufgebauten Auszeichnungssprache XML Version 1.0. (vgl. http://www.w3.org) zu formulieren. Dabei sind ausschließlich die in den jeweiligen DTDs (document type definition) definierten Elemente im korrekten Kontext zu verwenden. In diesen Dokumenten (DTD) sind alle verwendbaren Elemente, deren Inhalt und die Struktur für die Schutzrechtsart codiert. Diese DTDs sind Bestandteil des Validierungstools von DPMAdirekt.
Alternativ kann die Beschreibung (bestehend aus: Zusammenfassung, Beschreibung und Ansprüche) einer Patent- und Gebrauchsmusteranmeldung nach Annex-F ST. 36 auch im PDF-Format erstellt werden.
Beachten Sie bitte die folgenden Voraussetzungen:
Bilder in elektronischen Schutzrechtsanmeldungen müssen bestimmte Grafikformate aufweisen. Unterstützt werden folgende Grafikformate: TIFF, JPEG und PDF. Zudem sind spezielle Werte für die Größe, Auflösung und Farbtiefe der eingereichten Grafiken einzuhalten, z.B. sind für Patentanmeldungen keine farbigen Grafiken, sondern nur Grauwertbilder erlaubt.
Entsprechen die eingereichten Grafiken nicht dem spezifizierten Format, so ist eine Freigabe der erstellten Patent Anmelde Dokumente mit dem Überprüfungstool in DPMAdirekt nicht möglich.
Für die deutsche Anmeldung muss die Zeichencodierung der Norm UTF-8 entsprechen. Für die europäische Anmeldung ist eine Codierung entsprechend Unicode UTF-8 zulässig.
© 2013 Deutsches Patent- und Markenamt | 22.02.2013